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befristeten Arbeitsvertrag kündigen

Frage von sungirl304 sungirl304

Hallo zusammen, ein befristeter Arbeitsvertrag endet zum 30.06.2010. Kann ein Arbeitnehmer diesen Vertrag vorzeitig durch Kündigung beenden oder bleibt er bis zum 30.06.2010 an diesem Vertrag gebunden. Arbeitnehmer befindet sich seit 12.01.2009 in Mutterschutz mit 2jähriger Elternzeit.

Vielen Dank für die Antworten

sungirl304

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Antworten (7)

  • 3
    Antwort von daydream77 daydream77

    im mutterschutz kann nicht gekündigt werden.

    Kommentar von sungirl304 sungirl304

    der AN kann jederzeit kündigen. auch im Mutterschutz!!! der AG hat Kündigungsverbot

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    richtig

    Kommentar von daydream77 daydream77

    stimmt. habe ich AN mit AG vertauscht.

    aber warum stellst du die frage wenn du es eh weißt ?

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    lool

    Kommentar von sungirl304 sungirl304

    weil das nicht meine Frage war!! wer lesen kann ist klar im vorteil!!!

    Kommentar von daydream77 daydream77

    eh sorry! ich wußte nicht das es 2 mal sungirl304 hier gibt. oder bist du beim wechseln deiner nicks durcheinander gekommen ? wer sich selbst verarscht ist, ist im nachteil.

    Kommentar von sungirl304 sungirl304

    also rein logisch gesehen, darf ein nick ja wohl nicht 2mal vorkommen!!! wäre das erst forum wo des gehen würde!!! und wieso verarschst du dich selbst sfg das ja blöd das du des machst, tz

    Kommentar von daydream77 daydream77

    dann besuch doch das forum, da wird gerade darüber diskutiert, warum jemand fragen stellt, wenn die antwort schon bekannt ist. wenn du noch ein paar punkte ergattern möchtest, empfehle ich dir, mach umfragen. zb. ob du während dem mutterschutz auch artenschutz erhälst.

    Kommentar von sungirl304 sungirl304

    ich weiß nicht wo dein problem ist, ich kann nur wiederholt sagen: wer lesen kann ist klar im vorteil. zur verdeutlichung: es wurde nicht gefragt, ob man während dem mutterschutz kündigen darf oder nicht SONDERN (achtung aufpassen!) ob ein befristeter vertrag vorzeitig gekündigt werden kann... aber ich weiß schon, manche brauchen eben etwas länger... brauch mir nur deine fragen die du bisher hier gestellt hast durchlesen dann wird einiges klar... es braucht halt n bissle, ... so nun lass ich mich nicht länger darauf ein... aber das mußt ich noch los werden. hoffe wir begegnen uns hier nicht mehr. bitte schreib mir keine antworten mehr auf fragen die ich stelle.

    Kommentar von daydream77 daydream77

    hoffentlich hat dein kind mal nicht die selbe vollpanne wie du. ist ja nicht zum aushalten wie dämlich du bist !

  • 2
    Antwort von genitori genitori

    In der Elternzeit kann nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Der Vertrag endet jedoch auch in der Elternzeit bei Fristende.

  • 1
    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    welchen Grund sollte man während dem Mutterschutz und der Elternzeit haben zu kündigen? das wäre ja sowas von unlogisch - wenn man bis ende Juni 10 automatisch pflichtversichert ist, keine Nachteile daraus zieht und dann einfach vorher kündigt - vorallem weil einem auch der Arbeitgeber nicht kündigen kann. lass das lieber! hat auch keine Vorteile bezüglich des elterngeldes!

    Kommentar von sungirl304 sungirl304

    ich versuchs mal zu erklären (viell. lieg ich ja auch falsch) also: AN (Arbeitnehmer) arbeitet bei AG (Arbeitgeber) in Vollzeit bis zum Mutterschutz. Während der Elternzeit möchte sie gerne Teilzeit arbeiten, ABER: der AG sagt NEIN, bei mir geht das nicht weil bla bla bla (Gründe sind egal) Nun stellt AN bei AG die Anfrage das er bei einem anderen AG in Teilzeit arbeiten wird. dies lehnt der bisherige AG auch ab. Was soll AN nun machen? (is verzwickt)

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    ok, dann ist das klar - kündigen fristgerecht 4 Wochen!

  • 1
    Antwort von Ruedi Ruedi

    Ich bin mir jetzt bezüglich eventueller arbeitsrechtlicher Sonderregelungen nicht zu 100% sicher, aber in der Regel sind befristete Verträge, gerade weil sie für eine gewisse Zeit geschlossen wurden, nicht vorzeitig kündbar - es sei denn, es läge ein besonderer Grund vor, der eine vorzeitige Beendigung des Vertrages rechtfertigt.

    Aber grundsätzlich ist die obige Antwort, "innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist", falsch.

    Kommentar von sungirl304 sungirl304

    vielen dank,habe ich mir fast gedacht, daß dieser vorher nicht kündbar ist.

    Kommentar von jingjang2 jingjang2

    Falsch!Ein befristeter Vertrag endet nach Ablauf der Vertragsdauer. Heißt aber, das derjenige !danach! nicht mehr beschäftigt ist. Ein befristeter Vertrag ist definitiv auch kündbar! Die Kündigungsfrist muss aber eingehalten werden, es sei denn es liegt ein triftiger Grund vor auch fristlos zu kündigen.

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Kannst Du die einschlägige Norm posten bitte?

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    So, ich habe mir eben mal meinen Palandt geschnappt, und siehe da, ich lag mit meiner vorherigen Vermutung goldrichtig.

    Ein Arbeitsvertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag. Ein solcher kann nicht durch eine ordentliche Kündigung vorzeitig beendet werden, wenn er auf eine bestimmte Zeit befristet wurde.

    Es kommt (u.a.) nur eine außerodentliche Kündigung in Betracht. Dafür müssen aber besondere Voraussetzungen vorliegen.

  • 0
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz(TzBfG) § 15 Abs.3 gilt:Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung,wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

  • 0
    Antwort von oberaden oberaden

    häh? du bist im beschäftigung und jetzt schwanger? dann tritt der mutterschutz in kraft..da aber die zeit länger als vertrag sein könnte..wird der arbeitnehmer wohl ein aufhebungsvertrag mit dir schliesen

    Kommentar von sungirl304 sungirl304

    diese Antwort versteh ich nicht. bezieht sich auch irgendwie nicht auf die Frage

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    hab die frage auch nich ganz verstanden...daher auch die fragezeichen

    Kommentar von Maya1998 Maya1998Maya1998

    SIE ist der Arbeitnehmner...

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    das war klar ER kann ja auch nich schwanger werden...

    Kommentar von Maya1998 Maya1998Maya1998

    Ich habe von anderen Fällen in der Zeitung gelesen;O)

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    aba haste jetz deine antwort...

    Kommentar von sungirl304 sungirl304

    Näää jetz bin ich verwirrt... ???? :-/ lol was ist an der frage: Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden denn nicht zu verstehen???

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Journalisten sind keine Juristen!!! Die berichten häufig nicht das, worauf es ankommt!

  • 0
    Antwort von MrWombel MrWombel

    Ja, innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist.

    Kommentar von daydream77 daydream77

    nein

    Kommentar von daydream77 daydream77

    kommentar zurücknehm'. habe AN und AG vertauscht.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    das ja auch ma nett...

    Kommentar von Maya1998 Maya1998Maya1998

    Klar doch. Der ArbeitNEHMER kann sehr wohl kündigen, wäre doch Blödsinn.

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