Bin 58 und erhalte eine bis 2012 befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wird bei weiterem Vorliegen der Erwerbsminderung 2012 die Rente in gleicher Höhe weitergezahlt, oder muß ich dann, da ich bereits 61 Jahre alt sein werde, die vorgezogene Altersrente (die wesentlich geringer ist) mit den entsprechenden Abschlägen in Anspruch nehmen? Wer kann mir hier aus seiner Erfahrung berichten - oder kennt dazu die Bestimmungen? Ich bedanke mich bereits vorab für Eure Antworten.
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Wenn du schon eine Erwerbsminderungsrente beziehst, sind die Entgeltpunkte deiner Rente besitzgeschützt und die Rente wird bei einer Umwandlung nicht niedriger.
Also mach dir keine Gedanken.
Sobald du eine Altersrente beziehst, brauchst du das Vorliegen der Erwerbsminderung nicht mehr nachprüfen zu lassen.
Umgewandelt werden kann die Rente nur, wenn du die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllst.
Die Voraussetzungen findest du hier:
Meine Schwägerin hatte in der Erwerbsminderungsrente bereits einen Abzug von 10,8%, ist auf Antrag verlängert worden auf unbestimmte Zeit. Sie ist jetzt 6l und könnte die Altersrente beantragen, die dann aber die gleiche Höhe hat.
Ich danke Dir, liebe Reanne, für Deine schnelle Antwort. Hilft mir weiter. Gruß NashvilleFred.

Abschlag Ja, siehe Tabelle http://www.geroweb.de/altenbericht/rentenzugangsmoeglichkeiten.html
Siam1 am 10. August 2009 19:35 Erwerbsminderungsrente
Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente steigt ab 2012 stufenweise auf 65 Jahre. Wer früher Erwerbsminderungsrente beantragt, muss Abschläge in Kauf nehmen, die allerdings wie bisher auf maximal 10,8 Prozent begrenzt bleiben.
Siam1 am 10. August 2009 19:36 Abschläge wie bei vorgezogener Altersrente
Doch die Rentenversicherer bewilligen Erwerbsminderungsrenten nur mit Abschlägen. Ihrer Ansicht nach sollten nach dem neuen Rentengesetz bis zu 10,8 Prozent weniger Rente zu zahlen sein. Hintergrund: Solche Abschläge sieht das Gesetz sonst bei Anträgen auf vorgezogene Altersrente vor. Für jeden Monat vor dem 63. Geburtstag ziehen die Versicherer 0,3 Prozent, höchstens allerdings 10,8 Prozent Rente ab. Ihr Argument: Das Rentenreformgesetz sollte sicherstellen, dass eine Erwerbsminderungsrente nicht höher ausfällt als die reguläre Altersrente bei frühestmöglichem Rentenbeginn. Betroffene Erwerbsminderungsrentner reagierten empört und zogen vor Gericht. Ihr Argument: Sie würden ja gern arbeiten und sich so Anspruch auf mehr Rente verdienen, sind dazu jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage.
Siam1 am 10. August 2009 19:37 Regelaltersrente Die Regelaltersrente erhält man derzeit mit 65 Jahren, wenn mindestens fünf Rentenversicherungsjahre nachgewiesen werden. Diese Altersgrenze wird beginnend ab 2012 bis 2029 in kleinen Schritten von 65 auf 67 Jahre angehoben. http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=2365
Herzlichen Dank für die Antwort, die guten Quellenhinweise und die hilfreichen Zusatzkommentare. Mit herzlichen Grüßen von NashvilleFred.
Siam1 am 11. August 2009 05:00 http://www.wegweiser-rentenversicherung.info/profil-rentenversicherung2.php?uid=19
http://www.wegweiser-rentenversicherung.info/frage-rentenversicherung.php >Hier kannst Du auch Deine Frage stellen. Schau mal bitte rein.
Siam1 am 11. August 2009 19:58 >Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit werden i.d.R für einen festgelegen Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und Ihr Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, erhalten Sie diese Rente unbefristet.
Die Anspruchsberechtigung bei verminderter Erwerbsunfähigkeit wird regelmäßig von der Rentenversicherung geprüft.<
Die Deutsche Rentenversicherung hält für Interessierte eine Broschüre zum kostenlosen Download bereit.>> http://tinyurl.com/l5pf9z
Inhalt :
<Informationen über die Erwerbsminderung
<Informationen über Erwerbsminderungsrente ua.
< Zuverdienst, Krankenkasse
<sowie deren Voraussetzungen, um die Rente zu erhalten.
<Tabelle (wie oben schon erwähnt, nur ausführlicher.)
Servicetelefon 0800 1000 4800 (kostenlos) deutsche Rentenversicherung beantwortet Ihre Fragen Mo bis Do: 7.30 bis 19.30 Uhr /Fr: 7.30 bis 15.30 Uhr
Ich danke Dir sehr herzlich, Siam1, für Deine nachgeschobenen Erläuterungen und die Links. Man sieht sofort, Du bist sehr sachkundig! Halt die Ohren steif - und mach weiter so. Vielleicht treffen wir im Net nochmals aufeinander. Würde mich freuen! - Herzliche Grüße von NashvilleFred.
Siam1 am 15. August 2009 06:55 http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de18839&SID=JOx9W0sl1NnqzfETX9qotI3sYT45dq
>>Update zu diesem Musterstreitverfahren vom 17. Februar 2009:
>>Verfassungsbeschwerde gegen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten
17.2.2009 - Gemeinsam mit dem DGB und dem SoVD geht der VdK mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor.
aus > http://www.sovd.de/sozialberatung.0.html auch mal hier reinschauen

Für Fragen dieser Art eignet sich eher: http://www.finanzfrage.net/
Quellenhinweis für die Fragestellung absolut nicht zutreffend. Trotzdem Danke.
Marat am 11. August 2009 01:10 Du hast Glück, daß sich diesmal einige gemeldet haben, die sich damit auskennen (bzw. entsprechende Links gesucht haben). Normalerweise erhält man in diesem Forum auf ernsthafte Fragen überwiegend sinnlose Antworten. Für Fragen, bei denen es um Geld geht - nicht unbedingt um "Finanzen", ist das andere Forum weit besser geeignet. Trotzdem bitte.
Dein Quellenhinweis paßt leider nicht auf meine Frage. Trotzdem Danke.
Hierzu kein weiterer Kommentar.
In der Regel wird die RV versuchen, Dich in die Altersrente abzuschieben. Allerdings kann sie rechtlich gesehen, dies nicht verlangen, sondern versucht die Leute so lange zu bearbeiten, bis sie genervt ja sagen. Ich rate Dir dringend, Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden, ließ vorher meinen Tip und handle danach. Keiner von uns hat etwas zu verschenken. LG
Deine Antwort und der Hinweis auf die Anlage war für mich sehr wertvoll. Herzlichen Dank. Gruß NashvilleFred