1

Befristete Mietverträge zum Nachteil des Mieters?

Frage von Vilamirelia Vilamirelia

Hi, ich bin gerade auf der Suche nach einer neuen Wohnung und denke, ich habe die perfekte Bleibe gefunden. Leider ist der Vermieter ein wenig komisch und will unter anderem einen auf 1 Jahr befristeten Mietvertrag, um sich "kennen zu lernen". Da er schon eine Bürgschaft etc von mir hat, halte ich das für unangemessen und gehe eher davon aus, dass er sich die Option selbst einzuziehen o.ä. offen halten will. Was sagt ihr? Ist ein befristeter Mietvertrag normal?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Wenne Wenne

    Immer häufiger werden Wohnungen nur mit befristeten Mietverträgen angeboten. Ich würde so eine Wohnung nie nehmen, da ich keine Lust habe den Launen des Vermieters ausgesetzt zu sein.

    "Wenn sie nicht... dann verlängere ich ihren Mietvertrag nicht."

    Klar muss man sich an Regeln halten (Hausordnung etc.) - aber das sollte auch ohne Befristung des Vertrages selbstverständlich sein.

    Wenn der Vermieter dann in einem Jahr schlechte Laune hat, verlängert er deinen Vertrag nicht und du kannst eine neue Wohnung suchen.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    DH - es reicht schon, dass es bei vielen Firmen nur noch befristete Verträge gibt - jetzt auch noch sowas - ich finde das grausam.

  • 3
    Antwort von vincero vincero

    Der Zeitmietvertrag ist nur wirksam, wenn der Vermieter den Mietern beim Vertragsabschluss den Grund für die Befristung des Vertrages schriftlich mitteilt. Mit am einschneidendsten wirkt sich die Mietrechtsreform vom 1. September 2001 auf befristete Mietverhältnisse aus. MEHR INFO www.rechtsanwaltdrpalm.de/befristet.htm

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Es kommen dabei nur drei Gründe gem. § 575 BGB in Frage; keine anderen.

    http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/z/1zeitmietvertrag.html

  • 2
    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Die befristeten Mietverträge sind in § 575 geregelt. Es gibt drei zulässige Gründe, die er Dir schriftlich mitteilen muß. "Sich kennen lernen" ist kein zulässiger Grund.

    Aber schön, wenn er es Dir so oder gar nicht sagt, denn dann hast Du einen unbefristeten Mietvertrag! Also genauen Wortlaut beachten.

    http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/z/1zeitmietvertrag.html

  • 1
    Antwort von heimwerker heimwerker

    Befristeter Mietvertrag bedeutet, das nach der Befristung dieser in einen unbefristeten übergeht. Ich hoffe wir reden vom Gleichen. Ein Qualifizierter Zeitmietvertrag bedeutet, dass nach Ablauf dieser Zeit keine Verlängerung möglich ist.Was genau steht im Vertrag? Keine Selbsteinschätzungen, genauer Wortlaut. Es spricht nicht grundsätzlich etwas gegen diese Vorgehensweise. MfG

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Du bist jedenfalls disqualifiziert für mich-:(

    Kommentar von parisien parisienparisien

    mir ist es auch lieber hier disqualifiziert zu werden wie haus und hof zu verlieren, was mir durch mietnamaden passiert ist.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    aber für Deinen Frust kann ich persönlich nichts. Weiter oben haste nix Besseres gewusst als zu schreiben keine Ahnung - hättest lieber erklären sollen, was eine BÜRGSCHAFT dabei zu suchen hat - statt dessen lieber beleidigend werden.

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Dieser Kommentar ist nicht von mir (siehe Namen). Es ist schon sehr befremdlich, wenn jemand angibt, er beschäftigt sich mit der Vermietung und hat keine Ahnung, wofür eine Bürgschaft da ist. Es hört sich hier Kontext so an, als wenn das etwas schlimmes wäre, das ist es aber nicht. In bestimmten Fällen sollte immer eine Bürgschaft verlangt werden. Z.B. bei Personen ohne, oder nur geringem Einkommen. Es hat nichts mit der Person, sondern vielmehr mit der Absicherung des Vermieters zu tun. Genauso, wie das Einsehen der letzten 3 Gehaltsabrechnungen. Bürgen kann in der Regel jeder, der Einkommen im gewissen Umfang nachweisen kann. Eine Bankbürgschaft wird selten verlangt, erfüllt aber auch denselben Zweck. Noch etwas, ein Zeitmietvertrag kann für beide Parteien von Vorteil sein. Das Sie sich gleich angegriffen fühlen, ist bedauerlich. Ich muss mich bei niemandem qualifizieren, ich lasse Ihnen auch gerne Ihre eigene Meinung, aber es ist eben nur eine Meinung...MfG

    Kommentar von june69 june69

    @parisien, hoffe mir ergeht es auch nicht so. Habe momentan 3 Mieter die echt spinnen. Haben das Haus erst 1 Jahr und echt schon ein Menge Geld rein gesteckt, wohnen selbst im Haus aber nur eigentlich mehr auf einer Baustelle. Die Wohungen sind alle Ok, trotzdem wird an allem rumgemekert. Habe mir auch geschworen die nächsten Mieter bekommen einen Zeitvertrag um ersteinmal zu schauen wen man sich da ins Haus holt.

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Das ist so nicht korrekt. Zunächst gilt nach neuem Recht für neue Mietverträge, dass für Mietverträge mit fester Laufzeit einer von drei Gründen nach Ende der Laufzeit zutreffen muss: 1. Eigenbedarf, 2. Abriss, wesentliche Veränderung oder Instandsetzung die die Fortsetzung des Mietverhältnisses wesentlich beeinträchtigen würden oder 3. er muss die Räume dann an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten wollen. Alle eventuell anderen vorgeschobenen Gründe sind nicht zulässig. Der /die vorgenannten Gründe sind dem Mieter bei Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen, ansonsten ist es automatisch ein unbefristeter Mietvertrag. Einfach so einen befristeten Mietvertrag zu wollen oder zu fordern, ist also nicht möglich. Nach neuem recht können Mietverträge mit fester Laufzeit ohne Höchstgrenze vereinbart werden, also auch länger als 5 Jahre. Der Mieter kann 4 Monate vor Ende der Laufzeit Auskunft vom Vermieter verlangen ihm binnen eines Monats mitzuteilen, ob der Grund (siehe oben angeführte drei Gründe) noch besteht. Wenn das nicht mehr der Fall ist, kann der Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Verschiebt sich der Grund zeitlich, kann um diese Zeitspanne eine Verlängerung gefordert werden.

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Das ist natürlich richtig. Ich wollte hier auch, ohne ins Detail zu gehen nur die grundsätzlichen Unterschiede aufzeigen. Die Gründe standen bereits in einer anderen Antwort. Ich wollte das nicht nochmal wiederholen. MfG

    Kommentar von june69 june69

    Und wer schützt uns Vermieter????

  • 1
    Antwort von syringa syringa

    Ich würde als Vermieter auch nur befristete Mietverträge machen. Es wäre mir heutzutage viel zu unsicher, einen unbefristeten Mietvertrag abzuschliessen.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Auch für 1 Jahr?

    Kommentar von syringa syringasyringa

    Ganz ehrlich - Ja ! Es gibt heute soviele Fälle, wo Vermieter Probleme haben, Mieter aus ihren Wohnungen herauszubekommen. Es geht immer nur um die armen Mieter - aber auch die Vermieter haben es nicht immer leicht.

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Na klar! Weil es unter den vielen Millionen Mietern ein paar Mietnomaden gibt, die von den Medien groß heraus gekehrt werden.

    Ein Mieter der immer nur mit einem befristeten Mietvertrag in einer Wohnung wohnt wird sich dort auch nie so recht wohl fühlen. Die Folge wird sein dass du dann einen ständigen Mieterwechsel hast und die Wohnung auch oft genug leer steht.

    Kommentar von syringa syringasyringa

    Warum regst du dich so auf. Du musst den Vertrag doch nicht unterschreiben. Jedem das Seine.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Ich kenne das Problem, weil ich u. a. auch meinem Chef bei den ganzen Angelegenheiten seiner Mietwohnungen helfe. Sowas kommt immer mal vor. Aber so eine Vorgehensweise ist doch wohl auch das Allerletzte und ich gebe Wenne in jeder Beziehung REcht

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Welchen Grund würdest Du denn für die Befristung angeben?

  • 1
    Antwort von Herbstzeitlose Herbstzeitlose

    Befristet für ein Jahr halte ich schon für befremdlich. Erkundige dich doch mal beim Mieterverein.

  • 1
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Er hat bitteschön was? Eine Bürgschaft? Sowas habe ich bisher noch nie gehört, dass man eine Bürgschaft abgibt. Und auf 1 Jahr würde ich mich keineswegs einlassen - oder hast Du wieder vor, nächsten Herbst auszuziehen?

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Keine Ahnung aber eine Meinung...

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Eine Gewährleistung für eine Mietwohnung? Wieso habe ich keine Ahnung, nur weil ich sowas nicht kenne?

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Mit der Bürgschaft ist wohl die Mietkaution gemeint.

    Was aber ungewöhnlich ist, ist die Tatsache dass die Kaution schon vor dem Abschluss des Vertrages hinterlegt wurde.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Eine Bürgschaft ist eine Urkunde, die von einer Bank ausgestellt wird für mich und keine Kaution - aber danke, dass Du mich aufgeklärt hast. Natürlich ist das ungewöhnlich.

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Die Bankbürgschaft wird statt Kaution genommen. Somit muss der Mieter erst einmal nicht bezahlen, nur wenn beim Auszug Chaos hinterlassen wird. Bankbürgschaften statt Barkaution sind im gewerblichen Bereich normal, im Privatbereich noch nicht so gängig.

  • 1
    Antwort von ziuwari ziuwari

    so was gibt es... ich würde das nicht mitmachen, der aufwand ist für ein jahr zu groß

  • 0
    Antwort von Imera Imera

    befristete Verträge müssen begründet sein

  • 0
    Antwort von albatros albatros

    Der Grund für die Befristung muss im Mietvertrag stehen. Ist das nicht der Fall, ist der Mietvertrag automatisch ein unbefristeter. Wenn du diese Wohnung unbedingt haben willst, lass es also drauf ankommen, der Vermieter kann dann nach Ablauf der Jahresfrist nichts machen wenn du wohnen bleibst.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.