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befristete Berufliche Versetzung verpflichtend?

Frage von keg80 keg80

Hallo GF-Freunde,

ich arbeite für einen Ingenieurdienstleister im Bereich Maschinenbau. Ich habe dort einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Jetzt ist der Auftragseingang des Büros zurückgegangen und ich habe im Moment keine Beschäftigung. Jetzt hat mich mein Chef für 8Wochen an einen Arbeitgeber vermittelt der 250km von dem Ingenieurbüro vermittelt. Gezahlt wird eine Übernachtung sowie Mo die Hinfahrt und Fr die Rückfahrt. Laut Arbeitsvertrag bin ich verpflichtet Tätigkeiten im Umkreis von 100km annehmen.

Jetzt zu meinen Fragen: Muß ich die Tätigkeit annehmen? Die Hin- und Rückfahrt ist das Arbeitszeit? Habe ich irgendwelche Rechte auf eine Verpflegungspauschale? Mein Chef ist in Sachen Geld sehr knickerig. Er hat außerdem schon zugesagt ohne meiner Zusage!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Vielen Dank dafür!!!

Gruß

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von keg80 keg80

    Angenommen habe ich den Job! Aber nun zu den weiteren Fragen: Die 6h Fahrzeit die ich jede Woche auf mich nehmen muß? Ist das Arbeitszeit? Bei einer 40h-Wochen ist das schon ein harter Brocken...

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    Antwort von user1245 user1245

    Was hast du für eine Alternative?

    Kommentar von keg80 keg80keg80

    Ich habe keine Alternativen... mir geht es nur da drum ob es gerechtfertigt ist! Habe neben der Arbeit auch noch ein Privatleben...

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Deine Entscheidung.

    Rechtlich gesehen kann dich dein AG nicht verpflichten, bei dem anderen Betrieb zu arbeiten, da es offenbar kein Zweigwerk ist.

    Er kann es dir allenfalls anbieten.

    Eine betriebsbedingte Kündigung hast du zwar nicht zu erwarten, wenn der Auftragsrückgang vorübergehend ist - aber wenn es mal enger wird, wird er sich an deine Loyalität bestimmt erinnern, wenn Entlassungen anstehen :-O

    Ohne ausdrückliche Regelungen zu Dienstreisen ist dein AG nicht zu Spesenersatz über die gewährte Kostenübernahme hinaus verpflichtet. Diese Kosten kannst du allerdings bei der Steuererklärung geltend machen.

    HTH

    G imager761

    Kommentar von user1245 user1245user1245

    Selbst wenn es nicht gerechtfertigt ist, was dann? Arbeitslos, Chef verklagen? Das Arbeitsklima wird nicht gerade besser dadurch.

    Montage, der Chef oder die Firma dort zahlt die 4 Übernachtungen. Die Kilometer kannst du von der Steuer absetzen (meist allerdings auch verhandelbar), dafür kann man sich auch einen Freibetrag eintragen lassen. Lohnt sich aber für 8 Wochen nicht.

    Ich würde an deiner Stelle nicht so einen Aufwand drum machen. 8 Wochen vergehen wie im Flug. Vielleicht ergibt sich dadurch sogar eine neue Arbeitsstelle?

    Privatleben, klar, hat jeder! Allerdings mit Hartz IV nicht besonders erstrebenswert, oder?

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