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befristete Arbeitsverträge. Wie oft verlängern?

Frage von David4711 David4711

Wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag, erstmal für 1 Jahr, bekommt. Wie oft darf er verlängert werden? Ich bekam zwei Aussagen dazu.

  1. Nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit kann man auf eine Festanstellung hoffen.

    1. er darf nur 3 mal verlängert werden .

Welche Aussage trifft zu?

Hat jemand schon Erfahrungen gemacht.

Danke.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von LunaS57 LunaS57

    Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ist zudem die dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig (Kettenarbeitsvertrag bzw. Kettenbefristung). Ein befristeter Arbeitsvertrag muss also nicht von vornherein auf zwei Jahre angelegt sein.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Die Ausführungen von "LunaS57" sind richtig,wobei durch Tarifvertrag die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden kann.

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    Antwort von Gauloisesgirl Gauloisesgirl

    Laut meiner Erfahrung darf ein befristeter Vertrag nur 2 mal verlängert werden.

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    Antwort von nissaja nissaja

    2x kann ein befristeter Vertrag verlängert werden. Danach ist nur noch ein unbefristeter möglich.

    Kommentar von nissaja nissajanissaja

    Sorry, muss mich korregieren: innerhalb von 2 Jahren ist ein befristeter Vertrag 3x verlängerbar

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    Antwort von sarah203 sarah203

    er darf nur 3x verlängert werden, das trifft zu!

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