befristeter Arbeitsvertrag endet zum 30.09.2010, habe einen neue Arbeitsgeber gefunden. Braucht mich aber erst zum 01.12.2010. Werde und (wenn ja wie lange) ich vom Arbeitsamt gesperrt oder erhalte ich direkt Stempelgeld?
befrist. Arbeitsvertrag endet-neuer AGgeber stellt mich 2 Monater später ein- Stempelgeld?
Antworten (3)
-
5Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
KleinsorgeKleinsorge
Wenn Ihr befristeter Vertrag am 30.09.2010 ausläuft und Sie erst am 01.12.2010 bei Ihrem neuen Arbeitgeber anfangen können, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dafür dass Sie zwei Monate ohne Job sind, bekommen Sie keine Sperre, ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne Ihr zutun. Die arbeitssuchend Meldung muss 3 Monate vor Ablauf der befristung erfolgen, sonst droht Ihnen eine Sperre des ALG 1, von 1 Woche Dauer. Wenn Sie sich noch nicht gemeldet haben, holen Sie das umgehend nach. Sie können sich auch telefonisch bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
Am 01.10.2010 müssen Sie sich auf der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden.
Peter Kleinsorge
-
0Antwort von
Helmi123Helmi123
So wie ich Deine Frage verstanden habe, verlängert Dein jetziger Arbeitgeber den Vertrag nicht mehr.
Jetzt schreibst Du aber hier, wenn Du ...beim jetzigen AG eine Verlängerung oder gar ein unbefristeten Vertrag ablehnst.... Da bekommst Du bestimmt eine Sperre.
Kommentar von
Winzer69 Ja, ich habe ein angebot das allerdings erst 01.01.11 beginnt, mein jetziges Arbeitsverhältnis ist befristet zum 31.09.10 und würde auch um weitere 12 Monate verlängert werden. Aber danach ist schluss, mein jetziger AG hat keine Mitarbeiter die unbefristet eingestellt sind. Das Angebot des neuen AG sieht eine Unbefristete Einstellung als Ziel vor.
-
0Antwort von
Andreas41Andreas41
Wenn du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld
Kommentar von
Winzer69 Wenn ich beim jetzigen AG eine Verlängerung oder gar ein unbefristeten Vertrag ablehne, kann ich vom Arbeitsamt gesperrt werden, da ich ja eine 2 monatige Pause einlege ?
Kommentar von
Andreas41Andreas41 davon wird das Amt doch gar nichts erfahren, wenn du den befristeten Vertrag bei Alo-Meldung abgibst
Kommentar von
Winzer69 da hätte ich mich schon vor 3 Monaten arbeitssuchend melden müssen oder ?
Kann ich deswegen auch nicht gesperrt weden ?
Kommentar von
Andreas41Andreas41 Die verspätete alo-meldung zieht glaube ich nur 1 Woche Sperrzeit nach sich
-
Ob das mit den 3 Monaten stimmt, kann ich jetzt nicht sagen, aber bei uns in der Firma war mal ein Mitarbeiter, dessen Vertrag monatlich verlängert wurde. Der musste sich denke ich jeden Monat bei der Arbeitsagentur melden.
@Helmi123:
Das die arbeitssuchend Meldung 3 Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen muss, können Sie getrost glauben. Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als 3 Monate ist, geht das mit den 3 Monaten natürlich nicht, das kann man dann mit dem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit für solch einen Sonderfall frei vereinbaren.
Die Verlängerung eines befristeten Vertrags geht insgesamt nur 3 Mal, ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz vor, insofern ist eine monatliche Vertragsverlängerung ein seltener Sonderfall.
Peter Kleinsorge
Ja, der war nur ein paar Monate bei uns, ich weiß aber nicht mehr, ob es mehr als 3 oder 4 Monate waren. Ich hatte dort erst neu angefangen und da war er schon in der Firma. Einige Monate hatte ich ihn noch gesehen, bis sein Vertrag nicht mehr verlängert wurde. Vielleicht lag es auch daran, dass diese Firma Insolvenz angemeldet hatte, aufgekauft wurde und unter einem anderen Namen weiterlief. Kurz danach fing ich dort an.