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Befreiung von Treppenreinigung und Winterdienst für über 80-jährige

gefragt von RetzlaffRetzlaff am 18.02.2009 um 11:28 Uhr

Weiß jemand, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, dass über 80-jährige von solchen Pflichten befreit sind? Es soll angeblich irgendwo verankert sein.


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Brittchen
beantwortet von Brittchen am 18. Februar 2009 11:31
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Also ich hab da zwar keine Ahnung von,aber ganz ehrlich,eigentlich müsste das für Nachbarn usw.verständlich sein,wenn ich eine ältere(n) Nachbarn/in habe,dann würde ich niemals verlangen,das die in ihren Jahren noch die Schüppe schwingen müssen.

Kommentar von 2896b4924a24d2822537f3af1759ca2asmallWolkenheim am 18. Februar 2009 11:32

DH

Kommentar von Simple_avatar4smallMoritz111 am 18. Februar 2009 11:33

dito, traurig, wenn so etwas gesetztlich verankert sein muss und nicht moralische Rücksicht und Respekt genug vorhanden ist um einem betagten Menschen diese Aufgaben abzunehmen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 18. Februar 2009 11:42

und dann wohnen in einem Hochhaus 100 80-jährige und ein jüngerer und der soll dann für alle die Hausordnung machen?

Kommentar von F310aba0d6d8ff60c2101491599919c4smallBrittchen am 18. Februar 2009 11:59

Ähm,wie wäre es,wenn Du etwas realistisch fragst?? Aber zu Deinem Beispiel,bei 100 80 jährigen in einem Hochhaus,wird es zu 100% einen Hausmeister geben! Wenn nicht,sind die 100 80 jährigen so top Fit im Köpfchen,das jeder 1 Euro übrig hat,den in der Woche zusammen schmeißt und sich für 100 Euro die Woche einen Hausmeister für solche Kleinigkeiten einstellt und da es zum Glück Menschen gibt,die sich nicht anstellen,wie manch andere,für denen alte Leute nicht einfach nur faule Säcke sind,die freuen sich über sowas. Denk dran,auch DU wirst mal alt!!!!

Kommentar von F310aba0d6d8ff60c2101491599919c4smallBrittchen am 18. Februar 2009 12:02

Ausserdem ist ein Haus mit 100 älteren Leuten ein Altenheim,da wird sich um sowas gekümmert ;o) Da dürfen die alten Leute einfach nur alt sein,sei es ihnen gegönnt,wenigstens noch ein paar Jahre in Ruhe leben zu dürfen!!


Malkia
beantwortet von Malkia am 18. Februar 2009 11:35
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So eine Regelung gibt es nicht. Ist der Mieter dazu nicht in der Lage, dann muss er, auf seine Kosten, jemanden beuftragen, der diese Arbeit übernimmt.

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 18. Februar 2009 11:37

So ist es. Sonst müssten auch andere gesetzlich befreit werden können. Außerdem wäre das ja zum Nachteil der anderen Bewohner.

Kommentar von 6a793697178148f081164a73b4b1432csmallRetzlaff am 18. Februar 2009 11:42

Also siehe Urteil AG Hamburg wohl schon.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 18. Februar 2009 11:42

Ist denn diese Pflicht eigentlich im Mietvertrag verankert?


blauangel04
beantwortet von blauangel04 am 18. Februar 2009 11:32
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Davon habe ich noch nichts gehört, vielleicht sollte die Dame mal jemand aus dem Haus fragen, ob er die Arbeit übernimmt. Ansonsten muß sie sich vielleicht eine Aushilfe suchen


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 18. Februar 2009 11:40
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Man kann diese Pflichten durch Dritte gegen Bezahlung verrichten lassen. Das mache ich seit Jahren bei vielen Wohnungen so, wo ich diese Verpflichtung selber nicht übernehmen bzw. ausführen kann



ullagio
beantwortet von ullagio am 18. Februar 2009 11:35
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Das könnten ihr anderen Mieter unter Euch regeln. Würde der Frau freuen! Regelung oder nicht


anonym
beantwortet von jockl am 18. Februar 2009 11:37
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Gesetzlich gibt es keine entbindende Regel, aber es könnte, auf das Einkommen bezogen sein, dass die Frau einen sog. Reinigungsdienst vom SA bezahlt bekommt, zu wünschen wäre das.


Mismid
beantwortet von Mismid am 18. Februar 2009 11:41
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nein das gibt es nicht. Jeder egal ob er die skörperlich kann oder nicht ist dazu verpflichtet. Wer es selbst nicht kann, muß jemand anderes damit beauftragen, zur Not gegen Geld


abibremer
beantwortet von abibremer am 18. Februar 2009 13:59
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Wer nicht will oder kann, aber dazu verpflichtet ist, muß dann eben jemanden beauftragen. Bei mir macht sich die Schneeräumung in den "Nebenkosten" bemerkbar.


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