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Befreiung von Treppenreinigung und Winterdienst für über 80-jährige

Frage von Retzlaff Retzlaff

Weiß jemand, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, dass über 80-jährige von solchen Pflichten befreit sind? Es soll angeblich irgendwo verankert sein.

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Antworten (9)

  • 4
    Antwort von Malkia Malkia

    So eine Regelung gibt es nicht. Ist der Mieter dazu nicht in der Lage, dann muss er, auf seine Kosten, jemanden beuftragen, der diese Arbeit übernimmt.

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    So ist es. Sonst müssten auch andere gesetzlich befreit werden können. Außerdem wäre das ja zum Nachteil der anderen Bewohner.

    Kommentar von Retzlaff RetzlaffRetzlaff

    Also siehe Urteil AG Hamburg wohl schon.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Ist denn diese Pflicht eigentlich im Mietvertrag verankert?

  • 4
    Antwort von Brittchen Brittchen

    Also ich hab da zwar keine Ahnung von,aber ganz ehrlich,eigentlich müsste das für Nachbarn usw.verständlich sein,wenn ich eine ältere(n) Nachbarn/in habe,dann würde ich niemals verlangen,das die in ihren Jahren noch die Schüppe schwingen müssen.

    Kommentar von Wolkenheim WolkenheimWolkenheim

    DH

    Kommentar von Moritz111 Moritz111Moritz111

    dito, traurig, wenn so etwas gesetztlich verankert sein muss und nicht moralische Rücksicht und Respekt genug vorhanden ist um einem betagten Menschen diese Aufgaben abzunehmen.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    und dann wohnen in einem Hochhaus 100 80-jährige und ein jüngerer und der soll dann für alle die Hausordnung machen?

    Kommentar von Brittchen BrittchenBrittchen

    Ähm,wie wäre es,wenn Du etwas realistisch fragst?? Aber zu Deinem Beispiel,bei 100 80 jährigen in einem Hochhaus,wird es zu 100% einen Hausmeister geben! Wenn nicht,sind die 100 80 jährigen so top Fit im Köpfchen,das jeder 1 Euro übrig hat,den in der Woche zusammen schmeißt und sich für 100 Euro die Woche einen Hausmeister für solche Kleinigkeiten einstellt und da es zum Glück Menschen gibt,die sich nicht anstellen,wie manch andere,für denen alte Leute nicht einfach nur faule Säcke sind,die freuen sich über sowas. Denk dran,auch DU wirst mal alt!!!!

    Kommentar von Brittchen BrittchenBrittchen

    Ausserdem ist ein Haus mit 100 älteren Leuten ein Altenheim,da wird sich um sowas gekümmert ;o) Da dürfen die alten Leute einfach nur alt sein,sei es ihnen gegönnt,wenigstens noch ein paar Jahre in Ruhe leben zu dürfen!!

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    Antwort von blauangel04 blauangel04

    Davon habe ich noch nichts gehört, vielleicht sollte die Dame mal jemand aus dem Haus fragen, ob er die Arbeit übernimmt. Ansonsten muß sie sich vielleicht eine Aushilfe suchen

  • 1
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Man kann diese Pflichten durch Dritte gegen Bezahlung verrichten lassen. Das mache ich seit Jahren bei vielen Wohnungen so, wo ich diese Verpflichtung selber nicht übernehmen bzw. ausführen kann

  • 1
    Antwort von Maja38 Maja38

    http://www.senioren-blogger.de/vermischtes/pflicht-zum-winterdienst-auch-fuer-senioren.html

  • 0
    Antwort von abibremer abibremer

    Wer nicht will oder kann, aber dazu verpflichtet ist, muß dann eben jemanden beauftragen. Bei mir macht sich die Schneeräumung in den "Nebenkosten" bemerkbar.

  • 0
    Antwort von Mismid Mismid

    nein das gibt es nicht. Jeder egal ob er die skörperlich kann oder nicht ist dazu verpflichtet. Wer es selbst nicht kann, muß jemand anderes damit beauftragen, zur Not gegen Geld

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    Antwort von jockl jockl

    Gesetzlich gibt es keine entbindende Regel, aber es könnte, auf das Einkommen bezogen sein, dass die Frau einen sog. Reinigungsdienst vom SA bezahlt bekommt, zu wünschen wäre das.

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    Antwort von ullagio ullagio

    Das könnten ihr anderen Mieter unter Euch regeln. Würde der Frau freuen! Regelung oder nicht

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