Weiß jemand, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, dass über 80-jährige von solchen Pflichten befreit sind? Es soll angeblich irgendwo verankert sein.
Antworten (9)
-
4Antwort von
MalkiaMalkia
So eine Regelung gibt es nicht. Ist der Mieter dazu nicht in der Lage, dann muss er, auf seine Kosten, jemanden beuftragen, der diese Arbeit übernimmt.
Kommentar von
MalkiaMalkia Ist denn diese Pflicht eigentlich im Mietvertrag verankert?
-
4Antwort von
BrittchenBrittchen
Also ich hab da zwar keine Ahnung von,aber ganz ehrlich,eigentlich müsste das für Nachbarn usw.verständlich sein,wenn ich eine ältere(n) Nachbarn/in habe,dann würde ich niemals verlangen,das die in ihren Jahren noch die Schüppe schwingen müssen.
Kommentar von
WolkenheimWolkenheim DH
Kommentar von
Moritz111Moritz111 dito, traurig, wenn so etwas gesetztlich verankert sein muss und nicht moralische Rücksicht und Respekt genug vorhanden ist um einem betagten Menschen diese Aufgaben abzunehmen.
Kommentar von
MismidMismid und dann wohnen in einem Hochhaus 100 80-jährige und ein jüngerer und der soll dann für alle die Hausordnung machen?
Kommentar von
BrittchenBrittchen Ähm,wie wäre es,wenn Du etwas realistisch fragst?? Aber zu Deinem Beispiel,bei 100 80 jährigen in einem Hochhaus,wird es zu 100% einen Hausmeister geben! Wenn nicht,sind die 100 80 jährigen so top Fit im Köpfchen,das jeder 1 Euro übrig hat,den in der Woche zusammen schmeißt und sich für 100 Euro die Woche einen Hausmeister für solche Kleinigkeiten einstellt und da es zum Glück Menschen gibt,die sich nicht anstellen,wie manch andere,für denen alte Leute nicht einfach nur faule Säcke sind,die freuen sich über sowas. Denk dran,auch DU wirst mal alt!!!!
Kommentar von
BrittchenBrittchen Ausserdem ist ein Haus mit 100 älteren Leuten ein Altenheim,da wird sich um sowas gekümmert ;o) Da dürfen die alten Leute einfach nur alt sein,sei es ihnen gegönnt,wenigstens noch ein paar Jahre in Ruhe leben zu dürfen!!
-
2Antwort von
blauangel04blauangel04
Davon habe ich noch nichts gehört, vielleicht sollte die Dame mal jemand aus dem Haus fragen, ob er die Arbeit übernimmt. Ansonsten muß sie sich vielleicht eine Aushilfe suchen
-
-
1Antwort von
firstguardianfirstguardian
Man kann diese Pflichten durch Dritte gegen Bezahlung verrichten lassen. Das mache ich seit Jahren bei vielen Wohnungen so, wo ich diese Verpflichtung selber nicht übernehmen bzw. ausführen kann
-
1Antwort von
Maja38Maja38
http://www.senioren-blogger.de/vermischtes/pflicht-zum-winterdienst-auch-fuer-senioren.html
-
0Antwort von
abibremerabibremer
Wer nicht will oder kann, aber dazu verpflichtet ist, muß dann eben jemanden beauftragen. Bei mir macht sich die Schneeräumung in den "Nebenkosten" bemerkbar.
-
0Antwort von
MismidMismid
nein das gibt es nicht. Jeder egal ob er die skörperlich kann oder nicht ist dazu verpflichtet. Wer es selbst nicht kann, muß jemand anderes damit beauftragen, zur Not gegen Geld
-
-
0Antwort von
jockljockl
Gesetzlich gibt es keine entbindende Regel, aber es könnte, auf das Einkommen bezogen sein, dass die Frau einen sog. Reinigungsdienst vom SA bezahlt bekommt, zu wünschen wäre das.
-
0Antwort von
ullagioullagio
Das könnten ihr anderen Mieter unter Euch regeln. Würde der Frau freuen! Regelung oder nicht
So ist es. Sonst müssten auch andere gesetzlich befreit werden können. Außerdem wäre das ja zum Nachteil der anderen Bewohner.
Also siehe Urteil AG Hamburg wohl schon.