Wie kann man sich von Telefonkosten befreien lassen, wenn man eine kleine Rente hat und einen 100% Schwerbehindertengrad?? Wo frage ich nach, wo bekomme ich den Antrag und welche Telefongesellschaft macht das???
Antworten (13)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ReanneReanne
Eine Befreiung gibt es nicht, nur einen Abschlag, der lag bis vor ca. 3 Jahren bei 6,99 €, im Schwerbeschädigtenschein muß ein "GF" stehen ab 50 %, oder ein "B" dann 100 %. Nur die Telekom macht so etwas. Antrag gibt es im Bürgerbüro Rathaus. Wenn GF oder B gibt es auch Gebührenbefreiung für die GEZ. NS: GF steht für Schwerhörig, B für blind
-
9Antwort von
GerdaGGerdaG
Das geht nicht. Dann kannst Du halt nicht telefonieren, wenn Du es nciht bezahlen kannst.
Kommentar von
DonBrushDonBrush Sehr nette Antwort.
Kommentar von
SimminSimmin Was ist das denn für eine Antwort? Es ist machbar für gewisse Personengruppen.
Kommentar von
GerdaGGerdaG Nein, ist es nicht. Du bekommst allenfalls einen Zuschuss.
DonBrush, das Leben ist nicht immer nett.
Kommentar von
DonBrushDonBrush Ich weiss. Aber mit Freundlichkeit kann man es erträglich machen.
-
5Antwort von
br1969br1969
Die Telekom hält solche Dinge noch bereit. Allerdings musst Du entsprechende Dinge belegen... Ruf einfach mal dort an oder besuche sie auf der Homepage: www.telekom.de
Kommentar von
SimminSimmin Danke!!
Kommentar von
SimminSimmin Habe gerade nachgeschaut bei der Telekom. Es ist machbar mit mindesten einem Schwerbehindertengrad vo 90% etc...
-
-
5Antwort von
Pinki1986Pinki1986
bei der telekom gibt es sowas , weiss ich weil meine oma das hatte
Kommentar von
SimminSimmin Okay Danke
Kommentar von
Pinki1986Pinki1986 kein problem
-
3Antwort von
alexthekalexthek
die familie eines bekannten is komplett taub, die kommunizieren nur über fax und email und sms... die haben sonderkonditionen bei telekom und d1 ... kommt also auf die behinderung an, denk ich,.,
-
2Antwort von
dantewussteesdantewusstees
Wenn, dann geht das bei der Nachfolgegesellschaft der Deutschen Post. Ich weiß, früher konnten bestimmte Personengruppen eine verringerte Grundgebühr beantragen.
-
-
0Antwort von
LimiteRLimiteR
must in rente sein glaub ich^^
Kommentar von
SimminSimmin Ich frage für eine Bekannte und die ist in Rente und 100% Schwerbehindert.
GF ist von mir ein Schreibfehler und muß RF heißen.
Ich Danke Dir. Das hilft mir weiter!!!