Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem als Integrationshelferin für einen Jungen mit Aspergers tätig und habe mich dementsprechend bei der Rentenversicherung angemeldet. Nun bekomme ich eine Rückantwort, dass ich gem. §6 Abs. 1a SGB VI nicht rentenpflichtig bin. Das freut mich natürlich grundsätzlich, aber leider verstehe ich trotz mehrmaligem Lesen nicht, welche Relevanz der §6 Abs. 1a für mich haben soll.
Heißt dass, das ich Zwangsmitglied in einer berufsständischen Kammer bin? Was bedeutet das?
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen!
Vielen Dank! :-)
Ich bin Integrationshelferin für einen Jungen mit Aspergers. Ich betreue ihn in der Schule. Meinen Vertrag habe ich mit der Familie des Jungen. Diese bezahlt mich und erhält das Geld vom Jugendamt erstattet.