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Befreiung von Rentenversicherungspflicht

Frage von RoseBZ1978 RoseBZ1978

Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem als Integrationshelferin für einen Jungen mit Aspergers tätig und habe mich dementsprechend bei der Rentenversicherung angemeldet. Nun bekomme ich eine Rückantwort, dass ich gem. §6 Abs. 1a SGB VI nicht rentenpflichtig bin. Das freut mich natürlich grundsätzlich, aber leider verstehe ich trotz mehrmaligem Lesen nicht, welche Relevanz der §6 Abs. 1a für mich haben soll.

Heißt dass, das ich Zwangsmitglied in einer berufsständischen Kammer bin? Was bedeutet das?

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen!

Vielen Dank! :-)

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Antworten (1)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Die Rentenversicherung hat dich als selbständigen Gewerbetreibenden eingestuft. Da kannst du zwar freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung leisten, bist aber nicht dazu verpflichtet. Du kannst dich also privat absichern.

    Womit bestreitest du denn deinen Lebensunterhalt?

    Kommentar von RoseBZ1978 RoseBZ1978

    Ich bin Integrationshelferin für einen Jungen mit Aspergers. Ich betreue ihn in der Schule. Meinen Vertrag habe ich mit der Familie des Jungen. Diese bezahlt mich und erhält das Geld vom Jugendamt erstattet.

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