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befreiung von krankenversicherungsbeitrag beitrag möglich?

Frage von ladysuga ladysuga

ich bin rückwirkend zum 1.5.09, bei meiner kv gekündigt worden, vorher war ich fam.ver. aber weil ich schon seit geraumer zeit nciht mehr zuhause wohne haben dir mir gekündigt, bzw. weil mein vater nicht für den größten teil meinens einkommen aufkommt.

ich bin schülerin und gehe keiner arbeit nach, ic bekomme bafög und ich weiß dass die, die letzten 3 raten, sowie die nächsten raten übernehmen. nun bleibt aber eine stolze summe von über 600 Euro, besteht eine möglichkeit das ich diese nicht begleichen muss weil die kv sich so lange zeit gelassen hat mit meiner kündigung? gibt es einen weg, von dieser summe weg zukommen?

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Antworten (3)

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    Antwort von sassenach4u sassenach4u

    Eine merkwürdige Konstellation. Dann dürften Studenten auch nicht mehr versichert sein über die Eltern. Grundsätzlich kannst du bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres bei deinen Eltern, egal, wo du wohnst, familienversichert sein. BAföG wird nicht als einkommen im Sinne des Einkommensrechtes zur Abgrenzung der Familienversicherung betrachtet. Als Schülerin hast du sogar Anspruch bis zur Vollendung des 25. LJ, immer wenn in Schul- oder Berufsausbildung, z. b. Studium. Ruf bei der Kasse an, frag nach warum, dann sollen sie dir einen rechtsmittelfähigen Bescheid zusenden, nichts am Telefon und leg Widerspruch ein. Da stimmt was nicht.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Dass die sich Zeit gelassen haben, lag daran, dass du es ihnen vergesswen hast, zu melden. Die 600 € zahlst du, und wenn es dreißig Jahre dauert.

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    Antwort von Strolchi09 Strolchi09

    Du kannst mit mit ihnen eine Ratenzahlung abmachen.

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