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Befreiung von der ZusZahlung- Krankenkasse

Frage von andreas124 andreas124

Hallo, es gibt ja die 1 und 2% Regelung vom Einkommen. Was ist aber wenn man kein Einkommen hat, von was werden da die Prozente gerechnet? Ich hatte im Jahr 2007 keine Anspruch auf Leistungen und habe bei meinen Eltern gewohnt. Da war ich 22 und meine Eltern waren mit nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.

Kennt sich da jemand aus?

Vielen Dank.

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Antworten (4)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kleineslischen kleineslischen

    Also bei deinem Fall wird das Gesamteinkommen der Familie gewertet (also alles was deine Eltern, du und evtl. Geschwister)verdient haben -selbstverständlich BRUTTO!!!- abzüglich 10.560,00 € (4.536,00 € Freibetrag-Ehegatte + 6.024,00 € Freibetrag-1.Kind= 10.560,00 €) davon 2% ist die Belastungsgrenze für eure häusliche Gemeinschaft! Du kannst dich nicht einzeln befreien lassen. Hoffe ich konnte dir helfen!

  • 1
    Antwort von amdros amdros

    Du mußt bei Deiner Krankenkasse einen Antrag stellen und danach wird entschieden. Wenn Du kein Einkommen hast, kannst Du nichts angeben!!!!

  • 1
    Antwort von anmaja anmaja

    Wenn du kein Einkommen hast, beträgt deine Zuzahlung 2% von 0 Euro. Du bekommst also eine generelle Zuzahlungsbefreiung (Hab auch gerade eine deshalb bekommen). Außerdem kannst du dir alle im Kalenderjahr bereits bezahlten Beträge (Quartals 10 Euro, Arzneimittelzuzahlungen, Physiotherapie...) zurückzahlen lassen ;)

    1% gilt nur bei chronischen Krankheiten!

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    Antwort von Celija Celija

    Wie warst du denn versichert? Familienversichert oder selbstversichert?

    Kommentar von andreas124 andreas124andreas124

    familienversichert.

    Kommentar von Celija CelijaCelija

    Damit Versicherte durch die Zuzahlung nicht unzumutbar belastet werden, sieht der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlungsbefreiung vor. Diese Befreiung muß bei der Krankenkasse beantragt werden, bei der du familienversichert bist. Die Krankenkasse wird dabei die Angabe der Bruttoeinnahmen sämtlicher mit dir im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Eltern, Geschwister) verlangen. Von der Zuzahlung wirst du befreit, wenn deine monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt sowie die Bruttoeinnahmen deiner Eltern und familienversicherten Geschwister zusammen folgende Grenzen nicht überschreiten:. - für Alleinstehende = 938,00 EUR - für Ehepaare bzw. 2 Haushaltsangehörige = 1.289,75 EUR - für Ehepaare mit 1 Kind bzw. 3 Haushaltsangehörige = 1.524,25 EUR - je weiteren Haushaltsangehörigen + 234,50 EUR Unabhängig vom Einkommen werden die Bezieher von folgenden Leistungen vollständig von der Zuzahlung befreit: - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder - Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz, - Arbeitslosenhilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz, - Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder - Kostenübernahme der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden. Für Versicherte, die die Voraussetzungen für eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung nichterfüllen, sieht der Gesetzgeber eine Begrenzung der Zuzahlung (teilweise Befreiung) vor. Weitere Infos findest du auf: www.abc-der-krankenkassen.de /Zuzahlungsbefreiung.htm .

    Kommentar von andreas124 andreas124andreas124

    Das heißt also, wenn meine Eltern im Monat mehr als 1,524,25 EUR Verdienen, wenn ich noch als Kind zähle, bekomme ich die Zahlungen nicht erstatte. Sehe ich das richtig?

    Kommentar von Celija CelijaCelija

    Ja

    Kommentar von andreas124 andreas124andreas124

    Ich muß mich Korrigieren, habe im Jahr 2007 einmal Einkommen aus einer Arbeit gehabt ca. 45 EUR. Ändert das etwas an der Angelegenheit?

    Kommentar von andreas124 andreas124andreas124

    Das war ich insgesamt 5 Tage Pflichtversichert.

    Kommentar von Celija CelijaCelija

    Dazu kann ich dir leider nichts sagen, ich vermute, dass diese Tage "herausgerechnet" werden, weiß es aber nicht genau.

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