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Befreiung von der Studienbeitragspflicht?

Frage von hanjaan hanjaan

habe gelesen das studierende die minderjährige kinder erziehen sich von der studeinbeitragspflicht befreien lassen können! ist das generell so, oder wird das einkommen dann noch berücksichtigt? sry hab echt keine ahnung von sowas ;-) und richtig verstehen tue ich es auch nicht, wenn ich es lese. lg

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Antworten (2)

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    Antwort von outfreyn outfreyn

    Was sagt denn die Homepage Deiner Uni dazu?

    Ich habe mal auf der Seite der Ruhr-Uni Bochum geschaut. Da ist keine Rede davon, dass das Einkommen irgendwie angerechnet bzw. berücksichtigt wird. Jeder, der ein Kind unter 18 Jahren erzieht oder pflegt ist berechtigt.

    http://www.ruhr-uni-bochum.de/studienbeitrag/werzahlt/ausnahmen/befreiungen-kind...

    Kommentar von hanjaan hanjaan

    ja eben ei miener steht es nämlich auch nciht drin das irgendwas anderes noch berücksichtigt wird. finde es nur komisch...danke dir

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    Antwort von mokona271 mokona271

    Ja, Eltern mit minderjährigen Kindern können sich befreien lassen, ebenso wie Mitarbeiter an der Uni oder Leute aus dem olympischen Kader. Generell ist das recht formlos, andere Einkommen, das Alter des Kindes oder Beruf des Partners sind da nicht wichtig. Viele Unis bieten auch eine Kinderbetreuung an!

    Kommentar von hanjaan hanjaan

    das heißt ich kann mich befreien lassen wenn ich minderjährige kinder habe und werde dann auch befreit, wenn es nachgewiesen ist? nur aufgrund das ich kinder habe, habe ich das nun richtig verstanden? sry muss es ganz direkt wissen ;-)

    Kommentar von mokona271 mokona271mokona271

    Ja, "nur" deswegen.

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