Ich habe der ARGE mehrere Formulare für behandelnde Ärzte unterschrieben, die sie von der Schweigepflicht entbinden.grund ist die Forderung eines psychlogischen Gutachtens. Nun meine Frage, bezieht sich diese entbindung nur auf das verschicken von Krankenakten oder darf nun auch der Chef der ARGE den Arzt anrufen und ihm Auskunft geben? liebe Grüße
Befreiung von ärztlicher Schweigepflicht
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LucilleLucille
Ich verstehe überhaupt nicht, wie die Arge dazu kommt so etwas zu verlangen. Ohne genaue Kentnis der Lage , ist das nicht zu beantworten. Selbst wenn sie ein Gutachten von dir verlangen, reicht es wenn der Arzt das Ergebnis an sie weitergibt. Und dazu braucht die Arge keine Generalvollmacht von dir. Du bringst auf deinen Wunsch die Unterlegen die der Arzt ausgefüllt hat, persönlich der Arge. Alles andere geht die Arge nichts an. Die Arge maßt sich mehr an als die Polizei und hat keinerlei Recht dazu. Gehe in Widerspruch, nimm dein Einverständnis zurück.
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LeoMamaLeoMama
Hi Sabine, ich würde mal sagen, dass bezieht sich nicht nur auf das Verschicken, sondern er darf auch sämtliche Diagnosen deinerseits weitergeben.
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sabine123 hallo, da könnte sich jeder am telefon für eine Person ausgeben und der arzt darf fleißig auskünfte gebn, ist das nicht etwas komisch
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LeoMamaLeoMama Nein, davon gehe ich nicht aus. Wenn, dann nur in schriftlicher Form, aber dass wird doch der Chef von der Arge wissen. Haben die nicht schon miteinander telefoniert?
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user1099user1099 Dazu gab es bereits ein ähnliches Urteil.
Es ging darum , dass Krankenunterlagen per FAX weitergeleitet wurden.
Das Gericht sah die Rechte der Patientin verletzt, da nicht sichergestellt werden konnte, dass am anderen Ende des FAXes der richtige Empfänger saß.
Das bedeutet: Der Arzt muss sich versichern, dass er der berechtigten Perosn die Auskünfte erteilt, ansonsten verletzt er eine Rechtsnorm. -
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Indy72Indy72
Wenn In dem unterschriebenen Schriftstück nichts Genaues dazu steht, dann geht sowohl als auch. Allerdings sind telefnische Auskünfte alleine nur eingeschränkt juristisch verwertbar.
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Indy72Indy72 Also man wird wahrscheinlisch schon dem Arzt etwas Schriftliches abverlangen.
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sabine123 Ja das weiß ich aber der Chef der Arge hat lange mit dem Arzt gesprochen und ich dachte, dass die unteragen der ärzte nur vom psychologischen dienst begutachtet werden. entscheidungen trifft doch diesbezüglich nicht die Arge
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Indy72Indy72 Nun... dann hast du wohl eine pauschale Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber der ARGE unterschriebenhaben. Wenn die Schweigepflichtentbindung nur dem MDK gälte, dann stünde das genauso in dem Papier drin. Hast wohl nicht rechtzeitig von selbst die entscheidenten Unterlagen eingereicht bzw. vorgelegt. Sonst wäre es womöglich nicht dazu gekommen.
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Kirsche69Kirsche69
Das kannst du sicher dem Formular entnehmen, welches du unterschrieben hast.
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sabine123 da stand nichts davon nur das ich den arzt von der schweigepflicht entbinde
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Kirsche69Kirsche69 Das ist sehr allgemein gehalten und gilt dann für beide Fälle.
mir wurde von allen ärzten Depression und Angststörung diagnostiziert. auch von dem arzt über den ich schreibe, sogar bis vor kurzen noch, er war sogar der meinung das die arge nicht das recht hat bei krankschreibung das geld zu streichen. nachdem er mit dem chef der arge gesprochen hatte steht auf der einweisubg in die klinik folgende diagnose, paranoide schizophrenie, hat er nie zu mir gesagt, hatte zeitungartikel bezüglich der machenschaften bei der arge veröffntlicht, mich an höchster stelle der arge beschwert und auch redaktion escher von dem problem berichtet, auch diese redaktion war der meinung das, ich im recht bin und will einen beitrag senden, diesbezüglich wurde mir mein geld wieder zugesprochen. ich glaube die wollen mich mundtot machen denn mit dieser diagnose glaubt mir niemand mehr!ich kann rational denken und realität von fiktion unterscheiden der arzt meinnte eine sehr angenehme person am telofon gehabt zu haben und das ich nie recht bekommen werde so sehr ich auch dagegen " schieße", das ginge sogar soweit das ich meine wohnung verlieren kann. das sagte der arzt zu mir, ich bin enttäuscht und mit dieser diagnose gehe ich nicht ins krankenhaus,
damit ist eigentlich das kind schon in den brunnen gefallen--in dieser Situation brauchst du auch nichts mehr rückgängig machen--du hättest die einwilligung nicht geben dürfen--Schade aber nicht mehr zu ändern