3

Befreiung vom Wehrdienst bei 3 Halbgeschwistern, die bereits alle Zivildienst geleistet haben

Frage von Spike89 Spike89

Hallo, habe gehört, dass ich, wenn ich 2 geschwister habe, die wehr- oder zivildienst geleistet haben vom wehrdienst befreit werden kann.

da ich 3 halbgeschwister habe (jeweils mit einen elternwteil verwandt), die alle ihren zivildienst geleistet haben würde ich mal interessieren ob das auch zählt? also ob halbgeschwister auch voll gewertet werden?

...oder zählen die nur halb??? ;-)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Antwort von Maximus40 Maximus40

    im Wehrpflichtgesetz heißt es: "Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien, deren zwei Geschwister a) Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer, b) Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer, c) Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, d) Entwicklungsdienst nach § 13b Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, e) einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, f) ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten, g) ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes oder h) Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit geleistet haben."


    Ob dies auch auf "Halbgeschwister" zutrifft, soltlest du beim Kreiswehrersatzamt erfragen.

    Kommentar von Jule1973 Jule1973Jule1973

    rein rechtlich "laufen" auch Halbgeschwister unter dem Begriff "Geschwister", von daher...müsste es ja eigentlich auch da zutreffen.

  • 1
    Antwort von tergenna tergenna

    (2) Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu befreien
    ... . Wehrpflichtige, deren zwei Brüder Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer, Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer oder deren zwei Geschwister Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldaten auf Zeit geleistet haben. http://www.global-help.de/sammelsurium-wehrpflichtgesetz/251.shtml

    Also, ich würde den Antrag auf Befreiung stellen. Geschwister sind Geschwister (Im Erbrecht beispielsweise würden sie ja auch "angerechnet")

  • 1
    Antwort von xyzob xyzob

    ... und wer drei Vollgeschwister beim Bund hat wird gleich General ... sorry, was ist das für eine Logik? - DU bist als Person gefragt und musst dich entscheiden

    Kommentar von DickeBohne DickeBohneDickeBohne

    die Logik des deutschen Gesetzgebers

    Kommentar von Slizia SliziaSlizia

    Falsch. Die Dritte- Sohn- Regel ist uralt und wurde nur immer wieder übernommen, auch im Gesetz der Bundesrepublik. Woher sie rührt und warum sie notwändig und richtig war, ist wohl leicht zu verstehen, wenn man bedenkt, dass durch Kriege früher ganze Landstriche richtiggehend entvölkert wurden und kein Bauer mehr die Felder bestellte. Dieses Gesetz gibt es also tatsähclich und es wird auch angewandt.

  • 0
    Antwort von DickeBohne DickeBohne

    Wenn du nicht gehen möchtest, kannst du auch total verweigern oder dich ausmustern lassen. Schau mal hier: http://machs-wie-dieter.dfg-vk.de/

    Kommentar von DickeBohne DickeBohneDickeBohne

    Möglich ist auch eine Ausmusterung, wenn du Verfolgte des Naziregimes in der Familie hast. Du musst nur eine fundierte Begründung formulieren. Leute, die eigentlich nicht wollen und dafür eine anständige Begründung geben können, werden zZt. scheinbar nur ungern gezogen.

  • 0
    Antwort von kleineLP kleineLP

    hast du etwa drei elternteile?

    Kommentar von DickeBohne DickeBohneDickeBohne

    Haben das heute nicht die meisten Kids? Stichwort: Patchworkfamily

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.