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Befreiung der GEZ Gebühren im FSJ?

Frage von Simme1990 Simme1990

Folgendes: Wenn man in einem FSJ eine Aufwandsentschädigung bekommt und diese sich aus Verpflegungs und Taschengeld zusammensetzt und das Taschengeld unter dem Sozialhilferegelsatz liegt, wird man dann von den Gebühren befreit oder wird die ganze Aufwandsentschädigung als Ausgangslage genommen?

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Antworten (6)

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    Antwort von Oliee8 Oliee8

    zahl erst gar nicht, meld dich nicht an, dann gibts auch nichts zum befreien !

    Kommentar von wayne0783 wayne0783wayne0783

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    Antwort von gorbi210 gorbi210

    Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres ist leider nicht möglich. Befreit werden nur solche Personen, bei denen vorher eine staatliche Bedürftigkeitsprüfung (wie z. B. bei Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) stattgefunden hat. Eine Befreiung wegen geringen Einkommens, bei der die GEZ oder die Rundfunkanstalt selbst errechnen muss, ob eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, gibt es seit 1.4.2005 nicht mehr.

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    Antwort von wueselduesel wueselduesel

    Schmeiss Fernseher und Radio weg oder verschenk sie. Spart Lebenszeit.

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    Antwort von wayne0783 wayne0783

    Wenn der Fall wie oben beschrieben ist, dann kannst du dich befreien lassen.

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    Antwort von dqb210 dqb210

    Da du im Schnitt 300.-€ Einkommen beziehst, ist nicht einzusehen, warum du nicht auch die Gebühren die jeder andere zu entrichten hat auch zu bezahlen, alles andere sind SOZIALSCHNURRER!

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Sozialschnurrer? Also sowas wie Katzen?

    Kommentar von dqb210 dqb210dqb210

    Nein, so etwas wie Emo`s

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009
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