Folgendes: Wenn man in einem FSJ eine Aufwandsentschädigung bekommt und diese sich aus Verpflegungs und Taschengeld zusammensetzt und das Taschengeld unter dem Sozialhilferegelsatz liegt, wird man dann von den Gebühren befreit oder wird die ganze Aufwandsentschädigung als Ausgangslage genommen?
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Oliee8Oliee8
zahl erst gar nicht, meld dich nicht an, dann gibts auch nichts zum befreien !
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wayne0783wayne0783 -
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gorbi210 Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres ist leider nicht möglich. Befreit werden nur solche Personen, bei denen vorher eine staatliche Bedürftigkeitsprüfung (wie z. B. bei Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) stattgefunden hat. Eine Befreiung wegen geringen Einkommens, bei der die GEZ oder die Rundfunkanstalt selbst errechnen muss, ob eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, gibt es seit 1.4.2005 nicht mehr.
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wueseldueselwueselduesel
Schmeiss Fernseher und Radio weg oder verschenk sie. Spart Lebenszeit.
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wayne0783wayne0783
Wenn der Fall wie oben beschrieben ist, dann kannst du dich befreien lassen.
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dqb210dqb210
Da du im Schnitt 300.-€ Einkommen beziehst, ist nicht einzusehen, warum du nicht auch die Gebühren die jeder andere zu entrichten hat auch zu bezahlen, alles andere sind SOZIALSCHNURRER!
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wueseldueselwueselduesel Sozialschnurrer? Also sowas wie Katzen?
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dqb210dqb210 Nein, so etwas wie Emo`s
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Rudi2009Rudi2009