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Befreiung der GEZ-Gebühren

Frage von schutzengel0605 schutzengel0605

Da ich momentan im Umzugsstress bin und einiges noch ummelden und anmelden muss, frage ich mich u.a. ob es eine Befreiung von der GEZ Gebühren auch für Geringverdiener gibt?!

Oder gibt es die Befreiung ausschließlich für ALG 2 Empfänger, Azubis, Rentern (??), & Schwerbehinderten??

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Antworten (8)

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    Antwort von SaviourGermany SaviourGermany

    Grundsätzlich gilt: wer bis zu 400€ verdient, wird von der GEZ befreit. Verdienst du ab 401€ aufwärts, musst du zahlen.

    Kommentar von gangsterjaeger gangsterjaegergangsterjaeger

    leider falsch!

    Kommentar von SaviourGermany SaviourGermanySaviourGermany

    nix falsch! Da stand irgendwo mal geschrieben!

    Kommentar von johnix johnixjohnix

    Doch falsch. Man muss am laufenden Band, belegen, das man, kein Geld für den Blödsinn hat. Dafür muss man dem Verein, ein Einschreiben senden; da normale Schreiben, grundsätzlich, im Papierkorb, gelagert werden.

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    Antwort von andereaas andereaas

    ab alg2 abwärts!

    Kommentar von SaviourGermany SaviourGermanySaviourGermany

           ???.

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    Antwort von birgitdel birgitdel

    Befreiung bekommst du nur wenn du Sozialhilfe bekommst. Verdienst du anderweitig Geld musst du zahlen

    http://www.networld-tv.de/5-tipps-zu-ihren-gez-gebuhren/

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    Antwort von johnix johnix

    Gehen Sie mit Ihrer Verdienstbescheinigung, zur ARGEn Unternehmung, dort bekommen Sie dann eine Befreiung für die GEZ Gebühren.

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    Antwort von gangsterjaeger gangsterjaeger

    Nicht anmelde- und gebührenpflichtig ist, dessen Einkünfte maximal EUR 281,00 pro Monat betragen. Anmeldepflichtig und befreiungswürdig sind Hartz-IV-Empfänger, BaFöG-Studenten und Schwerbehinderte ab 80 % Behinderung (RF-Stempel im Behindertenausweis) Für die Befreiung muß ein Antrag gestellt werden, man ist nicht automatisch befreit, wenn man diese Voraussetzungen erfüllt!!!

    Auch wenn's ungerecht erscheint: alle anderen Geringverdiener müssen leider 'ran.

    Vergiß nicht, der GEZ Deine neue Adresse mitzuteilen.

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    Antwort von nase2801 nase2801

    Nun, du musst schon beweisen, dass du wenig verdienst. Dann wäre eine Befreiung schon drin. Es kommt halt darauf an, wieviel du verdienst! Dann ist auch eine Befreiung auf Zuzahlung und die 10E beim Arzt möglich. Antrag bei deiner Krankenkasse!

    Kommentar von gangsterjaeger gangsterjaegergangsterjaeger

    fast richtig: den Antrag auf Befreiung stellt man bei der GEZ

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    Antwort von Kampfnudel Kampfnudel

    Meine Mutter ist Gehörlos und hat somit Rundfunkgebühren frei :-)

    Ansonsten keine Chance.

    Kommentar von gangsterjaeger gangsterjaegergangsterjaeger

    nur zum Teil richtig, siehe meine Ausführungen oben

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    Antwort von HelferInNotfall HelferInNotfall

    ja da kannst du dir einen befreiungs Antrag bei der Gemeinde holen

    Kommentar von SaviourGermany SaviourGermanySaviourGermany

    Man merkt, dass du keine Ahnung hast

    Kommentar von gangsterjaeger gangsterjaegergangsterjaeger

    kaum richtig, es stimmt aber, daß es ein Antragsformular bei der Gemeinde, sprich: im Rathaus Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro, usw., gibt, aber auch bei den BaFöG-Ämtern, den Jobcentern, und auf der Homepage der GEZ. Man kann den Antrag auf Befreiung sogar formlos per Brief stellen.

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