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Befragung von Kindern bei Umgang nach Trennung

Frage von nebenklaeger2 nebenklaeger2

Die Kinder aus meiner fast 8 jährigen Beziehung wurden von der Mutter manipuliert und sie gaben an, sie würden mich nur flüchtig kennen.

Ich war der Ziehvater über 8 Jahre und nun sollen mich die Kinder nach nur 6 Wochen vergessen haben?

Wie sollte eine solche Befragung statt finden und müssen Zeugen benannt werden?

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Antworten (12)

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    Antwort von inicio inicio

    bei einer befragung sind erfahrende psycholgen oder erzieher anwesend. sie lassen sich nicht so leicht manipulieren...wenn du zeugen nachbar, freunde, kindergartenletern etc benennen kannst...um so besser. hast du mit den kindern gewohnt -dann ist das ja auch dokumnetiert und jeder blinder mekrt-das war nicht nur eine fluechtige beziehung...

    beantrage das umgangsrecht mit den kindern...es sit leider immer noch schwierig, wenn du dir kinder nicht addopitert hast etc.

    ich druecke dir die daumen.

    sammel argumente und zaehle auf, was dir im umgang mit den kindern immer besonders wichtig war, was ihr zusammen gemacht habt etc....

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    ich kann alles nachweisen und zeugen gibt es reichlich. umgangsrecht wurde abgelehnt, da die kinder von der mutter beeinflusst wurden

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    Antwort von xRocky69 xRocky69

    In so einer geschichte werden Psychologen eingesetzt und die wissen, wie sie eine manipulation erkennen.

    Bestehe auf ein Psychologisches gutachten. Auserdem wirst Du an hand deiner letzten wohnsitze wohl beweisen können, das du da warst, oder ?

    also sehr unwarscheinlich, das die kinder dich nur flüchtig kennen.

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    das konnte ich beweisen, aber das hat die richterin nicht interessiert. die hat sich nur auf die aussagen der kinder gestützt

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    die kinder sind bei einem psycholigen. achtung: der psychologe hat mir folgendes mitgeteilt:

    "die mutter wünscht den umgang nicht und im übrigen lebt die mutter auch schon in einer neuen beziehung. das würde dem kind nur schaden..."

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    Antwort von iveningboring iveningboring

    Wenn Du nicht der leibliche Vater bist, hast Du keine Rechte. Auch dann nicht, wenn Du an den Kindern hängst und sie an Dir. Das ist blöd, aber es ist so. Ich würde da jetzt keinen Stress machen. Wenn Du Dich mit den Kindern gut verstanden hast, kann es sein, dass sie von sich aus wieder Kontakt zu Dir haben wollen. Wenn die Mutter das verbietet, kannst Du sowieso nichts machen. Versuch Dich mit ihr gut zu verstehen. Dann hast Du die besten Chancen. So eine Befragung mit Zeugen und dem ganzen Trallala bringt sowieso nichts. Da werden die Fronten nur noch mehr verhärtet. Lass es lieber sein.

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    ich habe die gleichen rechte wie ein stiefvater! im übrigen mache ich das nicht für mich, sondern für die kinder. klar werden sie von allein auf mich zukommen-in ein paar jahren, wenn sie alt genug sind. was habe ich dann von ihrer kindheit noch? du mutter ist stur, so wie viele andere mütter in deutschland. aber das blatt hat sich zum glück nun gewendet.

    Kommentar von timbatal timbataltimbatal

    auch ein stiefvater hat keinerlei rechte. diese kinder gehen dich garnix an. du solltest aufhören. wenn du kinder willst, dann schaff dir welche an, arbeite in einer kita oder pflege kinder.

    Kommentar von iveningboring iveningboringiveningboring

    ich habe die gleichen rechte wie ein stiefvater!

    Das stimmt nicht!

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    §1685 Abs. 2 BGB

    Kommentar von iveningboring iveningboringiveningboring

    Diese Gummiparagraphen sagen alles und nichts. Wenn´so eindeutig wäre, hättest Du diese Schwierigkeiten nicht!

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    Antwort von amazone2004 amazone2004

    wenn sie glücklich sind die kinder,dann lass sie ziehen, wenn sie dich wieder sehen möchten melden sie sich heimlich bei dir, es ist so traurig das eine person immer sagen kann es ist jetzt vorbei und so viele dinge in gang setzten kann. viel erfolg und glück

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    Antwort von Mucker Mucker

    Alleine rennst du gegen Wände ! Geh zu einem Anwalt oder einer Anwältin für Familienrecht und lass dich beraten.

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    Antwort von timbatal timbatal

    die befragung der kinder läuft ohne zeugen oder andere ab. im höchstfall sind sie beim richter und mit ihrem verfahrensbeistand. vielleicht befragt auch nur der psychologe. fertig. du warst auch nie ziehvater, sondern immer nur der freund der mutter. diese kinder haben einen vater. ein ziehvater ist einer der halbwaisen erzieht. die kinder brauchen keinen vaterersatz und wie schon mehrfach festgestellt, wollen sie das auch nicht. lass doch die ganze sache endlich fahren und erkenne das die sache erledigt ist. der richter hat sich gegen dich entschieden zum wohle der kinder. du zerrst auf den nerven dieser leute merkst du das noch? zudem ist die trennung nicht 6 wochen her, sondern schon länger kein kontakt mehr zu diesen kindern. höre doch auf dir selbst sachen zu wünschen die du nicht mehr bekommst.

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    ich sage es immer wieder, du hast null ahnung vom SGB. woher willst denn du wissen, was ich für eine rolle eingenommen habe.

    les mal richtig! deine dummen unterstellungen sind unterste schublade.

    das justizministerium überprüft den fall jetzt und das nicht ohne grund.

    im übrigen hat die mutter der kinder schon so viele falschaussagen getätigt, dass nun geprüft wird, ob nicht ein hochverrat vorliegt ;-)

    zum wohle der kinder hat die mutter diese seelisch beeinflußt. das liest hier jeder dumme raus, nur du nicht, lol...

    du liest nicht mal richtig. da steht eindeutig, dass ich die kinder vor 6 wochen das letzte mal gesehen habe.

    na ich denke mal, wir lernen uns eh bald persönlich kennen. auf dein gesicht bin ich gespannt ;-)

    mal sehen, ob du dann auch noch so eine große lippe hat, hihi...

    Kommentar von timbatal timbataltimbatal

    ach du schande hochverrat. kriegst du noch was mit? definiere mal hochverrat? das justizminesterium ist für die ganze sache überhaupt nicht zuständig und prüft auch nix. wenn dann würde es im günstigsten fall vor das oberlandesgericht gehen, aber nicht an ein minesterium was garkeine weisungsbefugnis hat. im familienrecht wird gelogen was das zeug hält. ich habe nen aktenordner voll mit lügen seitens des kv meines jüngsten. da lach ich drüber und stelle ihn stück für stück in einem prozess bloß wenn er die lügen vorträgt. ändert nix dran. kinder werden immer von ihren eltern beeinflußt das nennt sich erzieheung. seelisch wohl weniger und sie sind durch ihre eltern geprägt. das ist nun mal so. sie wollen aber doch garnix von dir. und ich persönlich habe kein interesse dich kennenzulernen, dieses wird niemals passieren. :) tut mir leid für dich. und das sgb - sozialgesetzbuch kenne ich in den bereichen die ich kennen muss auch. wüßte aber wiederum nicht, was dies mit dem familienrecht - bgb zu tun hat .:)

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    Antwort von Mariechen11 Mariechen11

    Also ich denke, Du brauchst ist ein richtig guter Anwalt. Habe Deinen Kommentar mit dem Psychologen gelesen. Es besteht doch zwischen Dir und den kindern automatisch eine Bindung, wenn ihr so lange zussammengelebt habt. Du kannst das doch beweisen. Das kann doch nicht im Interesse des Jugendamtes sein, wenn Kinder dermaßen manipuliert werden. Das verstehe ich nicht. Wechsle den Anwalt, wenn Du merkst, dass sich nichts bewegt. Am besten vorher nachfragen, welcher sich da richtig engagiert. Jeder Fall liegt so unterschiedlich, da kann man schlecht raten. Es kommt nur auf den Anwalt an

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    endlich mal ne super antwort. anwalt habe ich nun2 eingeschaltet, da es mehrere befangenheiten gibt

    Kommentar von iveningboring iveningboringiveningboring

    Eine Superantwort, weil es eine ist, die Du lesen willst. Ich kann Dich ja verstehen, aber das Jugendamt kann da auch nichts machen. Es gibt Gesetze! Zugegeben, ein doofes Gesetz! Aber es ist nun mal so. Das Recht haben die leiblichen- oder die Adoptiveltern.

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    noch so eine die den § 1685 nicht kennt, übel....

    Kommentar von iveningboring iveningboringiveningboring

    Zu dem Gummiparagraphen habe ich schon etwas geschrieben. So einfach ist das nicht. In einem Punkt stimme ich zu. Du brauchst einen guten Anwalt.

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    Antwort von persi persi

    Ich bin auch geschieden,habe 2 Kinder, beneidenswert wie du um die Kinder kämpst. Ich musste kämpfen damit mein ex-mann die kinder nehmt, trotzdem macht er das nicht.Ich weiß wie kinder leiden wenn sie den papa nicht sehen dürfen.Mit der zeit gewöhnen sie sich, aber das dauert, und ich habe nichts dagegen, aber mein ex geht lieber feiern.

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    so ein trottel, sorry...

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    Antwort von Mariechen11 Mariechen11

    Da kann Dir ein Fachanwalt sehr gut helfen. Das sieht bei verheirateten Paaren teilweise auch so aus. Natürlich halten die Kinder erstmal zur Mutter, denn sie sind ja von ihr abhängig und denken auch ihr etwas Gutes damit zu tun. Aber die Zeiten ändern sich, glaube mir. Wenn das Verhältnis gut war, werden sie wieder auf Dich zu gehen und spüren, dass die Mutter nicht den richtigen Weg einschlägt. Leider ist es so, dass Du einen Rechtsbeistand benötigst, um den Umgang durchzusetzen. Er kann Dir all Deine Fragen beantworten. Alleine wird es sehr schwer

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    ich habe einen anwalt, möchte aber etwas vorgerifen. machmal haben andere das schon erlebt. ich möchte auch nicht, dass die kinder sich entscheiden müssen.

    Kommentar von Mariechen11 Mariechen11Mariechen11

    Da ist aber jeder Fall anders. Da sind so viele Leute Jugendamt etc involviert, das man pauschal keine Aussage machen kann.

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    bin auf gutem wege ;-)

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    Antwort von missfix missfix

    Da bekomm ich immer so richtig Wut auf die tollen Mütter. Warum sollen die Kinder denn nur aussagen, dass sie Dich nur flüchtig kennen? Weiß die Mutter denn gar nicht, was sie den Kindern damit antut? Wie alt sind die Kinder denn? Ich weiß nur, dass Du das Jugendamt einschalten kannst. Da werden die Kinder dann befragt. Die Aussage wird dann vor Gericht verwertet. Wenn die Kinder allerdings alt genug sind (ich glaube 12) dürfen die selber vor dem Gericht aussagen.

    Ich wünsche Dir viel Glück.

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    halli missix, die kinder wurden auch beim jugendamt befragt, aber zeugen wurden nicht benannt, außer die mutter war dabei und ich wußte von gar nichts.

    Kommentar von missfix missfixmissfix

    Echt, da kommt mir die Galle hoch. Ich bin Mutter, geschieden und weiß, wie wichtig der Vater für die Kinder ist. Selbst wenn Du nicht der leibliche Vater bist. Aber 8 Jahre ist schon eine sehr lange Zeit. Was hälst Du davon, wenn Du Dir einen Anwalt nimmst. Ich weiß, das kostet Geld.

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    geld ist mir egal und nicht wichtig. wichtiger sind mir die bedürfnisse der kinder.

    Kommentar von missfix missfixmissfix

    Wie alt sind die Kinder?

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    sie waren damals 1,5 jahre und sind 10 geworden

    Kommentar von missfix missfixmissfix

    Was sagen denn die Beiden dazu? Mit 10 Jahren kannst Du doch ruhig mit den beiden sprechen. Lieber jetzt ein klares Gespräch führen als dass die 2 sich dann später fragen was passiert ist und vielleicht denken, dass Du Schuld bist.

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    ich habs schon geschrieben.

    "papi, die mama hat uns verboten das wir uns sehen. wir bekommen sonst ärger..."

    Kommentar von missfix missfixmissfix

    Puh ... das ist hart. Hoffentlich ändert die ihre Meinung noch. Echt, die Kinder tun mir leid (Du natürlich auch). Aber, versuch auf jeden Fall den Kindern zu erklären, das MAMA nicht will, dass Du die beiden siehst und dass Du immer für sie da sein wirst. Kopf hoch. Ich mach jetzt erstmal Schluss. Bin gespannt, wie es bei dir weitergeht. Werde mal nachschauen oder schreib mir mal. Vielleicht fällt mir ja noch etwas gutes ein.

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    die kinder suche ich vorerst nicht auf. das könnte die mutter gegen mich verwenden. ich möchte die mutter auch nicht in ein schlechtes bild bei den kindern rücken. da würde sie ja noch mehr durcheinander kommen

    Kommentar von timbatal timbataltimbatal

    sie müssen dich nicht benachrichtigen zu irgendwas. was bildest du dir eigentlich ein? du bist nichtmal der vater, du hast kein sorgerecht, du hast nie für diese kinder gesorgt, bist seit jahren weg aus der beziehung und bildest dir ein du hast die kinder aufgrund einer beziehung mit der km gleich mit geerbt? du hast keine rechte, das jugendamt darf dir keine informationen über die familie herausgeben. weder mutter noch kinder wollen dich sehen. so sagten sie es vor gericht, so hat der richter ausgeurteilt. schäm dich das du kinder so belästigst.

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    blablabla.... nur dünnes gewäsch. wenn wir uns bald sehen, werde ich dir mal das BGB und SGB schenken ;-)

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    Antwort von franzi111 franzi111

    Ich glaube nicht, daß du darüber zu befinden hast, wie solch eine Befragung vonstatten geht.

    Das ist wohl eher Sache des Jugendamts, eines Gutachters oder des Gerichts.

    Kommentar von missfix missfixmissfix

    Kannst Du nicht lesen?

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    bwohl ich der antrgsteller bin? und warum gibt es außer der mutter keine weiteren zeugen?

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    Antwort von Astroprofiler Astroprofiler

    Es sind immer die Mütter die Manipulieren, weshalb glaubst Du fallen so viele Teenager auf Manipulationen herein!

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    aussage des kindes:

    "papi, wir dürfen uns nicht mehr sehen. die mama hat es verboten..."

    Kommentar von amazone2004 amazone2004amazone2004

    vielleicht hilft ein privatdetektiv weiter,oder sie reden mit einem anderem jugendamt in einer anderen stadt,nicht das heimische j-amt schlecht reden sonedern nur fakten betreff umgang anbringen

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    das ministerium prüft nun diesen fall. die mutter kann ja auch schlecht erst edesstattlich versichern, dass die kinder mich als ihren papa sehen und dann es dann abstreiten.

    ein anderes jugendamt habe ich dazu schon damals befragt und die haben alle hände über den kopf zusammen geschlagen.

    "sauhaufen" war der ausdruck, den das andere jugendamt benutzt hat.

    Kommentar von timbatal timbataltimbatal

    warum zwingst du die kinder dich papa zu nennen? warum hast du dich in eine rolle gezwängt die dir garnicht zusteht? warum glaubst du will die mutter mit dir abschließen? wird wohl gründe haben. sei doch mal ehrlich zu dir.

    Kommentar von nebenklaeger2 nebenklaeger2nebenklaeger2

    du glaubst doch nicht im ernst, dass ich mit so einer "mutter", die selbst noch kind ist noch etwas zu tun haben will.

    ich habe mich jahre von der verarschen und ausnutzen lassen.

    un nochmal: DIE KINDER HAT NIEMAND GEZWUNGEN PAPA ZU MIR ZU SAGEN!!!!

    du willst doch nicht im ernst einem fachanwalt widersprechen? hast du 8.klasse abschluß? kommt mir bald so vor, lol

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