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Befragung beim Zoll wegen Scheinselbstständigkeit

Frage von drunkendrew drunkendrew

Moin, ich habe heute ein Brief vom Haupzollamt bekommen bezüglich einer Personenbefragung auf meine Beschäftigung als "freier Mitarbeiter". Kann mir bitte jemand sagen, was da genau gefragt wird? Ich habe auch viele andere Unternehmen für die ich arbeite und falle eigentlich nicht in die Scheinselbstständigkeit.

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Antworten (4)

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    Antwort von SpediHAJ SpediHAJ

    Bei Scheinselbstständigkeit geht es meist nicht immer um Schwarzarbeit. Z.B. ein Fahrer der nur für eine Firma fährt und eien Vertrag hat, dass er nur für diese Firma fahren darf, aber eine eigenes Gewerbe angemldet hat und behauptet selbstständig zu sein (was für die Firma finanziell gut ist) wird vom Zoll als "Scheinselbsttsändiger" angesehen - also eingtlich als Angestellter dir Firma, die ihm die Aufträge gibt. Dann muss die Firma eine Menge Sozialversicherungsabgaben nachzahlen. Bei Dir sheint alles o.k. zu sein, wenn Du für mehrere Restaurants arbeitest und Aufträge beliebig annhemen der ablehen kannst

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    Antwort von PapaPapillon PapaPapillon

    Welche Abteilung des Hauptzollamtes hat dich angeschrieben? Meist ist es die Abteilung FKS. Das bedeutet Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

    Bei einer persönlichen Befragung wird geprüft, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, ob ausländische Arbeitnehmer im Besitz einer erforderlichen Arbeitsgenehmigung sind bzw. nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beschäftigt werden oder wurden und ob ein Leistungsbezieher ihm zugesprochene Sozialleistungen nach dem Sozialgesetz Buch III zu Recht bezieht. Unter Umständen prüft die FKS gar die Einhaltung steuerlicher Pflichten. Hierbei zählt neben dem Bau - und Reinigungsgewerbe u.a. auch das Hotel - und Gaststättengewerbe zu den sensiblen Bereichen, folglich zu den Bereichen, die durch die Zollverwaltung im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit vorrangig geprüft werden.

    Wenn du keiner Schwarzarbeit nachgehst, hast du nichts zu befürchten.

    Kommentar von drunkendrew drunkendrewdrunkendrew

    Also ich habe ein Kleingewerbe neben dem Studium angemeldet. Es ist zwar im Bereich Gastronomie, aber ich habe u.a. auch freie Zeiteinteilung, keine gestellte Arbeitskleidung, ich kann die Jobs annehmen oder ablehnen.

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    Antwort von pumi001 pumi001

    du hast doch den brief erhalten! woher sollen wir wissen was da drin steht? schick ihn doch vorbei, dann lesen wir dir vor ^^

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    Antwort von Mismid Mismid

    Hast du ein Gewerbe angemeldet? Weil dies als freier Mitarbeit Pflicht ist

    Kommentar von drunkendrew drunkendrewdrunkendrew

    Ja, hab ich. Den Gewerbeschein hab ich seit ca. einem Jahr.

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