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Befragung "alter" Arbeitgeber. Ist das zulässig?

Frage von Julie33 Julie33

Hallo an Euch, eine Bekannte hat sich für eine neue Stelle beworben. Und nun ein Vorstellungsgespräch vereinbart. Telefonisch wurde sie gebeten 3 frühere Referenzarbeitgeber zu nennen, die sie arbeitsmäßig beurteilen können und sollen. Ist dies ein zulässiger Vorgang?

Dankeschön für Eure Mithilfe. Julie

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Antworten (15)

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    Antwort von tigeroli tigeroli

    Das scheint sich etabliert zu haben, weil die Zeugnisse nicht mehr ernst zu nehmen sind. Man kann sich ein gutes Zeugnis ja so sogar erstreiten.

    Das ist also die Folge davon, dass der Arbeitgeber immer gezwungen ist, etwas Positives in das Zeugnis zu schreiben.

    Darauf verlässt sich heute niemand mehr. Ein Anruf kann Fragen beantworten, die schriftlich niemand SO beantworten würde. Ich denke, wenn man nichts zu verbergen hat, ist das o.k.

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    Antwort von HelmutRn HelmutRn

    Ja, ist durchaus zulässig und ist auch gängige Praxis!!!

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Warum nicht? Der neue Arbeitgeber will ja wissen, mit wem er es zu tun hat. Aber im Prinzip würden auch die Arbeitszeugnisse reichen.

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    Antwort von Noergelix Noergelix

    Die Meinung eines ehemaligen Arbeitgebers wäre auch für mich nicht alleine ausschlaggebend, weil ich nicht immer glauben muß, was dieser erzählt. Drei Meinungen sind da eher aussagekräftig. Auf geschriebene Zeugnisse lege ich kein Wert, alleine die Möglichkeit sich ein wohlwollendes Zeugniss erstreiten zu können löst die Wertigkeit dieses in Nichts auf. Vor Jahren erlebte ich einen Arbeitgeber, der im Büro ziemlich betröppelt saß und fragte so halb laut, wie soll ich einer Niete ein gutes Zeugniss ausstellen, ich muß ja, kann aber nicht...

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    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler

    Ich finde es ist legal, wenn Du eine anständige Arbeit abgeliefert hast wird man nichts nachteiliges über Dich berichten können

    Kommentar von Julie33 Julie33

    Naja, aus ihrem früher Arb.verhältnis wurde sie quasi raus gemobbt und wenn jetzt irgendwelche Nachfragen kommen, ist dies nicht sonderlich hilfreich für die nächste Arbeitsstelle. :(

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    Antwort von ichwuesstegern ichwuesstegern

    Ja, das ist zulässig und heute auch gängige Praxis.

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    Antwort von cosch87 cosch87

    ist es, machen viele

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    Antwort von Tremor Tremor

    Die Vorlage von Arbeits- und Ausbildungszeugnissen bisheriger Arbeitgeber sind eine weitere wichtige Informationsquelle für einstellende Arbeitgeber. Allerdings sind Arbeitgeber bei der Informationsgewinnung nicht allein auf die Erhebung dieser typischen Bewerbungsunterlagen beschränkt, sondern dürfen sich nach der Rechtsprechung darüber hinaus bei einem legitimen Informationsinteresse auch beim vorherigen Arbeitgeber über das Verhalten, die berufliche Leistung sowie die fachliche Qualifikation des Bewerbers erkundigen. Diese Auskünfte dürfen nach der Rechtsprechung dabei grundsätzlich ohne und sogar gegen den Willen des Bewerbers eingeholt werden. Quelle http://kuerzer.de/derw

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    Antwort von Brittchen Brittchen

    Warum nicht??? Ein fleissiger,zuverlässiger Arbeiter hat doch durch sowas nichts zu befürchten ;o)

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    Antwort von Harika Harika

    Absolut üblich, sie kann froh sein, dass nicht hinter ihrem Rücken mit den Infos aus dem Lebenslauf Erkundigungen eingeholt werden.

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    Antwort von MarcSu MarcSu

    Es ist erlaubt und in vielen europäischen Ländern ganz normal. Auch in Deutschland wird diese Möglichkeit immer mehr genutzt.

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    Antwort von DIP08 DIP08

    absolut üblich ... man kann ja durch Auswahl der Referenzpersonen die Befragung etwas lenken (soweit man genügend Arbeitgeber hatte)

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    Antwort von paule63 paule63

    Ja. Aber als Arbeitgeber würde ich auf solch eine Anfrage nicht eingehen.

    Kommentar von Abigail AbigailAbigail

    Warum nicht?

    Kommentar von paule63 paule63paule63

    weder sitze ich im Allgemeinen mit dem potenziellen neuen Arbeitgeber in einer Art Genossenschaft oder Verband. Noch gebietet sich aus einer nach-Fürsorge irgend eine Auskunftsverpflichtung. Bekommt der AN die Stellung nicht, könnte er auf die Idee komen, mein Urteil sei daran schuld. Warum soll ich mir das antun ?

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    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Ja. sieht man ja auch im Lebenslauf. Da steht ja der berufliche Werdegang des Bewerbers drinnen. Wenn die was wissen wollen rufen sie sowieso dort an.

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Ist heute gang und gebe.

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