1

Beförderungspflicht im bus

Frage von userd userd

Hallo zusammen, evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen. meiner Tochter und weitere 6 Kinder wurden vom Busfahrer an der Haltestelle stehengelassen weil der Bus anscheinend übervoll war. Er telefoniert, stieg wieder in seinen Bus und fuhr ohne ein Wort an die wartenden Kinder los. Die haben ca. 18 km zu Schule. jedes Kind ried dann wohl seine Eltern an (Dank Mobiltelefon) und liess sich dann zur Schule fahren. Dies waren bei mir, da ich schon im Büro war insgesamt 60 km und 1 Std. Verdienstausfall. Wer zahlt mir den Schaden und was passiert, wenn das noch häufiger VOrkommt. Rekl. beim Busunternehmen blieben erfolglos. Danke für einen Antwort.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 2
    Antwort von LittleDammi LittleDammi

    ist der bus voll, ist der fahrer sogar verpflichtet keinen mehr zusteigen zu lassen! da es sich wohl um keinen schulbus handelt, besteht auch kein recht auf mitnahme. ist dies die ausnahme, ist da auch nix zu machen, kommt das öfter vor, muß der busbetrieb einen 2. bus einsetzen, wegen höherem fahrgastaufkommen

    Kommentar von MarianneW MarianneWMarianneW

    Nö,

    das Busunternehmen handelt im Auftrag der Auftraggebers und wenn der (also die Kommune oder der Kreis) nur einen Bus pro Stunde bestellt und bezahlt wird der Unternehmer wohl kaum auf seine Kosten einen zweiten Bus einsetzen.

  • 1
    Antwort von silvy silvy

    Er darf das schon, bloß nicht auf so eine Art und Weise, total unnett. Die Zahl der Sitz und Stehplätze im Bus ist begrenzt ( es steht immer im Bus drinnen) und wenn die Zahl überschrieten ist, der Fahrer hat richtig entschieden das er die Kinder nicht mitgenommen hat (es ist im Interesse ihrer Sicherheit). Es wäre aber nett gewesen wenn die Zentrale einen Sonderbus geschickt hätte.

    Kommentar von silvy silvysilvy

    Wenn das in der Zukunft häufiger passieren sollte, versucht doch mal bei der Firma einen mini- Schulbus zu organisieren (mit Monatskarten) oder so...

  • 0
    Antwort von mats2206 mats2206

    direkte beschwerde beim nahverkehrsamt, also beim landratsamt, alles andere bringt nichts, ggfs. Anzeige bei der Polizei, auch wenn es nur eine OWI ist. kann sogar dazu führen, dass das Unternehmen eine Strafe bekommt und dem Busfahrer seine Lizenz entzogen wird, vorausgesetzt er hat sich grob verkehrswidrig verhalten. letzte woche hat bei uns ein busfahrer 5 schulkinder (8-9 j.alt) wieder aus dem bus geworfen, nur weil sie sich in den obersten stock (doppeldecker) gesetzt haben. (wüßte nicht, dass das für kinder verboten ist), ohne jeglichen grund warf er diese kinder raus, sie haben keinen stress gemacht. unsere tochter rief heulend vom sekreteriat nach der mittagsschule daheim an (zum glück war noch jemand in der schule, und zum glück war bei uns jemand daheim). ich hab mich direkt ans LRA gewandt. Jetzt muss das busunternehmen zumindest ne schriftliche stellungnahme ans LRA abgeben. wir haben auch beim busunternehmen angerufen, bislang hat keiner zurückgerufen. über den busfahrer haben sich schon mehrere eltern beschwert. er ist deutschrusse und sehr unhöflich zu den leuten, woher das wohl kommt. In diesem sinne, nur nicht die nerven verlieren....

    Kommentar von erdnosch erdnosch

    die bahn steht, also soweit ich weiß, unter einer beförderungspflicht von kindern bis einschließlich dem 14 lebensjahr. ich denke mal dass das für busfahrer auch gilt. also ich würde mich solange beschwehren bis ich was erreichen würde;)

  • 0
    Antwort von MarianneW MarianneW

    Nunja,

    wenn der Bus wirklich überfüllt war, kann er natürlich keinen mehr mitnehmen ohne die Sicherheit auch der anderen Fahrgäste zu gefährden. Ein bißchen verantwortungslos ist natürlich, einfach ohne den Kindern zu sagen was sie tun sollen weiterzufahren. Geht es um einen normalen Bus oder um einen speziellen Schülerverkehr?

    Kommentar von userd userduserd

    War ein normaler Schulbus! Ist mir schon klar, dass er niemanden mehr mitnehmen konnte, aber Kids einfach stehenlassen. Nach dem Motto "schau wie du weiterkommst" ist nicht gerade fein.

    Kommentar von MarianneW MarianneWMarianneW

    Hab ich ja gesagt, dass ich dies verantwortungslos finde - zumal der Fahrer ggfs sogar haftet, wenn den Kindern dann etwas passiert. (Zumindest wurde ja neulich ein Taxifahrer verurteilt, der nachts einen besoffenen Fahrgast auf dessen eigenen Wunsch auf der Landstrasse rausgelassen hat und der dann im Laufe der Nacht überfahren wurde)

  • 0
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Die Beförderungspflicht endet meines Wissens da, wo die Gefährdung beginnt.

    Zwei Dinge sind übel:

    1. Dass der Busfahrer den Kindern nichts sagt

    2. Dass das Unternehmen auf die Beschwerde nicht reagiert

  • 0
    Antwort von newcomer newcomer

    reklamation an den Rektor; der rügt dann das Unternehmen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.