Ein mir Bekannter ist verstorben. 4 Monate nach seinem Tod ging bei der Witwe ein Beförderungsschreiben ein. Er wurde zum Regierungsrat befördert, was freilich eine höhere Pension zur Folge hat. Rückgängig wurde die Beförderung nicht gemacht., obwohl er verstorben ist und als Regierungsrat nie tätig wurde, werden konnte. Ist das normal, dass Tote noch befördert werden und die Witwe über Jahrzehnte dadurch eine höhere Pension bekommt ? Warum wird die Beförderung nicht zurückgezogen ?
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derdorfbengelderdorfbengel
"Mit Eintritt des Todes gilt die Dienstreise als beendet".
Nicht jedes Gesetz enthält wie das Bundesreisekostengesetz eine Vorschrift, die für diesen Fall etwas bestimmt...
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OntarioOntario Offenbar ist die Dienstreise mit dem Tod doch nicht beendet. Wie könnte es anders auszulegen sein, wenn 4 Monate nach dem Tod noch eine Beförderung ins Haus der Witwe kommt und diese lebenslang aus der höheren Besoldungsgruppe ihre Pension bezieht ?
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OntarioOntario Hallo dorfbengel ! "Mit Eintritt des Todes gilt die Dienstreise als beendet". Typisches Beamtendeutsch. Offenbar hat diese Dienstreise einen Umweg über eine Beförderung gemacht und wurde dann erst, als beendet angesehen.
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Nein, nicht Schweiz. Deutschland.