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Befehlsgehorsam im Holocaust

Frage von sarah95x sarah95x

Hey Leute, in wenigen Wochen habe ich eine Fächerübergreifende Kompetenzprüfung mit dem Thema "Oskar Schindlers Rolle im Holocaust". Unsere prüfenden Lehrer wollen dabei auch etwas zu dem Befehlsgehorsam der Soldaten und Offiziere wissen. Könnt ihr mir da irgendwie weiter helfen? Ich finde zu dem Thema rein gar nichts. Keine Gründe und keine Folgen bei nicht befolgen... Freue mich auf hilfreiche Antworten! Grüße

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Antworten (2)

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    In Russland ( Weisrusslan und Ukreine ) weigerte sich die Wehrmacht an der sog. " Säuberung" teilzunehmen, so dass es die SS ohne die Wehrmacht machen mußte, für den General Guterian hatte die keienlei Konsequenzen , auch für die Offiziere nicht. Aber viele drückte ihr Gewissen, so dass diese beschlossen den Hit.ler - Attentäter , Oberst Graf Schenk von Staufenberg zu unterstützen am 20. Juli 1944, leider scheiderte das Attentat.

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    Antwort von MaryRead MaryRead

    wenn ich dich richtig verstehe geht die frage darum, ob die soldaten und offziziere gezwungen waren die befehle zu befolgen?!wenn ja kannst du versuchen, das ganze von hinten aufzurollen. in den nuernverger prozessen versuchten alle angeklagten auf den hoehren befehl zu plaedieren. sie sagten, sie haetten keine andere wahl gehabt als gegen die genfer konventionen und das kriegsgesetz zu verstoßen. dieses argument der schuldfreiheit wurde jedoch nicht anerkannt. auf die schnelle habe ich entsprechende passage jetzt nicht gefungen aber geh doch mal in die bib und schau dort nach "die nürnberger prozessen" von telford taylor dort muesstest du fuendig werden

    Kommentar von MaryRead MaryReadMaryRead

    HA ich habs gefunden, in : Der Nationalsozialismus vor Gericht Hrsg. Gerd R. Ueberschär:


    "Zukunftsweisend war ferner die Berücksichtigung des Befehlsgehorsms, der in vielen Gerichtsverfahren der Folgezeit von der Verteidigung zum Befehlsnotstand überhöht wurde. Im Statut vom 8.8.1945 hieß es; Die Tatsache, dass ein Angeklagter auf Befehl seiner Regierung oder eines Vorgesetzten gehandelt hat, gilt nicht als Strafausschließgrund, kann aber als Strafmilderungsgrund berücksichtig werden, wenn dies nach Ansicht des Gerichtshofes gerechtfertigt ist."


    Grob gesagt, nur auf Befehl gehandelt zu haben war keine Entschuldigung, da jeder Soldat und Offizier jeder Zeit den Befehl verweigern kann, wenn er damit gegen geltendes Kriegsrecht verstößt, bzw. Menschenrechte, Genfer Konventionen, Haager Kriegs... (irgendwas)

    Kommentar von sarah95x sarah95x

    Hm okay vielen Dank hat mir wirklich sehr geholfen :)

    werde heute mal in die Bücherei gehen und mich mal umsehen...

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