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Befangenheit im Vorstand

Frage von hexen111 hexen111

In unserem Verein gibt es einen Vorstand,1.Vorsitzender,2Vorsitzender und Kassierer.Der soll neu zusammen gesetzt werden.Allerdings wäre dann im Vorstand Vater und Sohn.Im erweiterten Vorstand ist zusätzlich die Schwiedertochter. Kann man dann nicht von Befangenheit im Vorstand reden??

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Antworten (4)

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    Antwort von marsha1969 marsha1969

    befangenheit vielleicht nicht, aber interessensgemeinschaft...da wird sich wohl kaum der eine mit dem anderen grossartig anlegen....muss aber nicht sein... wie wäre es mit ner abstimmung? die mehrheit entscheidet..

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    Antwort von Jogi57L Jogi57L

    sicher ist es dann "vetternwirtschaft".. aber es liegt doch bei den vereinsmitgliedern, wer sich zur wahl stellt ... und wer gewählt wird... befangenheit ist mehr ein juristischer begriff, und kann nicht direkt auf das vereinsrecht übertragen werden

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    Antwort von netzotto netzotto

    Familiensuppe, da würde ich austreten / Eigeninteressen ?

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    Antwort von amdros amdros

    O ja, kann man das nicht anders lösen, sind damit alle einverstanden?

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