In unserem Verein gibt es einen Vorstand,1.Vorsitzender,2Vorsitzender und Kassierer.Der soll neu zusammen gesetzt werden.Allerdings wäre dann im Vorstand Vater und Sohn.Im erweiterten Vorstand ist zusätzlich die Schwiedertochter. Kann man dann nicht von Befangenheit im Vorstand reden??
Antworten (4)
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marsha1969marsha1969
befangenheit vielleicht nicht, aber interessensgemeinschaft...da wird sich wohl kaum der eine mit dem anderen grossartig anlegen....muss aber nicht sein... wie wäre es mit ner abstimmung? die mehrheit entscheidet..
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Jogi57LJogi57L
sicher ist es dann "vetternwirtschaft".. aber es liegt doch bei den vereinsmitgliedern, wer sich zur wahl stellt ... und wer gewählt wird... befangenheit ist mehr ein juristischer begriff, und kann nicht direkt auf das vereinsrecht übertragen werden
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