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Beerdigungskosten, wer kommt dafür auf?

Frage von xynatura xynatura

Was mich schon seit einiger Zeit interessiert ist, wer für die Beerdigungskosten der Geschwister aufkommen muss?

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Antworten (8)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von burki burki

    guten abend

    ich bin natürlich kein fachman in solchen dingen. aber meiner meinung nach müssen für die kosten die erben aufkommen. also in erster linie die eltern/kinder/lebenspartner der verstorbenen. dann wird die weitere erbfolge eintreten.

    tschüss burki

  • 8
    Antwort von grada13 grada13

    Ich glaube die nächste verwandte

  • 5
    Antwort von regideur regideur

    Die Hinterbliebenen.

    Kommentar von xynatura xynaturaxynatura

    Wenn es aber mehrere Hinterbliebende sind (eigene Kinder, Mutter, Schwester) aber kein Erbgut vorhanden?

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Dan geht es aus der Privatkasse der Hinterbliebenen. Wenn die das nicht können geht es auf Staatskosten. Beerdigt wurde in Deutschland bisher immer noch Jeder!

  • 1
    Antwort von Igitta Igitta

    Nachlass, Hinterlassenschaft

  • 1
    Antwort von gargamel2003 gargamel2003

    Sie selbst, bzw. aus der Erbmasse.

    Kommentar von grada13 grada13grada13

    wenn erbemasse vorhanden ist.

  • 0
    Antwort von wtf001 wtf001

    § 1968 BGB: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.

    Siehe dann aber auch die Verpflichtung für Unterhaltspflichtige in § 1615 Absatz 2 BGB: Im Falle des Todes des Berechtigten hat der (Unterhalts-)Verpflichtete die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben zu erlangen ist.

    http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=29353

  • 0
    Antwort von RitterBowen RitterBowen

    Do-It-Yourself-Bestatter-Set bei der http://www.bestattungsagentur.de bestellen ;)

  • 0
    Antwort von andreas48 andreas48

    deren Partner oder die eltern..

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