Was mich schon seit einiger Zeit interessiert ist, wer für die Beerdigungskosten der Geschwister aufkommen muss?
Antworten (8)
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burkiburki
guten abend
ich bin natürlich kein fachman in solchen dingen. aber meiner meinung nach müssen für die kosten die erben aufkommen. also in erster linie die eltern/kinder/lebenspartner der verstorbenen. dann wird die weitere erbfolge eintreten.
tschüss burki
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1Antwort von
gargamel2003gargamel2003
Sie selbst, bzw. aus der Erbmasse.
Kommentar von
grada13grada13 wenn erbemasse vorhanden ist.
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0Antwort von
wtf001wtf001
§ 1968 BGB: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
Siehe dann aber auch die Verpflichtung für Unterhaltspflichtige in § 1615 Absatz 2 BGB: Im Falle des Todes des Berechtigten hat der (Unterhalts-)Verpflichtete die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben zu erlangen ist.
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=29353
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0Antwort von
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Wenn es aber mehrere Hinterbliebende sind (eigene Kinder, Mutter, Schwester) aber kein Erbgut vorhanden?
Dan geht es aus der Privatkasse der Hinterbliebenen. Wenn die das nicht können geht es auf Staatskosten. Beerdigt wurde in Deutschland bisher immer noch Jeder!