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Beerdigungskosten wer kommt auf...

gefragt von chanti am 27.05.2009 um 16:02 Uhr

Der Opa meines Mannes wurde heute aus dem Krankenhaus entlassen mit der Erklärung "wir können nichts mehr für Ihn machen", er wird noch wenige Monate zu leben haben, pflegen Sie Ihn und geniessen Sie die Zeit. Er hat einen Magentumor gehabt, wurde operiert und es haben sich wieder mehrere Metastasen gebildet. Jetzt aber was ich gerne wissen möchte, der Sohn ist Alg 2 Empfänger hat nichts, der andere Sohn lebt in Serbien und hat auch nichts, sein Enkelsohn (mein Mann) hat seine Arbeit verloren und leben jetzt im Moment auch vom Arbeitsamt. Also es langt hinten und vorne nicht. Bekommt man irgendwo Hilfe für eine Bestattung? Es wurde auch Pflegegeld beantragt wer erhält dies der Antragsteller oder er selbst?

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anonym
beantwortet von Sachse1 am 27. Mai 2009 16:09
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Beerdigung ist Familienpflicht

Die Bestattungsgesetze der Bundesländer regeln genau, wer sich um die Bestattung kümmern muss. Das sind in erster Linie die nächsten Verwandten, allen voran der Ehegatte des Verstorbenen, dann die erwachsenen Kinder. Wer Erbe ist oder wie das Testament aussieht, ist für die „Bestattungspflicht“ unerheblich, wie es im Amtsdeutsch heißt.

Ausnahmen in krassen Fällen

Nur wenn es absolut unzumutbar erscheint, kann die Kommune davon absehen, die Kosten zurückzufordern. Wurde etwa der Bestattungspflichtige vom Verstorbenen nachweislich schwer misshandelt, ist es dem Hinterbliebenen nicht zumutbar, für ein würdiges Begräbnis zu zahlen, so das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 5 K 3706/03). Fehlender Kontakt, selbst über 30 Jahre, reicht nicht aus, urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az. 11 K 2827/00). Eine unzumutbare Härte, weshalb die Allgemeinheit für die Kosten aufkomme, wollten die Karlsruher Richter nicht anerkennen. Die Tochter muss die Kosten der Stadt ersetzen.

Kosten weiterreichen

Familienmitglieder können die Kosten aber weiterreichen. Hat etwa der Verstorbene ein Testament gemacht und eines der Kinder als Erbe benannt, ist auch nur der Bedachte in der Pflicht. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass der Erbe die Begräbniskosten zu tragen hat (§ 1968 BGB). Schlägt der jedoch das Erbe aus, sind doch die nächsten Verwandten wieder dran (§ 1615 II BGB).

Wenn das Geld nicht reicht

Wenn die Hinterbliebenen nicht in der Lage sind, die Kosten zu übernehmen, etwa weil sie Hartz IV beziehen, hilft das Sozialamt ­auf vorherigen Antrag. Es kommt aber nur für ein bescheidenes Begräbnis auf. Bis über den Antrag entschieden ist, muss der Bestattungsunternehmer meist in Vorleistung treten. Zu Deiner anderen Frage, das Pflegeld erhält der Pflegebedürftige.


hajottka
beantwortet von hajottka am 27. Mai 2009 16:05
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