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Beerdigungskosten trotz Erbausschlagung?

Frage von Duderino Duderino

Hallo Forum,

mich würde die Einordnung des folgenden Sachverhaltes interessieren; vorab schon vielen Dank für Antworten.

Vor 2 Jahren ist mein Großvater verstorben, vor 3 Monaten meine Großmutter. Mein Vater hat die Erbschaft ausgeschlagen, da das Verhältnis zerrüttet war und nur Schulden aufgelaufen sind.

Die Beerdigungskosten für meine Großmutter muss mein Vater wohl bezahlen, weil das rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz dies wohl trotz Erbausschlagung so vorsieht.

Wie aber sieht es mit den Bestattungskosten für meinen Großvater aus? Hier stehen wohl noch 3/4 des Betrages beim Bestatter offen, weil die Betreuerin meiner Großmutter offensichtlich nichts unternommen hat, um die Beerdigungskosten bei der Sozialkasse geltend zu machen.

Der Anspruch des Bestatters ging ja nach dem Ableben meines Opas gegen meine Großmutter als unmittelbare Erbin, da diese ihn ja um mehr als ein Jahr überlebt hat. Kann mein Vater trotz Erbausschlagung die Schulden meiner Großmutter "erben".

Mein Vater hat momentan kein eigenes Einkommen; kennt jemand die monatlichen Freibeträge, bis zu denen die Sozialkasse die Bestattungskosten übernimmt?

Besten Dank, Duderino

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Antworten (1)

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    Antwort von moods moods

    Es geht hier weniger um einen erbrechtlichen Aspekt, sondern um die Pflicht der Kinder, gegenüber Ihrer Eltern, weshalb die Frage ggf. in einen anderen Fachbereich in diesem Portal gehört, als in das Erbrecht. Soweit mir bekannt ist, liegt der "Freibetrag" bei ca. 1.100 EUR/Monat. Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist sicher der gesetzliche Betreuer der Grossmutter, in dessen Bereich auch die Bestattung fällt.

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