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Beerdigungskosten im Nachhinein von den Kindern geltend machen?

Frage von Shirali Shirali

Die Beerdigungskosten meines Bruders vor 6 Jahren haben wir, die Geschwister, bezahlt, da er keine Ehefrau hatte und wir dachten, dass seine Kinder von einem anderen adoptiert wurden.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass diese Kinder doch nicht adoptiert waren. Können wir jetzt im nachhinein die Beerdigungskosten von ihnen zurückverlangen?

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Antworten (8)

  • 4
    Antwort von tergenna tergenna

    Rechtlich??? Aber moralisch hätte ICH ein Problem damit, war doch auch mein Bruder, für den ich das getan habe und dann sind 6 Jahre auch schon eine lange Zeit

  • 3
    Antwort von Berggarten Berggarten

    Es geht euch immer nur ums Geld, oder!? Ihr habt ihn die letzte Ehre erwiesen, last es doch nach 6 Jahren gut sein!

  • 2
    Antwort von datBienschen datBienschen

    Wie seit Ihr denn drauf, ist das echt Euer ernst?

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    Antwort von MariusM MariusM

    Weder rechtlich (Verjährung) noch moralisch noch notwendig (Geld ist ja schon bezahlt). Ihr seid Onkel und Tanten der Kinder, wie wäre es denn damit, positiven Kontakt aufzunehmen?

    Kommentar von pattimarie1 pattimarie1pattimarie1

    Habe ich auch gerade denken müsssen. Ist doch eigentlich schade, daß durch eine Trennung alles kaputt geht.

    Kommentar von Shirali Shirali

    Na du stellst Dir das einfach vor.

    Mein Vater ist im Januar verstorben und diese zwei sind jetzt Miterben und haben dieses auch angenommen. Und das obwohl sie mit "ihrem Opa" nie etwas zu tun hatten und wir Geschwister unseren Vater jahrelang gepflegt haben. Das macht mich sauer.

    Es geht mir nicht um die paar Euros, die wir jetzt weniger bekommen werden und ich weiß ja, dass sie nichts dafür können, dass sie jetzt Miterben sind, aber da sehe ich dann moralisch auch ein Problem und könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. ;)

    Wen wunders das man sich da mal Gedanken um vergangenes macht, wenn man sozusagen arglistig getäuscht wird, indem behauptet wird man sei adoptiert und sich jetzt rausstellt es war doch nicht so.

    Kommentar von tergenna tergennatergenna

    Dann hättest du deine Frage aber anders formulieren müssen

    Kommentar von pattimarie1 pattimarie1pattimarie1

    DH, Tergenna! Denn das ist natürlich übel! Dann verrechnet den Erbteil mit der Beerdigung. Erkundigt Euch beim Anwalt. Er hat mehr Ahnung als wir!

    Kommentar von Shirali Shirali

    Stimmt, hätte ich vielleicht gleich anders formulieren sollen.

    Vielleicht wäre ein Besuch beim Anwalt doch mal ganz sinnvoll. Aber wenn der Anspruch verjährt ist, kann man wohl nichts mehr machen.

    Trotzdem danke mal für eure Antworten!

    Kommentar von MariusM MariusMMariusM

    Damit kommen natürlich andere Aspekte hinzu.

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    Antwort von pattimarie1 pattimarie1

    Das ist doch Schnee von gestern. Die Kinder hatten nie etwas mit deinem Bruder zu tun. Laßt doch alles, wie es ist! Schon allein aus moralischen Gründen!

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    Antwort von keineahnung007 keineahnung007

    Nein, nach 6 Jahren ist das verjährt.

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    Antwort von ullagio ullagio

    War doch euer Bruder !!!Und nach 6 Jahren danach zurückfordern?Nee,da hätte ich probleme mit

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    Antwort von anaconda62 anaconda62

    also auch wenn es ginge...geht aber nicht hi hi...wäre es euerem toten bruder gegenüber ziemlich respektlos und wider jedem familiärem denken.

    gruss lutz

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