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Beerdigungskosten Geschwister wer muss zahlen?

Frage von milchcafe milchcafe

Der Bruder meiner Nachbarin ist verstorben, er hinterlässt kein Erbe wenn dann eher Schulden. Eltern gibt es keine mehr allerdings 5 Geschwister. eine Schwester bezieht anteilig Geld vom Jobcenter, ihr Mann arbeitet. Die andere Schwester lebt alleine und hat auch nur Geld vom Amt. Die 3. Schwester ist selbstständig. die 4. Schwester bekommt eine kleine Rente hat aber ein kleines Polster an Geld. Allerdings will sie sich nicht beteiligen. Und die 5. Schwester bekommt kein Geld, da ihr Mann Arbeitet. Es gibt auch noch 2 Onkels von dem verstorbenen allerdings kenne ich dort die Einkünfte nicht. Wer muss für die Kosten der Beerdigung aufkommen? Ich weiß nicht ob das in jedem Bundesland anders ist. Der Verstorbene befindet sich in NRW. Das Erbe werden alle Geschwister ausschlagen.

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Antworten (4)

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    Antwort von mops09 mops09

    hier steht (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bestattungen-bei-hartz-iv3321....):

    Wer einen Angehörigen bestatten lassen muss, dazu aber finanziell nicht in der Lage ist, hat Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger. Beim Amt für Soziale Dienste kann die Unterstützung beantragt werden. Der Antragsteller muss nicht ALG II oder Sozialhilfeempfänger sein. Auch Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente sind anspruchsberechtigt, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, die Bestattungskosten zu tragen.

    mit der Erbausschlagung kannste googlen bei Wikipedia

    Kommentar von mops09 mops09mops09

    hier ist der Eintrag bei Wikipedia - da steht auch, dass bei einer Ausschlagung auch die Beerdigungskosten nicht getragen werden müssen, aber les es selber durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung

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    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Die Beerdigungskosten sind anteilig nach der Unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit zu begleichen. Ganz grob besprochen, es wird das Einkommen von jeden Kind genommen, vorrangige Unterhaltspflichten abgezogen, der Selbstbehalt von 1500€ abgezogen. Dann hat man die Leistungsfähigkeit. (Die kann natürlich auch 0 sein.). Die Beerdigungskosten werden dann im Verhältnis dieses Restbetrags verteilt.

    Kommt bei allen weniger als 0 raus, dann bleibt nur eine Sozialbestattung, sofern niemand freiwillig zahlt.

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    Antwort von jimpo jimpo

    Dann bekommt der Verstorbene ein Armengrab.

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    Antwort von Muffputter Muffputter

    der staat meines wissens nach

    nur grade linie, also eltern, kinder, großeltern sind da in der pflicht, aber ohne gewähr

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