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beerdigungskosten für den bruder

Frage von joprack joprack

warum muß eine rentnerin mit eigentlich unpfändbaren existensminimum für die beerdigungskosten ihres bruders aufkommen obwohl auch weitaus vermögendere verwandte da sind u.vom heim in dem er verstorben aus seinem sparbuch dieser betrag nicht schon vorher reserviert hat da er selbst nicht über das sparbuch verfügen konnte?

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Antworten (4)

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    Antwort von Ursusmaritimus Ursusmaritimus

    Zum ersten Teil;

    der nächste noch lebende Verwandte ist zuständig. Dies gilt dann wenn nichts zu erben ist (aus welchem die Beerdigung zu zahlen wäre) . Wenn der nächste Verwandte dies nicht leisten (Kein Vermögen zu wenig Rente) kann rutscht die Geschichte weiter bis zum nächsten Verwandten bzw. Sozialbegräbniss, hier trägt die Gemeinschaft die Kosten.

    zum zweiten Teil;

    die Sache mit dem Sparbuch ist unverständlich. Wenn noch Geld da war (auf dem Sparbuch) geht es in die Erbmasse und hieraus ist die Beerdigung zu zahlen.

    MfG Ursusmaritimus

    Kommentar von joprack joprack

    bitte um den genauen § u.gesetzestext zu ihrer erwähnten reihenfolge der verpflichtenden parteien.

    mfg jp

    Kommentar von Ursusmaritimus UrsusmaritimusUrsusmaritimus

    Schau mal hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungsgesetz

    MfG Ursusmaritimus

    Kommentar von joprack joprack

    ok - danke.

    Kommentar von joprack joprack

    was uns unverständlich ist daß das sparbuch nicht in die erbmasse eingefügt wurde u.man von uns die bestattungskosten ohne erbmasse fordert.zudem werden wir bedrängt einen erbschein zu beantragen wo schon eben nach einbehalten der ebmasse in den bestattungskosten nichts zu erben wäre da die erbmasse nur einen teil der bestattungskosten deckt. wir wollen uns aber auf keine erbsache einlassen da es möglich ist das auch schulden zu erben wären,darüber hatte man ins die auskunft verweigert.

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    Antwort von franzi111 franzi111

    Die Beerdigungskosten werden aus der Erbmasse bezahlt.

    Ist nichts da, dann zahlt der nächste Verwandte. Wenn du zahlen sollst, dann sind wohl keine Kinder vorhanden.

    Und aufgeteilt wird da nichts!I Und mit Erbausschlagung hat das auch nichts zu tun. Du kannst höchstens die anderen Verwandten bitten dich zu unterstützen.

    Kommentar von franzi111 franzi111franzi111

    Wenn DU den Bestatter beauftragt hast, dann bist DU einen Vertrag eingegangen. Hoffe auf die Einsicht der Verwandtschaft.

    Kommentar von joprack joprack

    wir haben keinen auftrag erteilt er ist im heim gestorben u.nichts gewußt,nach einem halben jahr haben wir erst durch die bestattungsrechnung der heimleitung erfahren daß er verstorben ist - schon hinterhältig u.pietätslos dazu haben sie unsere adresse wohl gefunden u.nicht zum abschiednehmen.

    Kommentar von joprack joprack

    es war zwar erbmasse da aber kein nachlassverwalter der das geregelt hat,auch das heim wo er war hat nichts dazu veranlaßt denke daß hier auch schulden beim heim zu erben sind u.so hat man den köder sparbuch ausgelegt........

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    Antwort von HeyDeliah HeyDeliah

    Zunächst mein herzliches Beileid... Ich weiß nicht ob das bei dir funktioniert (und ich weiß auch nicht, wie du dazu stehst), aber es gibt die Möglichkeit der Erbausschlagung (man ist quasi nicht verpflichtet ein Erbe anzutreten). Inwieweit es moralisch vertretbar ist, sei zunächst dahingestellt. Mag sein, dass es hierbei vllt. Unterschiede gibt, aber wenn es keinen anderen Ausweg gibt... Ich würde mich da lieber bei den zuständigen Behörden näher informieren (ist ein steiniger Weg, ich weiß).

    Kommentar von DaeumLeinHoch DaeumLeinHochDaeumLeinHoch

    DH ~ Ungern... aber verdient... ;-)

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    Antwort von Andrea2009 Andrea2009

    Es gilt (leider) die* gesetzliche* Erbfolge. Das Pflege-Heim, wenn nichts schriftflich vereinbart wurde, kann nichts reservieren. Sein Nachlass wird auf die Erben aufgeteilt - die Beerdigungskosten ebenso. Die Schwester (Rentnerin) kann aber ihr Erbe ausschlagen - dann soll sich die übrige Verwandtschaft um die Beerdigungskosten kümmern.

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