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Beerdigungskosten der Mutter trotz Berliner Testament

Frage von Ahnungslose5 Ahnungslose5

Hallo zusammen, wer kann mir bei dieser Frage helfen? Ich habe die Kosten für die Beerdigung meiner Mutter bezahlt, obwohl ich nichts geerbt habe. Sie hat ihr bescheidenes Vermögen nämlich in einem Berliner Testament ihrem Ehemann vermacht, mit dem ich nicht blutsverwandt bin (Stiefvater) und der Kleinrentner ist und für die Kosten deshalb nicht hätte aufkommen können. Kann ich die Kosten als außergewöhnliche Belastungen in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen? Wäre toll, wenn mir jemand kundigen Rat geben könnte... Vielen Dank schon mal!

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Antworten (5)

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    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Die Beerdigungskosten sind von den Erben zu tragen, d.h. zu erstatten. Auch wenn das geerbte Vermögen bescheiden ist, so ist es für die Beredigungskosten einzusetzen.

    Darüber hinaus haftet ihr Eheman nach dem Unterhaltsrecht.

    Kommentar von ichweisnix ichweisnixichweisnix

    Das trifft nicht ganz meine Frage: Ich möchte wissen, ob ich die Kosten in diesem Fall als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen kann. Dass ich einen möglichen Erbanspruch nicht durchgesetzt habe, um meinen Stiefvater nicht zum Sozialfall zu machen, könnte ja ein steuerrechtliches Problem dabei sein

    Jain. Es müßte mit den Einkommennachweisen den Stiefvater dargelegt werden, das das Erbe zum Unterhalt benötigt wird.

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    Antwort von suessf suessf

    Ähhhh ..... Du bist in dem Fall ihre Tochter oder ihr Sohn -> da hast du doch automatisch einen Grundanteil des Testamentes, das dir niemand und nichts streitig machen kann und das auch dann an dich ausbezahlt werden muss, selbst wenn sie in einem Testament das Gegenteil festlegt. Oder ist das in Deutschland anders, als in anderen zivilisierten deutschsprachigen Ländern?

    Kommentar von Ahnungslose5 Ahnungslose5

    Das trifft nicht ganz meine Frage: Ich möchte wissen, ob ich die Kosten in diesem Fall als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen kann. Dass ich einen möglichen Erbanspruch nicht durchgesetzt habe, um meinen Stiefvater nicht zum Sozialfall zu machen, könnte ja ein steuerrechtliches Problem dabei sein...

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    Antwort von GBW01 GBW01

    Als Sohn steht dir ein Pflichtteil des Erbes zu.

    Und natürlich hält sich Vater Staat erstmal an die Nachkommen, bevor er versucht woanders Geld herzubekommen.

    Ob du das Absetzten kannst, weiß ich nicht.

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    Antwort von Terezza Terezza
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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Schau hier www.finanzfrage.net

    Kommentar von Ahnungslose5 Ahnungslose5

    Vielen Dank für den Tipp. Weil so ein Fall dort bisher nicht behandelt wurde, habe ich meine Frage auch mal dort eingestellt, ist ja thematisch dichter dran.

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