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Beerdigungskosten der Mutter

Frage von hexe6382 hexe6382

hallo,

vor vier Tagen habe ich erfahren das meine Mutter verstorben sei, und vor drei Tagen Beerdigt wurde. Habe seit 14 Jahren keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern beide waren bzw. sind Alkoholiker und leben von Sazialhilfe. Nun hat mein Vater niemanden darüber informiert wir Geschwister haben das von einem Bekannten zufällig erfahren. Mein Vater hat eine Urnenbestattung veranlasst die wohl vorerst das Sozialamt bezahlt, aber das Bestattungsunternehmen meinte das diese sich bestimmt bei uns Melden wegen der Kosten. Muss auch noch dazu sagen das wir 6 Kinder sind 5 sind aus erster Ehe meiner Mutter und ich das gemeinsame letze Kind. Nun meine Fragen. 1. Muss ich die Beerdigung bezahlen? 2. wird wenn ja auch mein lebenspaartner geprüft (habe selbst kein einkommen tochter 4 monate alt ) 3. Mein Vater soll wohl auch jetzt einen sozialen Dienst gestellt werden muss ich das dann bezahlen? 4. hatte vor im Dezember zu Heiraten und habe aber jetzt Angst das dann automatisch das einkommen meines Freundes (Mannes) mit angerechnet wird. auch im Falle das mein Vater irgend wann sterben sollte.

ich weis ist sehr kompliziert. Hoffe sie können mir helfen

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Antworten (7)

  • 10
    Antwort von amdros amdros

    Ich denke..wenn Du kein Einkommen hast..kann auch nichts von Dir gefordert werden.

    Deine Fragen, da solltest Du Dich mal beim Sozialamt erkundigen..dort bekommst Du eine professionelle Antwort als hier sicher nur Vermutungen!!

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    Antwort von helrich helrich

    Zuerst mal hast Du ab Kenntnis vom Tod 6 Wochen Zeit, beim zuständigen Nachlaßgericht die Erbausschlagung anzugeben. Dieser Nachweis ist nötig, damit Du beim Sozialamt die Übernahme der Beisetzungskosten beantragen kannst, tu dies auch gleich für Deine Tochter, denn das Erbe - auch die Schulden - wird dem nächsten angelastet, der in der Erbfolge auf den Plan tritt). Wenn Dein Vater nicht zahlungsfähig ist, dann wird natürlich versucht, bei den nächsten Angehörigen, in dem Fall den Kindern, das Geld wieder reinzuholen.

    Deinen Mann können sie nicht für seine Schwiegereltern zur Kasse bitten, er ist kein Erbe.

    Kommentar von hexe6382 hexe6382

    vielen dank an alle ... das beruhigt mich schon sehr.. aber um das Erbe auszuschlgen muss ich ja eigentlich erst mal wissen das sie gestorben ist. Also ein Bekannter meines Halbbruders hat es Ihm mitgeteilt und mein Bruder hat dann mir angerufen am Sonntag, tod ist sie aber auch schon zwei Wochen. Sprich eigentlich würde ich es ja nicht wissen habe vom Krankenhaus oder Amt oder Vater bescheid bekommen. Habe dann selbst rum telefoniert ob das überhaupt stimmt und wann und wo .Soll ich einfach abwarten oder soll ich mich da melden ?

    Kommentar von helrich helrichhelrich

    Ich würde Dir raten, bald zum Nachlaßgericht zu gehen. Wie Du von dem Fakt erfahren hast, spielt weniger eine Rolle. Aber die Frist läuft ab dem Tag, an dem Du Kenntnis erlangt hast. Und wenn Du Schaden von Dir und Deiner Familie abwenden möchtest, solltest Du nicht zu lange zögern.

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    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Hier greift die gesetzliche Erbfolge. Zunächst ist dein Vater an der Reihe. Da er nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden erbt, zahlt er die Bestattungskosten. Erst wenn er nachweislich nichts hat, werdet ihr Kinder herangezogen; aber auch alle zu gleichen Teilen. Du könntest offiziell das Erbe ablehnen, dann hast du damit nichts zu tun. Aber da du nachweislich kein Einkommen hast, würde ich mir da auch keine großen Sorgen machen.

    Trotz alledem: Mein Beileid!

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    Antwort von Masseltoff Masseltoff

    er ist nicht dein Vater und somit,müssen die anderen 5 für ihn aufkommen,oder umgekehrt,genauso verhällt es sich mit den Beerdigungskosten,nur die leiblichen Kinder werden zahlen müssen,der Selbsterhalt wird natürlich berechnet und das Einkommen deines Mannes spielt keine Rolle,da es ja nicht seine Familie ist.Er muss ja schon dich durchfüttern,wenn du kein eigenes Einkommen hast!

    Kommentar von hexe6382 hexe6382

    doch ist mein Vater aber nicht von den anderen 5 kindern

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    Antwort von esprit0407 esprit0407

    Hallo,

    soweit ich weiß, müssen alle Kinder die Beerdigung zahlen, die Einkommen haben. Schwiegerkinder haben damit nichts zu tun.

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    Antwort von Tauzieherin Tauzieherin

    Keine Sorge!!! Sie müssen die Beerdigung nicht bezahlen. Das ist nicht mehr wie früher, das Kinder für Ihre Eltern aufkommen müssen!! Meine Freundin besitzt ein Bestattungsunternehmen und die hat mir davon berichtet, das es Sozialhilfe-Bestattungen gibt, die das Amt bezahlt (außer man hat jetzt Sonderwünsche beauftragt) Auch den sozialen Dienst Ihres Vaters brauchen Sie nicht bezahlen.

    Kommentar von helrich helrichhelrich

    Aber selbstverständlich ist das noch so. Wir hatten den Fall im allernächsten Familienkreis. Und beim Sozialamt muß man erst mal Antrag auf Übernahme der Kosten stellen und nachweisen, daß man nicht zahlungsfähig ist.

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    Antwort von 46Luisa 46Luisa

    Also die Erben kommen in der Regel für die Kosten auf. In Deinem Fall werden aber sicher auch die Kosten aufgeteilt. Wenn kein Einkommen, dann auch keine Beteiligung. Dein Partner ist ja kein Erbe. So sehe ich das.

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