Hallo, ich habe mal eine Frage: Mein Mann ist letztes Jahr verstorben. Nun habe ich meine Steuererklärung gemacht und heute meinen Bescheid bekommen. Die angesetzten Beerigungskosten sind nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt worden mit dem Zusatz, dass diese Kosten nur Anrechnung finden können, wenn diese nicht von anderer Seite (z.B. Krankenkasse) oder durch das Erbe gedeckt sind.
Beides trifft nicht zu. Das einzige, was ich erhalten habe ist von der Rentenkasse das Sterbevierteljahr und nun meine Witwenrente. Das Erbe wurde ausgeschlagen, da mein Mann sich in der Privatinsolvenz befand.
Ist die Aberkennung der Kosten rechtens und wenn ja weshalb. Wenn nein, wie kann ich dagegen vorgehen?
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