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Beerdigungskosten Anrechung des Sterbevierteljahres?

Frage von heivo heivo

Hallo, ich habe mal eine Frage: Mein Mann ist letztes Jahr verstorben. Nun habe ich meine Steuererklärung gemacht und heute meinen Bescheid bekommen. Die angesetzten Beerigungskosten sind nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt worden mit dem Zusatz, dass diese Kosten nur Anrechnung finden können, wenn diese nicht von anderer Seite (z.B. Krankenkasse) oder durch das Erbe gedeckt sind.

Beides trifft nicht zu. Das einzige, was ich erhalten habe ist von der Rentenkasse das Sterbevierteljahr und nun meine Witwenrente. Das Erbe wurde ausgeschlagen, da mein Mann sich in der Privatinsolvenz befand.

Ist die Aberkennung der Kosten rechtens und wenn ja weshalb. Wenn nein, wie kann ich dagegen vorgehen?

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Antworten (3)

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Hier gibt es spezielle Steuerforen:

    www.klicktipps.de/foren.php#finanzen-steuer

    evtl. auch mal da fragen.

    Auchtung:

    In manchen Rect- und Steuerforen muss man allgemein formulieren, also nicht mit "ich" und "mein".

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Widerspruch gegen den Bescheid einlegen

    und genau begründen, bzw. von der Rentenkasse eine Bestätigung geben lassen, dass keine Bestattungskosten ersetzt wurden.

    Einen Nachweis, dass du das Erbe ausgeschlagen hast, hast du ja wahrscheinlich vom Amtsgericht.

    Dann sollte es klappen

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Ganz sicher bin ich mir in diesem Fall nicht, jedoch würde ich an deiner Stelle Einspruch einlegen, mit o.g. Begründung. Vielleicht hilft es ja was. Es gab auch keine Lebens- oder Sterbeversicherung, die gezahlt hat?

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