Meine Oma 93 Jahre alt hat im Feb. 09 die Beerdigung Ihrer Tochter, meiner Mutter bezahlt. Nun ist sie ins Heim gekommen, da´sie nicht mehr alleine Leben kann, die Rente reicht nicht aus. Das Sozialamt hat herausbekommen das sie die Beerdigung bezahlt hat und schrieb mich an, dass meine Oma einen Anspruch auf Rückerstattung dieser Kosten hat, da eigentlich ich die Kosten hätte tragen müssen, was ich aber zu dem Zeitpunkt nicht komte, da ich die Wohnungsauflösung bezahlt habe. Eine Frist wurde mir noch nicht gesetzt, ich weiß man kann schenkungen innerhalb 10 Jahren zurückfordern, aber dieses Geld wurde ja verbraucht und es ist kein Wertgegenstand mehr da. Kann mir einer vielleicht eine Auskunft erteilen ob sie tatsächlich einen Anspruch auf Rückerstattung hat? Immerhin geht es um 3.500 Euro. Bin Verheiratet, 1 Kind und bin Teilzeitbeschäftigt, da sie ja meinen Mann wohl nicht belangen können oder?
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Beerdigungskosten an Oma zurückzahlen da sie jetzt im Heim lebt?
Frage von
Lukasline
Antworten (3)
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1Antwort von
amdrosamdros
Versuch es doch mal mit einem Widerspruch. Weiß zwar nicht wie das Gesetz greift, aber wenn Du finanziell nicht in der Lage warst, war ja immerhin die Tochter Deiner Oma und Ihr habt Euch ja die Kosten auch geteilt.
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0Antwort von
murkeltimomurkeltimo
Jede Schenkung, ob verbraucht oder nicht, kann innerhalb der 10 Jahre zurück gefordert werden. Es wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben und als das Geld zurück zuzahlen.
LG murkeltimo -
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