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Beerdigung und sich auf der Arbeit frei nehmen.

gefragt von Girlfriend am 14.09.2009 um 19:36 Uhr

Wird das als Urlaubstag angerechnet oder ist das ein geschenkter freier Tag? Denn ich fände es nur menschlich jemandem dafür frei zu geben, ohne dass dafür Urlaubstage draufgehen oder Geld abgezogen wird oder man dafür an einem anderen Tag arbeiten muss...

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Arbeit x 14.546 Beerdigung x 378

fraukausw
beantwortet von fraukausw am 14. September 2009 19:37
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wenn es ein direkter angehöriger ist bekommt man sonderurlaub, sonst nicht...


butz1510
beantwortet von butz1510 am 14. September 2009 19:37
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Nein, ist unbezahlt, außer, es handelt sich um sehr nahe Verwandte.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 14. September 2009 19:37
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Das kommt auf das Verhältnis zu dem Verstorbenen an. Ist es der Ehegatte oder Eltern oder Kind, dann bekommt man frei. Ansonsten muss man Urlaub nehmen.


anonym
beantwortet von jajanee am 14. September 2009 19:37
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bei nahen verwandten (sohn mutter etc.) sonderurlaub am besten mit chef sprechen


anonym
beantwortet von sachlifa am 14. September 2009 19:37
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Hängt ab vom Verwandtschaftsgrad


Diemona1982
beantwortet von Diemona1982 am 14. September 2009 19:37
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Nur bei allernächsten Verwandten bekommst du den Tag so frei.


hajottka
beantwortet von hajottka am 14. September 2009 19:37
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ist tarifvertraglich geregelt


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 15. September 2009 10:32
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Das ist im Allgemeinen im entsprechenden Tarifvertrag geregelt.Sieh in deinem Arbeitsvertrag nach,ob dort Bezug auf einen Tarifvertrag genommen wird.Wenn ja,sollte der gültige Tarifvertrag zur Einsichtnahme ausliegen.

Wenn im Betrieb ein Betriebsrat besteht,kann auch der dir darüber Auskunft geben.

Ansonsten erkundige dich im Personalbüro,wie es in deiner Firma geregelt ist.


LianeBormann
beantwortet von LianeBormann am 14. September 2009 19:40
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Wenn es ein Familienmitglied 1. Grades ist bekommst Du Sonderurlaub, ist von Firma zu Firma unterschiedlich geregelt.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 14. September 2009 19:39
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Das kommt auf den Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag an an, wenn da nichts geregelt ist, dann musst du Urlaub dafür nehmen.


ranke41
beantwortet von ranke41 am 14. September 2009 19:39
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Für eine Beerdigung kann man frei gestellt werden. Wenn es sich um nahe Verwandtschaft handelt, steht dir ein Tag zu. Außerhalb des Bundeslandes 2 Tage. Bei Freunden gilt das leider nicht. ÜBRIGENS;MEIN BEILEID!!!!!


anonym
beantwortet von suesseslaecheln am 14. September 2009 19:38
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in meinem vertrag ist es so, dass ich für die beerdigung einer angehörigen 1. grades einen sonderurlaub von drei tagen bekomme. denke, so etwas wird die regel sein.


anonym
beantwortet von Girlfriend am 14. September 2009 19:38
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Es ist eine ehemalige sehr gute Freundin mit der ich groß geworden bin.


schwefelgruppe
beantwortet von schwefelgruppe am 14. September 2009 19:38
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da musst du urlaub nehmen. oder es anderweitig mit dem chef absprechen, aber ich glaube nicht, daß freie tage verschenkt werden.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 14. September 2009 19:38
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urlaub oder überstunden abbummeln

(so menschlich sind arbeitgeber nicht, das müßten sie dann zahlen)


Ettom
beantwortet von Ettom am 14. September 2009 19:37
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Das kommt echt auf deinen Chef an und wie nah der dir Verstorbene stand


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