Mein Vater und ich haben sich mit meiner Schwester zerstritten. Meine Schwester hat allerdings die Gesundheitsfürsorge vom Amtsgericht zugesprochen bekommen. Nun die Fragen: - Wann endet die Gesundheitsfürsorge - wer ist in der Rangfolge der jenige, der die Beerdigung beauftragen darf (Ehemann / Kinder) Ich wäre für eine Beantwortung dankbar Vielen Dank

Alle Sorge -auch die amtlich eingesetzte- endet mit dem Tod. Damit ergibt sich aber das Beerdigungsproblem. Üblicherweise kümmert sich der Witwer darum- Aber ich verstehe offen gestanden den Streit überhaupt nicht: Üblich sind wohl Erbstreitereien, wenn es aber "nur" um die Beerdigung eines geliebten Menschen geht, sollte doch wohl ein gemeinsames Vorgehen möglich sein. Wenn die Mutter allerdings noch soweit klar ist, das sie ihren Willen äußern kann, sollte das unbedingt respektiert werden!

Ohje. Die Gesundheitsfürsorge endet wohl mit dem Ableben. Wer die Beerdigung in Auftrag gibt, weiß ich jetzt nicht. Kann die Mutter darüber derzeit eine Verfügung treffen? Ansonsten vermute ich, daß der Ehemann darüber bestimmt. Versöhnung ist wohl nicht möglich?
Vielen Dank für die Info. Es geht nicht nur um die Beerdigung. Der Streit sitzt tiefer. Ein gemeinsames Vorgehen wäre wünschenswert ist aber nicht möglich. Meine Frage im Forum deshalb, weil wir nicht wieder gezwungen werden wollen uns mit Anwälten auseinander setzen zu müssen. Es ist insgesamt ein trauriges Kapitel.