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Beerdigung!!

Frage von Sabrina21 Sabrina21

Meine Tante ist leider verstorben und wir können die kosten für eine beerdigung leider nicht tragen!Auch nicht ihre hinterbliebenden Kinder!! Jetzt würde ich gern wissen:das wenn das Sozialamt oder das Arbeitsamt die beerdigung bezahlt ob man dann trotzdem noch den bestattungsort selber wählen darf oder ob es dann vorgeschrieben wir wo die person beerdigt wird! Es geht darum das wir sie neben ihren Bruder und Ihrer Mutter besetzten wollen, sie aber nicht aus diesem bezikrs kommt wo dieser Friedhof ist!! Ich hoffe mir kann jemand helfen!!

danke

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Antworten (6)

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    Antwort von widder49 widder49

    Das Wichtigste vorweg: Ihr müsst in solch einem Fall zuerst einmal das Erbe, welches Ihr antreten könntet, ausschlagen. Nur dann ist werden Behörden die Beerdigung übernehmen. In der Regel sieht das so aus, dass die kostengünstigste Form gewählt wird. Oftmals ist das eine anonyme Feuerbestattung. Ist eine Grabstelle vorhanden und die Beisetzung nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, dann könnte die Behörde die Urne im Grab beisetzen lassen. Erdbestattungen werden von Behörden nur dann durchgeführt, wenn man wichtige Gründe dafür hat bzw. der Verstorbene ausdrücklich - unter Zeugen - gesagt hat, dass er niemals verbrannt werden möchte. Kosten für Überführungen übernehmen die Behörden in der Regel nicht.

    widder

    Kommentar von Rizzo RizzoRizzo

    Unbedingt die Frist zum Ausschlagen des Erbes beachten. Beim Notar oder günstiger beim zuständigen Amtsgericht.

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    Antwort von Rolfe Rolfe

    Zur Kostenübernahme verpflichtet sind generell die Erben, weil Bestattungskosten Nachlassverbindlichkeiten sind. Erst wenn alle möglichen Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, müssen die zu Lebzeiten Unterhaltsverpflichteten für die Bestattung sorgen. Die können dann aber sog. Bestattungs- beihilfe beim Sozialamt beantragen. Übrigens werden die Kosten für eine angemessene Beerdigung übernommen - das ist nicht die billigste Beerdigung. Ich habe das selbst durch - und es wurden fast 2.000 EUR übernommen. Bestattungsbeihilfe bekommt nur derjenige, der gesetzlich verpflichtet ist zur Übernahme der Bestattungskosten (Unterhaltsverpflichteter oder vorher Erbe). Wenn jemand aus moralischen Gründen die Bestattung in Auftrag gibt, der aber gesetzlich dazu nicht verpflichtet ist, gibt es keine Beihilfe! Das ist ganz wichtig zu wissen.

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    Antwort von Juliette2007 Juliette2007

    Ich war in derselben Situation, als meine Schwester gestorben ist, und es gab keinerlei Vorschriften hinsichtlich der Grabstätte.

    Kommentar von Sabrina21 Sabrina21

    Wie ist es denn bei dir abgelaufen?Ich meine haben sie irgendwelche anstände gemacht?Oder sowas in der art?

    Kommentar von Juliette2007 Juliette2007Juliette2007

    Nein, überhaupt nicht. Schick mir mal ne Mail, dann erzähle ich Dir gern die Details. Möchte ich nicht unbedingt hier machen.

    Kommentar von Sabrina21 Sabrina21

    Klar kann ich auch verstehn!!schick mir am besten eine mail auf diese addy!sweet-girl-berlin@hotmail.de

    diese mail kann ich dann auch später löschen falls es hier leute gibt die sie jetzt auch nehm um nur zu stressen!!Sorry aber sowas gibt es wirklich!!

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    Antwort von meingarten meingarten

    wen keine erbschafts abtretung vor liegt,müßen die kinder zahlen.

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Einen Antrag auf Kostenübernahme muß beim Sozialamt gestellt werden. Hier wird dann genau geprüft welche Finanzen zu Grunde liegen. Meist hat die Stadt eigene Gräber/Stellen auf dem Friedhof. Eine weitere Überführung dürfte aus Kostengründen nicht übernommen werden.

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    Antwort von Mostwima Mostwima

    Du als Nichte bist mal generell nicht zahlungspflichtig (außer wenn Du das Erbe annimmst). Die Kinder der Verstorbenen können bei Bedarf ein Antrag beim Sozialamt stellen. Wenn dieses zahlt, hat es normalerweise auch feste Sätze. Oftmals arbeitet das Sozialamt auch mit bestimmten Bestattern zusammen, mit denen es vorher einen Vertrag ausgehandelt hat für die Kosten einer Sozialbestattung.

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