Meine Tante ist leider verstorben und wir können die kosten für eine beerdigung leider nicht tragen!Auch nicht ihre hinterbliebenden Kinder!! Jetzt würde ich gern wissen:das wenn das Sozialamt oder das Arbeitsamt die beerdigung bezahlt ob man dann trotzdem noch den bestattungsort selber wählen darf oder ob es dann vorgeschrieben wir wo die person beerdigt wird! Es geht darum das wir sie neben ihren Bruder und Ihrer Mutter besetzten wollen, sie aber nicht aus diesem bezikrs kommt wo dieser Friedhof ist!! Ich hoffe mir kann jemand helfen!!
danke
Unbedingt die Frist zum Ausschlagen des Erbes beachten. Beim Notar oder günstiger beim zuständigen Amtsgericht.