Durch Private nicht vorhersehbare Ereignisse werde ich wohl von meinem derzeitigen Arbeisplatz aufgeben müssen. Durch eine Kündigung meinerseits verliere ich aber einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, welchen ich aber benötige bis ich wieder ein neues Arbeitsverhältniss aufnehmen kann. Die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages mit den Arbeitgeber schließt dies mit ein ??? Wie kann ich das Arbeitsverhältniss beenden ohne den Arbeitgeber "zu Nötigen" mich zu Kündigen, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld /-hilfe in den nachfolgenden 3 Monaten zu verlieren.
Beendigung eines Arbeitsverhältniss
Antworten (5)
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majosandramajosandra
Warum willst du denn Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen? Das ist eigentlich "für den Notfall" gedacht. Suche Dir erst neue Arbeit und kündige dann zu Beginn Deines neuen Arbeitsverhältnisses. Dann hast du das Problem nicht.
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2Antwort von
NachtflugNachtflug
Jetzt einen Auflösungsvertrag, der in 3 Monaten gültig wird, unterschreiben. Dann entfällt die Sperre, wenn Du Dich sofort (Datum der Unterschrift) arbeitssuchend meldest.
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Subway09Subway09 Innerhalb von drei Tagen ;-)
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kodiaksakodiaksa
Die Kündigung durch AG ist die einzig sichere Variante. Alles andere ist zumindest mit Kürzung verbunden oder unterliegt dem Entscheidungsspielraum des Sachbearbeiters. Kannst Du nicht mit Deinem AG reden?
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Subway09Subway09 Der Entscheidungsspielraum ist verschwindend klein...
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kodiaksakodiaksa Na ja, manchmal werden Selbstkündigungen akzeptiert, wenn die Gründe nachvollziehbar sind. Ich war zwei Mal in meinem Leben arbeitslos, beide Male selbst gekündigt und ohne Sperre anerkannt.
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Schwede1268 würde dies einen Pflegefall oder die alleinige Sorge für ein 6 jährigen Jungen mit einschließen ?
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kodiaksakodiaksa Ich denke schon. Aber genaues kann ich dazu auch nicht sagen. Ich würde Dir dringend empfehlen, vor der Kündigung einen Termin beim AA zu machen und Deinen Fall zu schildern. Dann können sie Dir schon vorab sagen, ob Deine Kündigungsgründe akzeptiert werden. Wenn Du von denen grünes Licht bekommst, kannst Du kündigen.
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Schwede1268 Das wird wohl der bessere Weg sein bevor etwas in die Verkehrte Richtung läuft. Danke Dir ;-)
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kodiaksakodiaksa Gibt es jetzt nicht so ein neues Gesetz, nachdem man für die Pflege von Angehörigen bis zu einem Jahr vom Arbeitsplatz freigestellt werden muß? Auf jeden Fall wünsche ich Dir alles Gute.
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Schwede1268 Ja, dafür bedarf es aber eine entsprechend hohe Stufe der Pflegestufe. Da ich aber aus Idiellen Gründen meiner Mutter Verbunden und Verpflichtet bin und auch die Verantwortung für meinen Sohn habe möchte ich abzusehend für den " Versorgungsfall" also keinen Direkten Pflegefall für meine Mutter da sein.
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Subway09Subway09 Ich würde es (wenn Nachweise vorliegen) anerkennen. Wobei dann wiederum nicht klar ist, ob Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst; auch das ist eine Anspruchsvoraussetzung für Alg.
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Zander1961Zander1961
Egal wie du es machst,
Aufhebungsvertrag oder
selbst kündigst
du wirst mit sehr großer Wahrscheinlichkeit für 12 Wochen vom Arbeitsamt gesperrt werden.
siehe:
§ 144 Abs.1 Nr.1 SGB III
Nur wenn du gekündigt wirst hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Also überlege dir gut was du machst.
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Subway09Subway09 Das stimmt nicht. Anspruch hat sie so, oder so. Dieser ruht nur 12 Wochen. Danach kann sie Alg beziehen.
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Zander1961Zander1961 Hab ich doch geschrieben Subway ;-). Lies es nochmals ganz in ruhe durch :-)
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Schwede1268 Hat ER !!;-) ja auch soetwas giebts.
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Subway09Subway09
Du verlierst nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld; bekommst lediglich eine Sperrzeit von 12 Wochen. Ich weiß ja nicht, was und wo Du arbeitest, aber versuch auf ärztlichen Rat zu kündigen.
Warscheinlich ist zu erwarten, das ich in naher Zukunft aus Pflegetechnischen Gründen meine Arbeit aufgeben muß und aus dem Südöstlichen umfeld von Hamburg wegziehen muß. also eine unmittelbare Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältniss stehht dann auch nicht sofort zur Frage.
Hmmmm... vielleicht greift dann eine andere Versicherung: Pflegeversicherung oder so, die Dich dann übergangsweise unterstützen kann.
Negativ, Da ich alleinerziehend bin und abzusehen ist das meine Mutter "Pflegebedürftig" zu werden scheint und sie ca 500 km enfernt wohnt... .
Das tut mir leid. Erkundige Dich doch mal beim Arbeitsamt ob in einem solchen Falle eine Regelung gibt. (Du kannst ja sicherlich nachweisen, daß dies der Wahrheit entspricht.)
Im Schlimmsten Falle wird Euch sicher das Sozialamt helfen. Alles Gute für Deine Mutter.
hab ja hier keinen Grund zu Flunkern, suche ja schließlich ernsthafte Hilfe oder Tips. Und da ich noch nie Arbeitslos war ist das für mich neues Land ...
Dann hat sich das Thema Arbeitslosengeld eh erledigt.
auch wenn ich nicht unmittelbar bei meiner Mutter gemeldet bin und einen eigenen neuen Wohnsitz habe ?
Ich bin kein Experte. Bitte erkundige Dich bei den entsprechenden Stellen. Ich denke aber, daß das Sozialamt in einer Notlage immer hilft.
Da ich aus Erfahrung weiß, das von Bundesland zu Bundesland Richtlinien der Förderung breit auseinander gehen werde ich wohl mal in den Zuständigen AA und Soz.Ä. nachfragen.
Du hast geschrieben: "also eine unmittelbare Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältniss stehht dann auch nicht sofort zur Frage."
In diesem fall hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du musst bereit sein, deine Beschäftigungslosigkeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. Wenn Du sagst, dass es in der nächsten zeit für Dich nicht möglich ist zu arbeiten, kannst Du (leider) kein Arbeislosengeld beziehen.