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Beendigung eines Arbeitsverhältniss

Frage von Schwede1268 Schwede1268

Durch Private nicht vorhersehbare Ereignisse werde ich wohl von meinem derzeitigen Arbeisplatz aufgeben müssen. Durch eine Kündigung meinerseits verliere ich aber einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, welchen ich aber benötige bis ich wieder ein neues Arbeitsverhältniss aufnehmen kann. Die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages mit den Arbeitgeber schließt dies mit ein ??? Wie kann ich das Arbeitsverhältniss beenden ohne den Arbeitgeber "zu Nötigen" mich zu Kündigen, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld /-hilfe in den nachfolgenden 3 Monaten zu verlieren.

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von majosandra majosandra

    Warum willst du denn Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen? Das ist eigentlich "für den Notfall" gedacht. Suche Dir erst neue Arbeit und kündige dann zu Beginn Deines neuen Arbeitsverhältnisses. Dann hast du das Problem nicht.

    Kommentar von Schwede1268 Schwede1268

    Warscheinlich ist zu erwarten, das ich in naher Zukunft aus Pflegetechnischen Gründen meine Arbeit aufgeben muß und aus dem Südöstlichen umfeld von Hamburg wegziehen muß. also eine unmittelbare Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältniss stehht dann auch nicht sofort zur Frage.

    Kommentar von majosandra majosandramajosandra

    Hmmmm... vielleicht greift dann eine andere Versicherung: Pflegeversicherung oder so, die Dich dann übergangsweise unterstützen kann.

    Kommentar von Schwede1268 Schwede1268

    Negativ, Da ich alleinerziehend bin und abzusehen ist das meine Mutter "Pflegebedürftig" zu werden scheint und sie ca 500 km enfernt wohnt... .

    Kommentar von majosandra majosandramajosandra

    Das tut mir leid. Erkundige Dich doch mal beim Arbeitsamt ob in einem solchen Falle eine Regelung gibt. (Du kannst ja sicherlich nachweisen, daß dies der Wahrheit entspricht.)

    Im Schlimmsten Falle wird Euch sicher das Sozialamt helfen. Alles Gute für Deine Mutter.

    Kommentar von Schwede1268 Schwede1268

    hab ja hier keinen Grund zu Flunkern, suche ja schließlich ernsthafte Hilfe oder Tips. Und da ich noch nie Arbeitslos war ist das für mich neues Land ...

    Kommentar von Subway09 Subway09Subway09

    Dann hat sich das Thema Arbeitslosengeld eh erledigt.

    Kommentar von Schwede1268 Schwede1268

    auch wenn ich nicht unmittelbar bei meiner Mutter gemeldet bin und einen eigenen neuen Wohnsitz habe ?

    Kommentar von majosandra majosandramajosandra

    Ich bin kein Experte. Bitte erkundige Dich bei den entsprechenden Stellen. Ich denke aber, daß das Sozialamt in einer Notlage immer hilft.

    Kommentar von Schwede1268 Schwede1268

    Da ich aus Erfahrung weiß, das von Bundesland zu Bundesland Richtlinien der Förderung breit auseinander gehen werde ich wohl mal in den Zuständigen AA und Soz.Ä. nachfragen.

    Kommentar von Subway09 Subway09Subway09

    Du hast geschrieben: "also eine unmittelbare Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältniss stehht dann auch nicht sofort zur Frage."

    In diesem fall hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du musst bereit sein, deine Beschäftigungslosigkeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. Wenn Du sagst, dass es in der nächsten zeit für Dich nicht möglich ist zu arbeiten, kannst Du (leider) kein Arbeislosengeld beziehen.

  • 2
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Jetzt einen Auflösungsvertrag, der in 3 Monaten gültig wird, unterschreiben. Dann entfällt die Sperre, wenn Du Dich sofort (Datum der Unterschrift) arbeitssuchend meldest.

    Kommentar von Subway09 Subway09Subway09

    Innerhalb von drei Tagen ;-)

  • 1
    Antwort von kodiaksa kodiaksa

    Die Kündigung durch AG ist die einzig sichere Variante. Alles andere ist zumindest mit Kürzung verbunden oder unterliegt dem Entscheidungsspielraum des Sachbearbeiters. Kannst Du nicht mit Deinem AG reden?

    Kommentar von Subway09 Subway09Subway09

    Der Entscheidungsspielraum ist verschwindend klein...

    Kommentar von kodiaksa kodiaksakodiaksa

    Na ja, manchmal werden Selbstkündigungen akzeptiert, wenn die Gründe nachvollziehbar sind. Ich war zwei Mal in meinem Leben arbeitslos, beide Male selbst gekündigt und ohne Sperre anerkannt.

    Kommentar von Schwede1268 Schwede1268

    würde dies einen Pflegefall oder die alleinige Sorge für ein 6 jährigen Jungen mit einschließen ?

    Kommentar von kodiaksa kodiaksakodiaksa

    Ich denke schon. Aber genaues kann ich dazu auch nicht sagen. Ich würde Dir dringend empfehlen, vor der Kündigung einen Termin beim AA zu machen und Deinen Fall zu schildern. Dann können sie Dir schon vorab sagen, ob Deine Kündigungsgründe akzeptiert werden. Wenn Du von denen grünes Licht bekommst, kannst Du kündigen.

    Kommentar von Schwede1268 Schwede1268

    Das wird wohl der bessere Weg sein bevor etwas in die Verkehrte Richtung läuft. Danke Dir ;-)

    Kommentar von kodiaksa kodiaksakodiaksa

    Gibt es jetzt nicht so ein neues Gesetz, nachdem man für die Pflege von Angehörigen bis zu einem Jahr vom Arbeitsplatz freigestellt werden muß? Auf jeden Fall wünsche ich Dir alles Gute.

    Kommentar von Schwede1268 Schwede1268

    Ja, dafür bedarf es aber eine entsprechend hohe Stufe der Pflegestufe. Da ich aber aus Idiellen Gründen meiner Mutter Verbunden und Verpflichtet bin und auch die Verantwortung für meinen Sohn habe möchte ich abzusehend für den " Versorgungsfall" also keinen Direkten Pflegefall für meine Mutter da sein.

    Kommentar von Subway09 Subway09Subway09

    Ich würde es (wenn Nachweise vorliegen) anerkennen. Wobei dann wiederum nicht klar ist, ob Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst; auch das ist eine Anspruchsvoraussetzung für Alg.

  • 0
    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Egal wie du es machst,

    Aufhebungsvertrag oder

    selbst kündigst

    du wirst mit sehr großer Wahrscheinlichkeit für 12 Wochen vom Arbeitsamt gesperrt werden.

    siehe:

    § 144 Abs.1 Nr.1 SGB III

    Nur wenn du gekündigt wirst hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Also überlege dir gut was du machst.

    Kommentar von Subway09 Subway09Subway09

    Das stimmt nicht. Anspruch hat sie so, oder so. Dieser ruht nur 12 Wochen. Danach kann sie Alg beziehen.

    Kommentar von Zander1961 Zander1961Zander1961

    Hab ich doch geschrieben Subway ;-). Lies es nochmals ganz in ruhe durch :-)

    Kommentar von Schwede1268 Schwede1268

    Hat ER !!;-) ja auch soetwas giebts.

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    Antwort von Subway09 Subway09

    Du verlierst nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld; bekommst lediglich eine Sperrzeit von 12 Wochen. Ich weiß ja nicht, was und wo Du arbeitest, aber versuch auf ärztlichen Rat zu kündigen.

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