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Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach der Probezeit.

Frage von lumix1993 lumix1993

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem, wir haben eine Aufgabe bekommen, da sind die Paragrafen aber völlig falsch angegeben. Mitlerweile habe ich den § Zur Kündigung im BBIG Gefunden und zwar den §22. so jetzt aber das problem ich kann mir aus diesem § nicht zusammenreimen und im Internet ist auch nicht Brauchbares zu finden. Hoffe ihr könnt mir helfen hier kommt die Aufgabe:

Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis grundsätzlich nicht gekündigt werden. Eine Ausnahme ist nur in den folgenden drei Fällen möglich.

hoffe ihr könnt mir helfen. Ich weiß das man hier eigendlich nicht so Fragen zu Hausaufgaben stellen soll aber ich weiß im Moment keinen anderen Weg.

Vielen dank für die Hilfe!!

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