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Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom AN aus- Kündigungsfristen?

Frage von redcherry redcherry

Wenn ich mich beruflich verändern möchte, d.h. möchte mein bestehendes AV von mir aus beenden, da ich neuen Job bekomme: was muß ich beachten.

Im AV steht: vereinbarte Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres. Wie komme ich da schneller raus: kein neuer Arbeitgeber wartet ewig bis die Frist abgelaufen ist, man soll ja meist von heute auf morgen anfangen.

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Antworten (7)

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    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Wenn Dein künftiger Chef nicht so lange warten möchte, bitte um einen Aufhebungsvertrag bei Deinem momentanen Chef - aber erst, wenn Du einen Arbeitsvertrag ab 01.01.2010 unterschrieben hast, mit der Option, auch früher anfangen zu dürfen, wenn es möglich ist. Die meisten AG befürchten ohnehin, dass ein gekündigter AN mehr Schaden als Nutzen anrichten wird und sind nicht abgeneigt, diesen Schaden in Grenzen zu halten.

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    Antwort von PonyDusem PonyDusem

    Hier steht es:

    http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/RechtA-Z/al/gesetzliche_kue...

    Die gesetzliche Kündigungsfrist ist abhängig vom Dauer des Beschäftigungsverhältnisses: zB 2 Jahre = 1 Monat; 5 Jahre = 2 Monate, aber immer zu einem Monatsende (von wegen Quartal!)

    Leider ist eine einzelvertragliche (also im Arbeitsvertrag) längere KüFri möglich und die ist für dich bindend.

    Ich würde es auch mit einem Aufhebungsvertrag probieren. Einfachste Lösung und in den meisten Fällen gehen die AN darauf ein.

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    Antwort von daevers daevers

    Es ist so wie es im Vertrag steht,oder der Arbeitgeber ist mit einer kürzeren Kündigungszeit einverstanden.Sonst ist nur eine fristlose Kündigung möglich.Die muß aber vom Arbeitgeber kommen.

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    Antwort von asphaltrider asphaltrider
    1. Wenn dein neuer Arbeitgeber es wirklich ernst meint und an dir interessiert ist, wartet er.
    2. Dein Arbeitsvertrag ist,(so wie du es beschreibst) zum 31.12.09 kündbar. Neue Arbeitsaufname ab 01. 01. 2010.
    3. Falls du vorher ein neues Arbeitsverhältnis beginnen möchtest, geht das nur mit Zustimmung deines bishergen Arbeitgebers. Er müßte dich früher aus dem Arbeitsvertrag entlassen. (Dazu ist er aber nicht verpflichtet, ihr habt schließlich einen Vertrag).
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    Antwort von Sascher Sascher

    Das dient dazu, Deinen Arbeitgeber zu schützen, dass er nicht morgen einen Mitarbeiter weniger hat, den er so schnell nicht ersetzen kann...

    Aber, Dein potentieller neuer Arbeitgeber wird erstens die Situation kennen, und Dein alter Arbeitgeber Dir eventuell mit einer Aufhebungsvereinbarung entgegenkommen.

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    Antwort von jenny74 jenny74

    das kannst du nur mit dem alten AG verhandeln, wenn du eher raus willst, eventuell nen aufhebungsvertrag? weiss aber nciht ob das geht.

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Schreib eine normale Kündigung mit der Bitte Dich früher Freizustellen. Man wird darauf eingehen, da man ja auch Kosten spart,

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