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Beendigung der Eingliederungshilfe - jetzt Kündigung durch Arbeitgeber?

Frage von kathy11 kathy11

Hallo!
Mein Arbeitgeber erhielt für mich zwei Jahre Eingliederungshilfe/Förderung.
Im ersten Jahr 75 und im zweiten Jahr 70 Prozent, das bei 50 Prozent  Schwerbehinderung. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Jetzt läuft die Eingleiderungshilfe in einigen Wochen aus. Daher wurde mir eine Änderungskündigung angeboten mit einer 23 %igen Kürzung des Gehaltes.

Ist dieses rechtens? Was kann ich unternehmen um meinen derzeitigen Lohn zu behalten?

Wie lange, wenn überhaupt, muß mein Arbeitgeber mich über die erfolgte Eingliederungshilfemaßnahme hinaus ohne finanzielle Einbuße (Rückzahlung der Förderung an das AA) beschäftigen?

Über eine Antwort freue ich mich! Danke!

Marty

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Antworten (1)

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    Antwort von bitmap bitmap

    Bei Änderungskündigung hast du 3 Möglichkeiten:

    1. annehmen
    2. unter Vorbehalt annehemn http://www.buzer.de/gesetz/5503/a75439.htm
    3. ablehnen

    bei 1. tritt die Änderung nach der momentanen Kündigungsfrist in Kraft. Bei 2. siehe link und bei 3. zählt das dann wie eine ganz normale Kündigung und die geht bei dir als Schwerbehindertem nicht ohne Zustimmung des Integrationsamtes, die der Arbeitgeber erst mal einholen muss.

    Kommentar von kathy11 kathy11

    Hallo Bitmap!

    Danke für die Info.

    Bin noch nicht ganz schlüssig wie ich mich verhalten soll. Nur eines ist mir klar, 23 % sind zuviel. Da werde ich nicht zustimmen.

    Marty

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