Morgen vor zwei Wochen habe ich mir ein Paar ziemlich mutige rote Stiefel gekauft, die ich aber nicht behalten möchte. Leider werde ich morgen nicht dazukommen, sie zurückzubringen. Darum meine Frage: Werden bei den 14 Tagen Rückgaberecht Feiertage und Sonntage dazugerechnet?
Beeinflussen Feier- und Sonntage die Rückgabefrist?
Antworten (5)
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1Antwort von
PepsiMasterPepsiMaster
Das Rückgaberecht ist im Fernabsatzgesetz geregelt, d.h. es gilt nur bei Versandbestellungen (Telefon, Internet etc.). Nur hier ist der Händler gesetzlich verpflichtet die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen.
Wenn Du in einem Geschäft etwas gekauft hast und diesen Artikel umtauschen oder zurückgeben willst, bist Du immer auf die Kulanz des Händlers angewiesen (es besteht für den Händler keine gesetzliche Verpflichtung den Artikel zurückzunehmen wenn er in Ordnung ist!). Viele Geschäfte (insbesondere bei Kleidung) sind inzwischen so freundlich, dass ein Umtausch bzw. eine Rückgabe problemlos möglich ist (insbesondere um die Kunden zu binden und nicht noch mehr an Online-Shops zu verlieren).
Wenn Du in das Geschäft gehst und freundlich nachfragst und evtl. noch Deine Situation erklärst, könntest Du Glück haben! :-)
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kara222kara222
Steht auf dem Kassenbon 14 Tage Umtauschrecht ? Es gibt auch Geschäfte, die ein Umtauschrecht von 4 Wochen einräumen. Ausserdem kommt es auf die Kulanz des Ladens an. Ansonsten, Wochenende zählt leider dazu.
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berlinbeppo Ich glaube nicht. Man hat meines Wissens nach 14 WERKTAGE lang Zeit, erstandene Waren zurück zu geben! Zumindest habe ich das schon in einigen Fällen erlebt...
Nur bei Versandbestellungen...