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Bedrohung mit Waffe

Frage von Ascalon Ascalon

Hallo, folgende Situation ist passiert.

Ich geriet in eine Gruppe Jugendliche die mich aggressiv beschimpften. Als ich vorbeiging kam einer an und Schuppste mich so das ich fast zu Boden fiel. Ich trug eine Schreckschusspistole (Legal mit kl. Waffenschein) bei mir und holte sie aus dem Holster raus, ladete nach und zielte auf den Boden. Danach war die Situation beruihgt und ich konnte schnell verschwinden.

Einer der Jugendlichen kannte mich und drohte mir mit einer Anzeige.

Kann man mich überhaupt anzeigen deswegen? Mit was könnte ich rechnen?

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Antworten (16)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Hyp3rn0v4 Hyp3rn0v4

    Wenn du sie legal besitzt und auch führen darfst, und du eine Bedrohung für deine Gesundheit gesehn hast, zählt das als reine Notwehr

    Kommentar von Hyp3rn0v4 Hyp3rn0v4Hyp3rn0v4

    Danke für Sternchen =)

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    Antwort von Christoph987 Christoph987

    ich weiß zwar nicht, ob auf den boden schießen eine straftat ist, aber selbst wenn es eine wäre, würde das jeder richter als notwehr erkennen und du würdest freigesprochen

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    Antwort von Anna1230 Anna1230

    Da sie dich angegriffen haben und du nicht auf sie gezielt hast, wird da wohl nicht viel passieren. Du hast ja praktisch nur einen Warnschuß abgegeben und einen Waffenschein dafür hast du auch. Also einfach mal abwarten.

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    Antwort von HektorPedo HektorPedo

    JA, denn das war im engeren Sinne keine Selbstverteidigung. Andererseits hast Du ja auch keine körperverletzende Handlung begangen. Dir kann nichts passieren. In Kneipen, Bars und auf Festen ist allerdings auch das Führen mit Schein nicht gestattet und ein Verstoß gg. das Waffengesetz!

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Nicht gegen das WaffG, sondern gegen das VersG.

    Wobei eine Bar sicher nicht dazu zählt.

    Ein Fest oder eine Demo natürlich schon.

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    Antwort von Salmi96 Salmi96

    Ich glaube, das er dich nicht anzeigen kann, da du dich ja nur selber verteidigt hast. Außerdem hast du niemanden verletzt und auch einen Waffenschein...

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    Antwort von bibo1301 bibo1301

    Notwehr bedeutet einen gegenwärtigen(!) rechtswidrigen Angriff auf dein Leben oder deine Gsundheit abzuwehren - wobei die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt sein muß. Also bitte nicht den Qutsch glauben den meine Vorredner geschrieben haben. Du darfst nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen!!! Beurteile die Situation selbst - aber ich glaube nicht das da was auf dich zukommt.

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    Antwort von Charia Charia

    Das war reine notwehr.also kann er dich net anzeigen.

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Anzeigen kann man dich auch wegen Hochverrat.

    Wichtig ist was dabei rauskommt.

    Hier würde ich sagen, das du eindeutig in Notwehr gehandelt hast, also eigentlich kein Problem.

    Aber, das wird schwer zu beweisen sein, wenn du keine Zeugen hast.

    Ich glaube aber kaum das man dich anzeigen wird. Solche Leute machen das idR nicht.

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    Antwort von achtUhr achtUhr

    Es ist erschreckend, wie wenig Ahnung die Leute haben und von Notwehr reden, ohne zu wissen, was das ist. Es sind letztendlich eine ganze Reihe von Faktoren ausschlaggebend, wie so etwas beurteilt werden muss aber meistens hat der, der die Waffe zieht, schlechte Karten, auch wenn er zuerst "nur" das Opfer war.

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    Antwort von achtUhr achtUhr

    Hier labern viele über Notwehr, ohne überhaupt zu wissen, was genau das ist und wie die rechtliche Lage dazu ausschaut. Und viele denken, dass man in Notwehr handelt, aber dabei selbst schon längst zum Täter geworden ist.

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    Antwort von R3tzl R3tzl

    Eins noch...ein Schubsen und das resultierende hinfallen ist kein Grund eine Waffe zu ziehen. So blöd wie sich das auch anhört. Notwehr bedeutet: Die unmittelbare geringstmögliche Anwendung von Gewalt um eine Straftat gegen sich selbst oder andere abzuwenden.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    EIne Waffe auf niemanden zu richten ist so ziemlich das mildest mittel das es gibt.

    Kommentar von R3tzl R3tzl

    Eine Waffe nicht zu ziehen und sich mit Worten bzw. für Rückzug oder Ausweichen zu entscheiden ist das mildeste Mittel. Eine Waffe zu ziehen ist eine weitere Stufe der Gewalteskalation.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.

    Das ist ein Grundsatz des Dt. Strafrechts.

    Wiso soll ich mich in meinen Grundrechten beeinträchtigen lassen?

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    Antwort von R3tzl R3tzl

    ja kann er da du nach geltendem Recht nicht befugt bist in der öffentlichkeit eine Schusswaffe (Es spielt keine Rolle ob Schreckschuss, Gas etc) zu führen. Anders wenn man dich auf deinem eigenem befriedetem Grundstück bedroht hätte. Ein kl. Waffenschein befugt dich nur eine solche Waffe zu besitzen. Mir stellt sich aber auch noch die Frage warum Du das nicht weist denn eigentlich müsstest du dieses wissen wenn du im besitz eines kl Waffenberechtigungsschein bist.

    Kommentar von Ascalon Ascalon

    Im kl. Waffenschein steht geschrieben das ich die Waffe in der Öffentlichkeit bei mir tragen darf, jedoch nicht auf Öffentliche einrichtungen etc. Normal auf der Straße darf ich

    Kommentar von R3tzl R3tzl

    jepp stimmt mein Fehler

    Kommentar von R3tzl R3tzl

    muss ich zurücknehmen...stimmt so nicht habe mich verlesen sorry. Ich denke du brauchst dir über diesen Fall keinerlei Gedanken zu machen

    Kommentar von checkdass checkdasscheckdass

    bevor man schreibt ins Waffengesetz schauen.

    Kommentar von R3tzl R3tzl

    Erst DENKEN dann DRÜCKEN und dann SPRECHEN Ach im ernst und ich dachte man müsste auch lesen und nicht nur schauen... na dann Danke für den hinweis. Dann ließ doch auch mal bitte was ich vorher geschrieben habe, gebe dir nen Tip...verlesen

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    Antwort von chris250465 chris250465

    Ich glaube kaum dass die zur Polizei gehen - die spucken sich doch nicht selbst in die Suppe. Ausserdem war es Notwehr! Was in den letzten Monaten immer wieder passiert ist, dass irgendwelche Jugendlichen Leute tot getreten/geschlagen haben - da muss man ja auch um sein Leben fuerchten. Das ist viell. auch denen eine Lehre u. sie lassen in Zukunft die Leute in Ruhe.

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    Antwort von Irgendwie23 Irgendwie23

    Ich denke auch nicht, dass das eine Straftat ist. :D

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    Antwort von Seirioku Seirioku

    Da dürfte dir nichts pasieren, war ne Notwehrsituation

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    Antwort von Steffile Steffile

    Natuerlich kannst du dafuer angezeigt werden. Aber ich glaube nicht, dass die kids etwas mit der Polizei zu tun haben wollen.

    Kommentar von Christoph987 Christoph987Christoph987

    selbst wenn, es ist notwehr ...

    Kommentar von Steffile SteffileSteffile

    Auch wenns Nor=twehr ist, kann es zur Anzeige kommen. Ob es zum Gericht, und zum Schuldspruch fuehrt ist eine ganz andere sache.

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