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Bedingungen für eine Namensänderung?

Frage von yorke yorke

Hallo, folgender Fall ist jetzt eingetreten. Meine Mutter heiratet erneut und ich möchte gerne den neuen Namen mit annehmen. Beim Amt sagte man mir, man muss im Vorfeld "triftige" Gründe für eine Namensänderung nennen, was natürlich nachvollziehbar ist. Dementsprechend hoch können dann auch die Kosten sein.

Wer kennt solche Gründe? Nach welchen Kriterien wird dort entschieden?

Vielleicht noch kurz zur Situation: Den Mädchennamen meiner Mutter haben wir bei der damaligen Hochzeit abgelegt; der jetzige nachname ist der meines leiblichen Vaters, zu dem ich aus persönlichen und familiären Gründen kein Kontakt mehr habe.

Ich hoffe, mir kann jemand von euch weiterhelfen.

Danke!

P.S: Wäre eine Adoption möglich?

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Antworten (7)

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    Antwort von yorke yorke

    danke schonmal für die Tips.

    Ja, ich bin volljährig. Also, wenn ich das richtig verstehe, muss mein leiblicher vater der adoption zustimmen?! kostet die denn genauso viel, wie eine namensänderung? (bis zu 1000€)?

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    Antwort von Minler Minler

    Vielleicht, wenn Du einen Arzt in der Bekanntschaft hast, der ein nettes Attest mit einigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der Erwähnung des Namens attestiert, wenn es Dir total wichtig ist????

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Aus Deiner Berufsangabe entnehme ich, dass Du bereits volljährig bist; eine Adoption und die Annahme des neuen Namens ist möglich; die Zustimmung des leiblichen Vaters ist erforderlich; unter Umständen kann diese auch über das Gericht ersetzt werden;

    § 1767 BGB

    Zulässigkeit der Annahme

    anzuwendende Vorschriften

    (1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.

    (2) Für die Annahme Volljähriger gelten die Vorschriften über die Annahme Minderjähriger sinngemäß, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. ...

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    die Einwilligung Deines Vaters kann ersetzt werden:

    § 1748 BGB

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils

    (1) Das Vormundschaftsgericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann.

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    Antwort von Teify Teify

    Wie alt bist du denn.Bei Minderjährigen ist ein triftiger Grund,dass die Familie aus EINEM Namen besteht.

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    Antwort von attaatta attaatta

    Fick wäre z.B.so ein Name umwandeln in Sick oder ähnlich möglich ohne Probleme.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Eine Adoption ist möglich, wenn der leibliche Vater nichts dagegen hat. Das wäre dann auch ein Grund den Namen des Adoptierenden anzunehmen.

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    Antwort von tommib tommib

    wie alt bist Du ? Unter Umständen muss Dein leiblicher Vater zustimmen.

    tommi

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