Hallo, folgender Fall ist jetzt eingetreten. Meine Mutter heiratet erneut und ich möchte gerne den neuen Namen mit annehmen. Beim Amt sagte man mir, man muss im Vorfeld "triftige" Gründe für eine Namensänderung nennen, was natürlich nachvollziehbar ist. Dementsprechend hoch können dann auch die Kosten sein.
Wer kennt solche Gründe? Nach welchen Kriterien wird dort entschieden?
Vielleicht noch kurz zur Situation: Den Mädchennamen meiner Mutter haben wir bei der damaligen Hochzeit abgelegt; der jetzige nachname ist der meines leiblichen Vaters, zu dem ich aus persönlichen und familiären Gründen kein Kontakt mehr habe.
Ich hoffe, mir kann jemand von euch weiterhelfen.
Danke!
P.S: Wäre eine Adoption möglich?
die Einwilligung Deines Vaters kann ersetzt werden:
§ 1748 BGB
Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils
(1) Das Vormundschaftsgericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann.