Wann bekommt man einen Baukostenzuschuss?

Hallo 8unghierkilian, vielleicht hilft Dir das als Erklärung weiter. Denn ich glaube, Du fragst nach Fördermitteln als Baukostenzuschuss, nicht nach den zu entrichtenden Anschlussgebühren. Bei Banken, Bausparkassen sollten Broschüren ausliegen, die die Fördermittel aufzeigen. Viel Spass. Zuschüsse zu Baukosten können aus öffentlichen Mitteln (Bsp.: Denkmalschutzprogramm, Lärmschutzprogramm, Energiesparprogramm, etc. ) oder von privaten Gebern (Bsp.: Flughafengesellschaft, Mietern) stammen. Einkommensteuerlich können die Baukostenzuschüsse zu einer Minderung der Herstellungskosten und damit einer Minderung des Abschreibungsbetrags oder zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung führen. Hierbei ist zwischen Zuschüssen von Nicht-Mietern und Zuschüssen von Mietern zu unterscheiden.
Zuschüsse von Nicht-Mietern:
Werden die Zuschüsse für Herstellungsmaßnahmen gezahlt, so mindern diese die Herstellungskosten und damit die Bemessungsgrundlage der Abschreibung. Befinde sich das Gebäude im Betriebsvermögen kann der Zuschuss wahlweise auch als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung behandelt werden. Bei der Gewährung von Zuschüssen für Erhaltungsmaßnahmen gelten diese Zuschüsse als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Zuschüsse von Mietern:
Die Zahlungen können als Mietvorauszahlungen oder als verlorene Zuschüsse geleistet werden. Die Mietvorauszahlungen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und sind im Jahr des Zuflusses zu erfassen. Ein verlorener Mietzuschuss wird wie eine Mietvorauszahlung behandelt.

Es gibt Fördermittel, z.B. zur Energieeinsparung u.ä. Diese werden aber üblicherweise als Förderung und nicht mit dem Begriff Baukostenzuschuss bezeichnet.
Gemeinerweise ist der Begriff "Baukostenzuschuss" in einem Zusammenhang gebräuchlich, der dich etwas kostet : nämlich bei Hausanschlüssen! Dort bezeichnet er einen Teilbetrag der Hausanschlusskosten, die der Häuslebauer ablatzen muss, damit Strom, Wasser, Gas vom öffentlichen Netz in der Straße bis in sein Haus gelegt werden. Dieser Baukostenzuschuss wird an den Versorgungsträger (z.B. RWE, Stadtwerke o.ä.) entrichtet und muss von dir bezahlt werden.
Suchst du den Begriff in der ersten Bedeutung, so musst du dich an das Amt für Wohnungswesen, die KfW oder die Untere Denkmalbehörde wenden, je danach, welches Vorhaben du hast.