gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Bedingungen für Baukostenzuschuss!?

gefragt von 8unghierkilian am 20.07.2009 um 18:16 Uhr

Wann bekommt man einen Baukostenzuschuss?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Geld x 22.593 bauen x 963 Baukostenzuschuss x 2

QuicknEasy
beantwortet von QuicknEasy am 21. Juli 2009 10:49
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo 8unghierkilian, vielleicht hilft Dir das als Erklärung weiter. Denn ich glaube, Du fragst nach Fördermitteln als Baukostenzuschuss, nicht nach den zu entrichtenden Anschlussgebühren. Bei Banken, Bausparkassen sollten Broschüren ausliegen, die die Fördermittel aufzeigen. Viel Spass. Zuschüsse zu Baukosten können aus öffentlichen Mitteln (Bsp.: Denkmalschutzprogramm, Lärmschutzprogramm, Energiesparprogramm, etc. ) oder von privaten Gebern (Bsp.: Flughafengesellschaft, Mietern) stammen. Einkommensteuerlich können die Baukostenzuschüsse zu einer Minderung der Herstellungskosten und damit einer Minderung des Abschreibungsbetrags oder zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung führen. Hierbei ist zwischen Zuschüssen von Nicht-Mietern und Zuschüssen von Mietern zu unterscheiden.

Zuschüsse von Nicht-Mietern:

Werden die Zuschüsse für Herstellungsmaßnahmen gezahlt, so mindern diese die Herstellungskosten und damit die Bemessungsgrundlage der Abschreibung. Befinde sich das Gebäude im Betriebsvermögen kann der Zuschuss wahlweise auch als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung behandelt werden. Bei der Gewährung von Zuschüssen für Erhaltungsmaßnahmen gelten diese Zuschüsse als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Zuschüsse von Mietern:

Die Zahlungen können als Mietvorauszahlungen oder als verlorene Zuschüsse geleistet werden. Die Mietvorauszahlungen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und sind im Jahr des Zuflusses zu erfassen. Ein verlorener Mietzuschuss wird wie eine Mietvorauszahlung behandelt.


Harterkampfer
beantwortet von Harterkampfer am 20. Juli 2009 21:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
  1. Es gibt Fördermittel, z.B. zur Energieeinsparung u.ä. Diese werden aber üblicherweise als Förderung und nicht mit dem Begriff Baukostenzuschuss bezeichnet.

  2. Gemeinerweise ist der Begriff "Baukostenzuschuss" in einem Zusammenhang gebräuchlich, der dich etwas kostet : nämlich bei Hausanschlüssen! Dort bezeichnet er einen Teilbetrag der Hausanschlusskosten, die der Häuslebauer ablatzen muss, damit Strom, Wasser, Gas vom öffentlichen Netz in der Straße bis in sein Haus gelegt werden. Dieser Baukostenzuschuss wird an den Versorgungsträger (z.B. RWE, Stadtwerke o.ä.) entrichtet und muss von dir bezahlt werden.

Suchst du den Begriff in der ersten Bedeutung, so musst du dich an das Amt für Wohnungswesen, die KfW oder die Untere Denkmalbehörde wenden, je danach, welches Vorhaben du hast.


tabeah
beantwortet von tabeah am 20. Juli 2009 18:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.