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Bedingungen für BAB

Frage von unsterblichkeit unsterblichkeit

Hallo Zusammen,

Ein Freund von mir will BAB beantragen. Er ist 31, hat sein Studium abgebrochen und macht nun eine Ausbildung. Werden da trotzdem die Eltern finanziell. Ran gezogen? Normal zahlen die ja nur bis 28 oder so und auch nur für eine Ausbildung (Studium) oder ist das bei BAB anders? Er wohnt bei seiner Freundin, sie hat einen festen Job mit gutem Einkommen. Seine Eltern wohnen ca. 250km weg. Weiß jemand Bescheid? Am Do will er zum AA gehen, wie stehen die Chancen?

Viele Grüße

Therese

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Frustschutz Frustschutz

    BAB ist unter Umständen elternunabhängig, wenn er bereits einen eigenen Hausstand unterhält zum Beispiel. Aber seine Freundin könnte mit hinzugezogen werden. Je nach Einkommen und gemeinsamer Haushaltsfühung wie du darstellst... Siehts wohl mager aus; meiner Meinung nach.

    Vielleicht gibt es mehr Infos - siehe Link: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-be...

    Viel Glück!

    Kommentar von unsterblichkeit unsterblichkeitunsterblichkeit

    Ich danke dir. Du hast verstanden worauf ich mit meiner Frage hinaus wollte und hast dir wertende Kommentare gespart, was ich sehr hilfreich und wohltuend finde! Der Link ist mir auch eine große Hilfe, ich hatte am Wochenende nur den Rechner gefunden und da wurde nur nach dem Gehalt der Eltern gefragt. Eine Lebensgemeinschaft wurde nicht erwähnt, daher war ich unsicher. Danke dir also, ich zieh mir jetzt den Link rein :) Schönen Tag noch!

    Kommentar von Frustschutz FrustschutzFrustschutz

    Herzlichen Dank fürs Auszeichnen! :-)

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    Antwort von hode2 hode2

    Hier kann man nachrechnen

    http://babrechner.arbeitsagentur.de/

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    Antwort von Dea2010 Dea2010
    1. Die Unterhaltspflicht der Eltern endet mit 25. Die Verlängerung wegen abzuleistender Wehrpflicht ist weggefallen, da die Wehrpflicht ja ausgesetzt wurde.

    2. Mit 31 kann man ja wohl davon ausgehen, dass er langsam sein Leben in den Griff bekommt. Das Abi hat man idR mit 18, 19 jahren. WAS hat er in den vergangenen 11-12 Jahren (24 Semester) gemacht? In der zeit hätte man ZWEI komplette Studiengänge absolvieren können.

    der Gute ist für sich allein verantwortlich. und BAB wird er wohl auch keines mehr bekommen...Bummelantentum wird vom Staat nicht unterstützt.

    Kommentar von unsterblichkeit unsterblichkeitunsterblichkeit

    Die Antwort ist nicht hilfreich.

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    Antwort von GoldeneBirne GoldeneBirne

    Nein, weil er das Studium abgebrochen hat und mit 31 sollte man sein Leben schon so weit geordnet haben, daß man nicht mehr von seinen Eltern abhängig ist.

    Kommentar von unsterblichkeit unsterblichkeitunsterblichkeit

    Die Antwort ist nicht hilfreich, ich hatte gefragt ob seine Eltern noch bezahlen müssen, oder ob er BAB bekommen kann, denn BAB fragt m.W. nach dem Einkommen der Eltern.

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