Bedingung zur Funktionsbestimmung aus der Krümmung in einem Punkt? MATHE ;)

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Krümmung 10 heißt, dass die 2te Ableitung (welche das Krümmungsverhalten angibt) an dieser Stelle 10 ist, also f''(1)=10 .

Die 2. Ableitung einer Funktion gibt die Änderung der Steigung an, also auch Auskunft über die Krümmung des Graphen. Wenn f´´ > 0, dann wird die Steigung größer, der Graph ist linksgekrümmt (konvex). Analog hierzu verhält es sich mit f´´ < o. Die Steigung wird kleiner, der Graph krümmt sich nach rechts (konkav). Dem zu folge liefert f´´ = 0 den Wendepunkt, also den Punkt der Änderung im Steigungsverhalten. Daraus folgt für Deine Funktionsbeschreibung eine notwendige Gleichung im LGS : f´´(1) = 6a + 2b = 10

kanns sein dass damit die steigung gemeint ist? (hab morgen ne arbeit und hab noch selbst was zu tun :D)

LG Max

O.o Keine Ahnung....Wie gesagt, ich bin super fit in Mathe, aber da weiß ich auch nicht weiter...zumal in anderen Aufgaben auf dem selben Blatt das Wort Steigung genannt ist...;)

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