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Bedeutung: Verjährung

gefragt von semin am 06.04.2008 um 18:52 Uhr

Weiß jemand was das bedeutet?


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schurke
beantwortet von schurke am 6. April 2008 18:54
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Ab dem Datum der Verjährung kann man keine Ansprüche mehr stellen. Ich denke bei Google findest Du hinreichende Themen dazu. Manche Straftaten verjähren auch, dann kann man nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 6. April 2008 18:55
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Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen.

Dies gilt

  • im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen) seines Gläubigers aus Gründen des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit nicht mehr zu erfüllen (Einrede der Verjährung);
  • im Strafrecht: der Staat verliert nach Ablauf bestimmter Fristen den Anspruch auf Strafverfolgung oder -vollstreckung;
  • im öffentlichen Recht und im Steuerrecht.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung


mitra54
beantwortet von mitra54 am 6. April 2008 18:54
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Ja, das haeißt zum Beispiel, daß eine Sraftat nach einer Frist nicht mehr gahndet werden kann, oder man eine Rechnung nicht mehr bezahlen muß.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 6. April 2008 19:02
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Im Zivilrecht bedeutet Verjährung, daß diese als Einrede gegen eine ansonsten berechtigte Forderung erhoben werden kann, mit der Folge, daß der Leistungsschuldner nicht leisten muß. (Wird die Einrede nicht erhoben und geleistet, kann die Leistung nicht mit Hinweis auf die Verjährung zurückgefordert werden.) Häufigste Frist drei Jahre; längste dreißig.

Im Strafrecht unterscheidet man zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung. Ist Verfolgungsverjährung eingetreten, kann nicht mehr angeklagt werden; wurde der Täter verurteilt, aber die Strafe nicht vollstreckt, kann sie nach Eintritt der Vollstreckungsverjährung nicht mehr vollstreckt werden. die fristen sind je nach Delikt unterschiedlich; Mord verjährt nie.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 6. April 2008 18:54
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Das bedeutet, dass ein (meist finanzieller) Anspruch, den man hatte oder eine Strafe, die man eigentlich hätte bekommen müssen, nicht mehr wirksam ist. Es sind zuviele Jahre/eine bestimmte Frist vergangen.





DerTroll
beantwortet von DerTroll am 6. April 2008 18:54
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ja, es gibt Straftaten, die sind nach bestimmter Zeit verjährt. Wenn du bis dahin nicht veruteilt bist, bist du wieder unbescholten.
und bei Schulden gibt es den Begriff auch. Wenn du jemanden Geld schuldest und er der Gläubiger nach 3 Jahren noch nicht gesagt hat, daß er sein Geld wiederhaben will, mußt du es auch nicht zurückzahlen.


unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 6. April 2008 19:04
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Ich rate zu einem entsprechendem Lehrgang.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 6. April 2008 18:55
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Salopp gesagt bedeutet das, dass nach einer gewissen Zeit der Anspruch gegen eine Person für eine bestimmte Sache erlischt!


redbulldrinker
beantwortet von redbulldrinker am 6. April 2008 18:56
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Verjährung bedeutet, dass man eine Sache nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr beanstanden kann! Das können unterschiedliche Dinge sein! Die Verjährungsfristen sehen aber immer unterschiedlich aus!


redwitch81
beantwortet von redwitch81 am 6. April 2008 18:56
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wenn du z. B. eine Gehaltsabrechnung bekommst und du aber nicht das dir zustehende Gehalt bekommen hast kannst du ja dagegen angehen. Wenn du dich aber innerhalb einer gewissen Frist nicht mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzt um den Rest des Gehaltes zu bekommen z. B. erst nach einem halben Jahr ist es verjährt und der Arbeitgeber bräuchte es dir nicht mehr auszuzahlen


vincent
beantwortet von vincent am 6. April 2008 19:09
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Kostenlose Informationen zu Thema Verjährung zu Nachlesen. http://www.trenkler.de/rechtsanwalt/verjaehrung.shtml

Kommentar von Simple_avatar6smallvincent am 6. April 2008 19:11

m-wird nachgeliefert


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 6. April 2008 19:22
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Schulden werden nach einer Verjährung auch erlassen!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 6. April 2008 19:59

Verjährte Schulden müssen nicht erlassen werden.




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