
Ab dem Datum der Verjährung kann man keine Ansprüche mehr stellen. Ich denke bei Google findest Du hinreichende Themen dazu. Manche Straftaten verjähren auch, dann kann man nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.

Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen.
Dies gilt
Ja, das haeißt zum Beispiel, daß eine Sraftat nach einer Frist nicht mehr gahndet werden kann, oder man eine Rechnung nicht mehr bezahlen muß.

Im Zivilrecht bedeutet Verjährung, daß diese als Einrede gegen eine ansonsten berechtigte Forderung erhoben werden kann, mit der Folge, daß der Leistungsschuldner nicht leisten muß. (Wird die Einrede nicht erhoben und geleistet, kann die Leistung nicht mit Hinweis auf die Verjährung zurückgefordert werden.) Häufigste Frist drei Jahre; längste dreißig.
Im Strafrecht unterscheidet man zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung. Ist Verfolgungsverjährung eingetreten, kann nicht mehr angeklagt werden; wurde der Täter verurteilt, aber die Strafe nicht vollstreckt, kann sie nach Eintritt der Vollstreckungsverjährung nicht mehr vollstreckt werden. die fristen sind je nach Delikt unterschiedlich; Mord verjährt nie.

Das bedeutet, dass ein (meist finanzieller) Anspruch, den man hatte oder eine Strafe, die man eigentlich hätte bekommen müssen, nicht mehr wirksam ist. Es sind zuviele Jahre/eine bestimmte Frist vergangen.

ja, es gibt Straftaten, die sind nach bestimmter Zeit verjährt. Wenn du bis dahin nicht veruteilt bist, bist du wieder unbescholten.
und bei Schulden gibt es den Begriff auch. Wenn du jemanden Geld schuldest und er der Gläubiger nach 3 Jahren noch nicht gesagt hat, daß er sein Geld wiederhaben will, mußt du es auch nicht zurückzahlen.

Salopp gesagt bedeutet das, dass nach einer gewissen Zeit der Anspruch gegen eine Person für eine bestimmte Sache erlischt!

Verjährung bedeutet, dass man eine Sache nach einem bestimmten Zeitraum nicht mehr beanstanden kann! Das können unterschiedliche Dinge sein! Die Verjährungsfristen sehen aber immer unterschiedlich aus!
wenn du z. B. eine Gehaltsabrechnung bekommst und du aber nicht das dir zustehende Gehalt bekommen hast kannst du ja dagegen angehen. Wenn du dich aber innerhalb einer gewissen Frist nicht mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzt um den Rest des Gehaltes zu bekommen z. B. erst nach einem halben Jahr ist es verjährt und der Arbeitgeber bräuchte es dir nicht mehr auszuzahlen
Kostenlose Informationen zu Thema Verjährung zu Nachlesen. http://www.trenkler.de/rechtsanwalt/verjaehrung.shtml
m-wird nachgeliefert