§112(1) im BAB
Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt.** Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Famliengerichts bedarf.**
Den letzten Satz verstehe ich nicht ganz. Welche Rechtsgeschäfte sind damit gemeint??? Ein zu hoher Geldbetrag für einen Minderjährigen? bitte helfen.
THX!
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