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Bedeutet "lebenslänglich" auch lebenslang?? (Strafrecht)

Frage von dokaz dokaz

Wenn jemand in Deutschland lebenslange Freiheitsstrafe erhält, ist er dann solange in Haft bis er stirbt oder kann er auch schon früher begnadigt werden?

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Antworten (18)

  • 3
    Antwort von mabealstroho mabealstroho

    Lebenslänglich bedeutet in Deutschland normalerweise 15 Jahre, soweit ich informiert bin !

    Kommentar von Shift10 Shift10Shift10

    In den USA bedeutet lebenslänglich glaube ich bis zum Tod.

    Kommentar von MagicOfElephant MagicOfElephant

    in turkmenistan ebenfalls

    Kommentar von mabealstroho mabealstrohomabealstroho

    Wahrscheinlich auch in Hinter-Timbuktu !

    Kommentar von istdochegaltom istdochegaltomistdochegaltom

    Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (Menschenwürde usw.) in Deutschland nicht zulässig. Also einen Menschen mit der Gewissheit wegzusperren, dass er nie wieder frei kommen wird. Nach 15 Jahren wird frühestens geprüft, ob eine Bewährungsstrafe verhängt werden kann. Eine anschließende Sicherungsverwahrung hat dann nichts mit der Strafhaft zu tun.

    Hier ist noch ein Link, wo das gut beschrieben ist:

    http://www.rechtslexikon-online.de/SchwerederSchuld_Besondere.html

  • 2
    Antwort von FragenVonTina FragenVonTina

    Es gibt hier nur die Möglichkeit, wie auch in den meisten anderen Ländern, auf Antrag, einer vorzeitigen Begnadigung. Dieses ist bei "normalen" Lebenslänglichen frühestens nach 15 Jahren. Es kann zudem die besondere schwere der Schuld festgestellt werden, dann geht das ab 20 Jahren, soviel ich weiss. Zudem kann dauernde SV (Sicherheitsverwahrung) ausgesprochen werden. Das bedeutet dann auch faktisch lebenslänglich...

    Quelle: Yahoo Clever

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    Antwort von istdochegaltom istdochegaltom

    Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (Menschenwürde usw.) in Deutschland nicht zulässig. Also einen Menschen mit der Gewissheit wegzusperren, dass er nie wieder frei kommen wird. Nach 15 Jahren wird frühestens geprüft, ob eine Bewährungsstrafe verhängt werden kann. Eine anschließende Sicherungsverwahrung hat dann nichts mit der Strafhaft zu tun.

    Hier ist noch ein Link, wo das gut beschrieben ist:

    http://www.rechtslexikon-online.de/SchwerederSchuld_Besondere.html

  • 1
    Antwort von zauberfeetina zauberfeetina

    meistens ist es leider nicht so lang bis er stirbt, obwohl es so manch einem gegönnt wäre

  • 1
    Antwort von Lamiacea Lamiacea

    Meist bedeutet das so etwa 15 Jahre. Deswegen gibt es die anschließende Sicherheitsverwahrung, wenn vermutet wird, dass der Täter wieder straffällig wird

  • 1
    Antwort von Bujin Bujin

    Nein, als lebenslänglich gilt eine Haftstrafe ab 15 Jahren.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    In den USA zB. gibt es Leute die zweimal lebenslänglich überlebt haben und frei sind ;)

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Die Verurteilung zu mehrmaligen Freiheitsstrafen in den USA finde ist völlig lächerlich. ;o)

    Kommentar von Bujin BujinBujin

    Naja so richtig geht das auch nur wenn zwischendurch der Prozess neu aufgerollt wird und man freigesprochen wird (geänderte Gesetze zB).

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    Antwort von Chiller1745 Chiller1745

    nein nicht ganz lebenslänglich bedeutet zurzeit in deutschland 15 jahre

    Kommentar von dokaz dokaz

    15 Jahre sind ja nur das Minimum, was der Gefangene absitzen muss?? Nur 15 Jahre Haft kann ja nicht die Höchsstrafe sein ....

    Kommentar von Chiller1745 Chiller1745Chiller1745

    doch doch aber mann kann öfter lebenslänglich bekommen es gab Fälle da haben Menschen bis zu 100 mal lebenslänglich bekommen

    aber ja man kann auch begnadigt werden

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Völliger Quatsch.

    Kommentar von Chiller1745 Chiller1745Chiller1745

    ach ja

    und warum bitte ?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87
    1. Ist eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe nicht gleich einer 15-Jährigen,

    2. Kann man nicht zu einer mehrmaligen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

    Kommentar von JHallo182 JHallo182JHallo182

    Vielleicht meint er Amerika oder ein anderes Land außerhalb von Deutschland

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Nein, man kann bei einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe frühestens nach 15 Jahren raus. Im Schnitt bleiben entsprechend verurteilte ca. 18 Jahre im Gefängnis.

    Kommentar von Chiller1745 Chiller1745Chiller1745

    seltsam wo doch die lebenslange haft bei 15 jahren liegt

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    In welchem Land? Deutschland kannst du nicht meinen. Wenn du das weiterhin behauptest solltest du mal ne Quelle nennen...

  • 1
    Antwort von Cornesier Cornesier

    nö ich glaube 25 jahre

  • 0
    Antwort von coeleste coeleste

    er kann früher entlassen werden (in der regel nach 15 jahren)

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann in Deutschland nach mindestens 15 Jahren der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
    .
    Ansonsten bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe, Freiheitsstrafe auf unbestimmte Zeit.

  • 0
    Antwort von mariuswolters mariuswolters

    in deutschland 15 jahre in usa is lebenslänglich lebenslänglich (also bis zum tod) und mehr weis ich nich

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    Antwort von leveus leveus

    Lebeslänglich ist 15 Jahre. Und in Deutschland wird man nicht begnadigt weil es keine Todesstrafe gibt.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Beides Falsch. ;o)

  • 0
    Antwort von Ella1103 Ella1103

    lebenslang heißt meistens 15 jahre.. es heißt aber nicht, dass er nach den 15 jahre wieder entlassen wird, sondern untersuchungen vorgenommen werden, ob die person strafrückfällig werden könnte... diese untersuchungen werden allerdings auch häufiger während der laufenden haftstrafe gemacht, um sich ein genaueres bild des sträflings zu machen..

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    Antwort von harryrrah harryrrah

    lebenslänglich ist ein juristischer begriff und somit hat er nichts mit der realität zu tun!!! -- nimm juristen nie wörtlich - sie leben in einer anderen welt!

    Kommentar von omg1234 omg1234omg1234

    Danke.

    Kommentar von JHallo182 JHallo182JHallo182

    Das ist wohl eine der lustigsten Antworten hier.

    • Deine Antwort beantwortet nicht die Frage
    • Lebenslänglich ist KEIN juristischer Begriff
    • Lebenslänglich existiert nicht, es heißt lebenslang.
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    Antwort von LittleDarky LittleDarky

    Nein, 15 Jahre. Und danach eventuell Sicherheitsverwahrung, das kommt auf Tat und Täter an.

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Das ist es ja,es heißt Lebenslänglich und nicht Lebenslang Da ist der Unterschied schon zu erkennen

    Kommentar von dokaz dokaz

    Lebenslänglich ist doch dasselbe wie lebenslang oder nicht? Wo ist da der Unterschied?

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    Antwort von MagicOfElephant MagicOfElephant

    xdas ist so dumm warum dann lebenslaglich ich finde es bessa das die da bis zum tod bleiben

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    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Nein, bis zum Tode soll niemand eingesperrt bleiben. In der Regel geht die Strafe 15 Jahre, dann wird eine straufaussetzung geprüft. Bei Todesgefahr wird auch auf eine weitere Haft verzichtet.

    Kommentar von omg1234 omg1234omg1234

    Aha. Also der Typ der 17 Jahre seine Tochter vergewaltigt hat und nebenbei die ergebnisse seiner abartigen neigungen (Kinder) umgebracht hat sollte nicht auf Lebenslang eingesperrt bleiben? Der Serienkiller der an 32 Menschen ´seit 4 Jahren TTK (Take-Torture-Kill = Entführen-Quälen-Töten) praktizieren willst du neben dir wohnen haben???

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    Aha, woher weisst du was ich will? Dort ist die rechtlage geschildert. Ich will in der BRD jedenfalls keine Todeszellen, Lynchjustiz oder Staatsterror.

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