Hallo Leute ! Ganz wichtige Frage . Als Handelsvertreter arbeitet man ja für ein Unternehmen. Ich habe jetzt bei der Stadt ein Gewerbe angemeldet . Dieses Gewerbe wird Hauptberuflich ausgeführt . Auf der Gewerbeanmeldung steht : DIE ANMELDUNG WIRD ERSTATTET FÜR EINE HAUPTNIEDERLASSUNG WEGEN NEUGRÜNDUNG. Jetzt die genaue Frage : Wenn man neu als Handelsvertreter anfängt ( Also,das erste mal selbständig ist ) bedeutet das gleich Neugründung ? Ich arbeite ja für ein Unternehmen und nicht ich habe das Unternehmen aufgebaut ...... Bitte ganz dringend um eine Antwort, da es mit den Gründungszuschuss zu tun hat ! Danke
Bedeutet Handelsvertreter zugleich Neugründung ??? Ganz Wichtig ! !!
Antworten (2)
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Wenn du als Einzelunternehmer ein Gewerbe anmeldest, dann ist das eine Neugründung. Keine Neugründung wäre zum Beispiel, wenn ein Gesellschafter einer GbR hinzutritt, eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle angemeldet wird oder wenn eine juristische Person ihre Rechtsform ändert.
Und wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann bist du selbständig. Du arbeitest vielleicht mit einem anderen Unternehmen zusammen, dass dich auf Provisionsbasis bezahlt. Oder du bist nur scheinselbständig !
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MeandorMeandor
Du arbeitest selbständig und das zum ersten Mal, also hast Du Dein Unternehmen neu gegründet!
Würdest Du das Unternehmen nicht neu gründen, würdest Du auch keinen Zuschuss bekommen. Logisch, oder?
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spirit84 Ich habe doch noch keinen zuschuss bekommen...Daher Frage ich doch...Ich mache ja keinen eigenen Laden auf.ich arbeite für ein unternehmen und das selbständig.und da ist die Frage ob es dennoch eine Neugründung ist.Gruß
Kommentar von
MeandorMeandor Natürlich, denn es geht nicht um die Firma für die Du arbeitest, sondern um Dich.
Vielen Dank für die antwort. Ja, ich werde auf Provisionsbasis arbeiten , wie meist üblich . Scheinselbständig , nee :-) Gruß